Hallo liebe Leutz,

ich brauche eure Hilfe zu folgendem Sachverhalt:

Ich wohne seit ca. 14 Jahren im 2.OG eines 4-Parteien-Hauses, die sich wie folgt aufteilen:

EG = 1 große Wohnung (2 Erwachsene) 1.OG = 1 große Wohnung (2 Erwachsene, 1 Kind) 2.OG = 2 kleine Wohnungen (jeweils 1 Erwachsener)

Die Treppenhausreinigung wurde bisher folgendermaßen geregelt:

  • Keller, EG und 1.OG: Reinung durch eine Reinigungsfirma. Kosten wurden von den Parteien im EG und 1.OG getragen.

  • 2.OG: Reinigung wurde von den Mietern durchgeführt

Diese Regelung hat bisher einwandfrei funktioniert.

Jetzt ist eine der Wohnungen im 2.OG frei geworden und soll neu vermietet werden. Im Zuge dessen haben die Vermieter einseitig beschlossen, die Treppenhausreinigung nun auch im 2.OG von der Reinigungsfirma vornehmen zu lassen. Ich wurde hierzu nicht gefragt, sondern mir wurde lediglich mitgeteilt, das dem nun so ist.

Kosten: 160,00 EUR pro Monat gesamt, die durch die vier Parteien geteilt werden sollen. Das sind 40,00 EUR pro Partei/Monat!!!!!

Das ist mir einfach zu viel. Das kann ich mir nicht leisten, und ich möchte gerne weiterhin selber putzen.

In meinem Mietvertrag (Mustermietvertrag Haus + Grund, Stand März 1997) steht hierzu geschrieben:

§ 5 Haus-/Treppenhausreinigung: "Wird vom Mieter durchgeführt bzw. anteilig nach WE"

§ 15 Hausordnung: "Die anliegende Hausordnung ist Bestandteil dieses Vertrages"

In der Hausordnung steht:

III) Reinigung: "[...], die Bewohner der anderen Stockwerke haben für die Reinigung des vor ihrer Wohnung liegenden Vorplatzes und der nach dem nächsten unteren Stockwerk führenden Treppe zu sorgen."

Die Vermieter vertreten den Standpunkt, dass ihnen die Formulierung im Mietvertrag die Wahlmöglichkeit eröffnet, den Mieter selber putzen lassen, ODER eine Reinigungsfirma zu beauftragen. Beide Optionen wären durch die Formulierung im MV vertraglich vereinbart, und die einseitige Beauftragung des Reinigungsdienstes würde keine zustimmungspflichtige Vertragsänderung darstellen.

Diese Auslegung verunsichert mich sehr. Ich habe diese Formulierung bisher immer so interpretiert, dass ich selber putzen muss, und erst, wenn ALLE einer Fremdvergabe zugestimmt haben, die Kosten anteilig nach Wohneinheit umgelegt werden.

Wie seht ihr das?

Sind wirklich beide Optionen vertraglich vereinbart, oder gilt zuerst die erstgenannte Option und dann erst die zweite, oder ist diese Klausel vielleicht sogar unwirksam, weil sie nicht eindeutig ist?

Ich wünsche euch einen schönen Abend Fragerlein

Anm.: Bitte entschuldigt, dass es sich um ein Crossposting handelt. Ich habe diese Frage nämlich so ähnlich (unklarer formuliert :-)) schon mal in einem anderen Forum gestellt, dort aber auf meine Nachfrage keine Antwort mehr erhalten.