Kann man ein Parkverbot rückgängig machen?

Guten Abend, 

die aktuelle Parksituation vor meiner angemieteten Wohnung bringt mich dazu, diesen Text zu verfassen und um Hilfe bzw. weiterbringende Kommentare zu bitte. 

Ich wohne seit mittlerweile 20-Jahren in einer angemieteten Wohnung. Seit meinem (davor auch schon) war es üblich und auch gestattet, sein Fahrzeug auf beiden Straßenseiten zu parken. 

Vor einem guten Jahr begann sich eine Anwohnerin, dessen Grundstück sich auf der Straße befindet, wo die Fahrzeuge immer geparkt wurden vermehrt zu beschweren. Auf freundliches erklären, dass es erlaubt ist sein Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße abzustellen, wenn dies kein Parkverbot darstellt, reagierte sie oft sehr aggressiv und nicht verständlich. 

Nun wurde vor gut einem Monat auf der Straßenseite, auf dem sich das Grundstück der Dame befindet die komplette Straßenseite mit Parkverbotsschildern ausgeschildert. Dieses Parkverbot erstreckt sich auf 175 - 250 Meter. Zwar ist nur eine Straßenseite betroffen, jedoch wird diese Parkfläche dringend benötigt. Es sind teilweise Familien mit 1 - 2 Autos pro Wohnung, daher wird diese Fläche dringend benötigt. 

In diesem Wohnviertel leben viele Alleinerziehende, sozial schwächere Familien oder junge Familien. Auch viele Leute, die nicht sehr gut deutsch sprechen und sich jedes Mal wundern, dass sie ein Knöllchen wegen falsch Parken bekommen, weil es ja erst seit kurzer Zeit als Parkverbot gilt. 

Meiner Meinung nach ist es einfach nur eine Masche, um Geld für die Stadtkassen zu generieren und die nervigen Konflikten mit der Anwohnerin zu vermeiden. Zudem kommt jede Woche von Montags bis Samstags das Ordnungsamt mehrmals vorbei und verteilt Strafzettel. Strafzettel an Menschen, die sowieso nicht all zu viel haben. Das finde ich frech und nicht akzeptabel. 

Daher meine Frage vielleicht hatte jemand ja eine ähnliche Situation und kann Ratschläge geben, wie man das Parkverbot wieder aufheben könnte, um dar durch genügend Parkmöglichkeiten zu schaffen. Oder vielleicht weiß ja einer, wen man kontaktieren kann, um überhaupt herauszufinden, warum diese Zone neuerdings als Parkverbot gilt. Vielleicht gibt es ja auch Personen die wissen, wie man so was vielleicht klären könnte.

Ich bin über jede Antwort glücklich, die mir helfen kann. Denn ich fühle mich verantwortlich für die Anwohner und möchte endlich Klarheit haben, warum dieses Parkverbot jetzt plötzlich besteht und ausgeschildert wird, obwohl es wie schon erwähnt in der Vergangenheit schon immer so war und nie Probleme gab.

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UMFRAGE! Vorladung der Polizei "zur Erörterung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit" - was hat das zu bedeuten - welche Pflichten und welche Rechte habe ich?

UMFRAGE!

Hi liebe Leute,

gestern habe ich eine Vorladung der Polizei in meinem Briefkasten aufgefunden.

Laut einiger meiner Nachbarn stand die Polizei mit einem Streifenwagen direkt vor dem Haus, in dem ich wohne, hat bei mir geklingelt und dann den Brief mit der Vorladung eigenhändig eingeworfen.

Die Vorladung besteht aus einer DIN A4 Seite (einseitig) mit folgendem (genauer) Wortlaut:

"Vorladung

Bitte bringen Sie diese Vorladung zum Termin mit!

Sehr geehrter Herr X,

zur Erörterung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit am 05.02.2019 um 20:28 Uhr in X, an X 103

bitte ich Sie, sich am Mittwoch, den 24.04.2019 um 08:00 Uhr in X, X Straße 12b, X einzufinden.

Ich bitte, folgende Ausweispapiere / Unterlagen mitzubingen:

Bundespersonalausweis und Führerschein"

Das Schreiben enthält zudem noch einige Hinweise, die ich der länge nach genau, aber kürzer beschreiben möchte:

  • im Hinderungsfalle wird um rechtzeitige Mitteilung unter Angabe des Grundes gebeten
  • Falls ich keine Antwort auf meine Mitteilung erhalte, bleibt es bei dieser Vorladung
  • Hinweis:

Auf Antrag erhalten Zeugen für Verdienstausfall, Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen (z.B. Kosten für notwendige Begleitpersonen) eine Entschädigung

Nun frage ich mich, denn dies geht aus dem Schreiben NICHT hervor:

Bin ich als Beschuldigter ODER als Zeuge geladen?

Muss ich zu dieser Vernehmung tatsächlich erscheinen?

Drohen mir Konsequenzen und wenn ja, welche, falls ich nicht erscheine?

Unten im Brief stehen auch zwei Kästchen, von denen KEINES angekreuzt ist.

In den Kästchen gibt es folgenden Inhalt:

  • Merkblatt für Rechte und Befugnisse von Verletzten im Strafverfahren ist beigefügt
  • Erziehungsberechtigte wurden von der Vorladung unterrichtet / vorstehend bezeichnetes Merkblatt ist übersandt

Wahrscheinlich geht es um ein Blitzerfoto von vor über 2 Monaten, bei dem ich 23 km/h zu schnell gefahren bin. Ich weiß die Höhe des Bußgeldes und dass ich nun einen Punkt habe.

Was mit aber NICHT klar ist und so recht werden will:

Was bitte hat die Polizei nun damit zu tun und warum wurde ich vorgeladen?

Vielleicht kann mir ja nun jemand dabei helfen, das zu verstehen. Danke im Voraus für alle Antworten.

Du musst dort nicht erscheinen, denn ... 42%
Du musst dort erscheinen, weil es sonst Ärger gibt ... 17%
Ich würde Dir folgendes raten bzw. empfehlen ... 17%
Du solltest (musst aber nicht) dort erscheinen, damit ... 8%
Du musst und solltest dort nicht erscheinen, denn ... 8%
Du brauchst darauf überhaupt nicht zu reagieren, weil ... 8%
Du solltest / musst darauf zumindest reagieren, damit ... 0%
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MPU Bestanden und nachträgliche Haaranalyse verlangt, was kann man dagegen machen?

Hi leute, ich habe meine MPU Bestanden und habe meine Abstinenz vorher 1 Jahr lang nachgewiesen. Nun möchte die Führerscheinstelle eine Haaranalyse haben weil zwischen der Abstinenznachweise und der MPU ein kleines Loch war. Ich habe aber eine Nassrasur weil ich einfach kaum noch Haare auf dem Kopf habe. Hat jemand so etwas ähnliches schonmal gehabt?

Danke im voraus.

Das ist die Email die ich zum Tüv geschickt habe: Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe bis Dezember 2016 meine regelmäßigen Urinproben abgegeben und habe meine Drogenabstinenz 1 Jahr lang nachgewiesen. Allerdings habe ich die Mpu ca. 6 Wochen zuspät absolviert (da ich nicht wusste das ich eine frist habe).  Als ich also bei der Mpu im gespräch mit dem Psychologen war sagte dieser mir das ich eventuell weitere 6 monate Urinproben abgeben müsse wenn die Ärztin das verlangen würde,  da ein loch zwischen der Abstinenznachweise und der Mpu bestehe. Die Ärztin hatte rücksprache mit einen/einer Ihrer Kollegen/Kolleginen gehalten und mir gesagt das es nicht notwendig sei, da ich  die Abstinenz 1 Jahr lang nachgewiesen habe und nicht nur 6 Monate. Also habe ich das Mpu Gutachten eingereicht in der Hoffnung bald meinen Führerschein wiederzubekommen. Heute allerdings war ein Brief vom Kreis Recklinghausen in meinem Briefkasten in dem von mir eine Haaranalyse aus Ihrem Haus verlangt wird.  Nun komme ich zu meinem Problem und zwar bin ich Glatzenträger, da ich genetisch bedingt nur noch sehr wenig Haare auf dem Kopf habe welche auch nicht sonderlich schnell wachsen und ich weiß nicht ob meine Haare so schnell auf 3cm wachsen das ich das neue Gutachten bis zum 31.12.2017 bei der Führerscheinstelle einreichen kann.

Ich hoffe Sie können mir Helfen.

Vielen lieben Dank und liebe Grüße ...........

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Radfahrer angefahren in der Probezeit. Was können die Konsequenzen sein?

Hallo Leute. Bin noch in der Probezeit. Bis jetzt nie was falsch gemacht. Aber gestern habe ich völligen Misst gebaut. In einem breiten Kreisverkehr war ein älterer Herr unterwegs der mittig und extrem langsam fuhr. Ich hupte woraufhin er anhielt und rum schrie. Ich schrie ihn auch an und forderte ihn zur weiterfahrt auf.

Der folgende Teil ist selbst in meiner bildlichen Vorstellung nicht ganz eindeutig. Er bewegte sich Vorwärts, dann doch nicht, dann doch... ich fuhr an ließ rollen, drückte auf gas bremste, und stieß ihn aber dabei am Hinterrad. Darauf hin tretete er mir auf das Kennzeichen. Irgendwie hat das Auto nun auch ne Schramme vorne... egal.
Ich stieg aus und guckte auf mein Auto und schrie ihn an was er denn nun angestellt hätte. Er schrie mich an seine Hinterleuchte kaputt gemacht zu haben. Wobei die heile ist. (Hab Fotos gemacht)
Da waren Augenzeugen die angekündigt hatten die Polizei anzurufen. Und Ur-Plötzlich wird dem Herren schwindelig und er "legte" sich hin. Also wirklich, richtig langsam und kontrolliert.
Polizei kam und nahm die Aussagen auf. Ich werde eine Anzeige bekommen das ist schon mal sicher. Ich schätze ehrlich gesagt dass er den Kreislauf-Problem und das "hinlegen" vorgespielt hat. Denn als die Ärzte kamen und ihn anhebten schrie er vor Schmerzen... so als hätte ich ihn umgefahren oder so. Er legte sich hin. Selbst beim Hinlegen hätte er sich nichts holen können. Dazu müsste er sich schon hinschmeißen. Ich möchte niemanden etwas vorhalten, aber er wie er mich anschrie und rumfuchtelte, machte er keinen schwachen Eindruck. Auf fragen konnte er gut reagieren und antworten. Er hielt die Augen zu und als die Ärzte ihn packten, stöhnte er als hätte er sich etwas gebrochen (vorher, als Passanten ihn umdrehten um für eine bessere Liegeposition zu sorgen, hatte er keine Schmerzen)...

Naja wie dem auch sei. Klar ist, ich hätte nicht diesen Kontakt zum Hinterrad verursachen sollen. Ich hätte abstand halten und tief ein und lang ausatmen sollen. Auch wenn keine Gefahrensituation aus meiner Tätigkeit entstand und sein "Kollaps" nicht direkt mit dem Unfall zusammenhing, hätte ich ihn nicht tangieren dürfen. Da bekenne ich mich mit meiner Dummheit definitiv schuldig.  

Ich weiß wie gesagt dass ich sch... gebaut habe. Und das alles werde ich nie vergessen. Ich frage mich wie ich so dumm sein konnte und nicht einfach still blieb. Es war doch nur ne kurze Kreisverkehrstrecke... Und ich werde verrückt vor Sorge was mich nun erwartet... ich hoffe jemand kann mir da sagen was meine Bestrafung sein könnte. Wie gesagt. Bin auch noch in der Probezeit....

P.s: ich entschuldige mich bei allen leidenschaftlichen Fahrradfahrern die jetzt entsetzt über mein Verhalten sind....😔😔😔

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Im Führungszeugnis keinen Eintrag gilt dies dann auch bei dem Straßenverkehrsamt?

Hey alle zusammen! Ich habe mal eine Frage zu der ich auch nach längere Recherche keine Antwort gefunden habe. Kurze Erklärung zu meiner Situation: Und zwar wurde ich vor ca 5-6 Jahren mal mit einer geringen Menge Cannabis erwischt (2 mal um genau zu sein). Einmal auf einem Festival und einmal direkt vor meiner Haustür. Ich musste auch beide mal vor Gericht, habe Sozial Stunden bekommen und musste bei der Caritas zur Sucht Beratung. Ich hatte zu dieser Zeit keinen Führerschein und habe während ich noch gekifft habe hatte ich auch kein großes Interesse diesen zu machen. Jetzt habe ich seit 5 Monaten eine neue Arbeitsstelle und kiffen auch seit dem nicht mehr, weil ich mit dem neuen Job auch einen neu Anfang starten wollte. Zu Beginn der Arbeitsstelle wollte mein Chef auch mein polizeiliches Führungszeugnis sehen in welchem sich keine Eintragung befindet. Nun hat mein Chef mir gestern angeboten mir meinen Führerschein zu bezahlen. Ich würde mittlerweile auch gerne einen Führerschein machen weil er wirklich schon einiges erleichtert. Jedoch hat mir ein Freund gesagt, dass es gut möglich wäre, wenn ich mich zur Prüfung an melde dass ich dann eine MPU oder ein Gutachten vom Arzt mit Drogentest machen muss, für die ich auch die kosten tragen muss. Diese kosten würde ich meinem Chef ungern auch noch auf brummen. Außerdem wäre es auch sehr unangenehm für mich da ich meinem Chef von meiner ''Vorgeschichte'' nichts erzählt habe, da im Führungszeugnis ja auch keine Eintragung vorhanden war. Jetzt zu meiner Frage ^^ Ist es möglich das obwohl ich im Führungszeugnis keinen Eintrag habe beim Straßenverkehrsamt eine Eintragung vorliegt? Ich würde mich über eure Antworten oder Erfahrungen sehr freuen!

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Ärztliches Fahrverbot trotz keiner höheren Anfallswahrscheinlichkeit als normal?

Ich hatte vor kurzem einen einmaligen Krampfanfall/epileptischen Anfall und wurde im Krankenhaus untersucht. Sämtliche Untersuchungen waren normal und unauffällig (ich habe also keine Epilepsie und es gibt keine Anzeichen für eine erhöhte Anfallsbereitschaft) und es wurde mir gesagt dass so ein Anfall jeder mal haben kann (ca 5% aller Menschen haben genau einen solchen Anfall in ihrem Leben). Mir wurde auch gesagt dass ich ganz normal weiterleben kann, bestimmte Faktoren in Kombination (wie Stress + Müdigkeit + Drogen wie Alkohol + Rauchen etc.) vermeiden sollte aber an sich die Wahrscheinlichkeit für einen weiteren solchen Anfall in Zukunft nicht größer als bisher oder bei jedem anderen Menschen sei. Trotzdem habe ich ein 3-monatiges Fahrverbot des Arztes erhalten. Das bestand lediglich aus einer handschriftlichen Formulierung (in etwa "Patient ist mit Fahrverbot einverstanden"), welche ich unterschreiben sollte. Das Problem ist, dass ich auf das Auto angewiesen bin und dieses Fahrverbot überhaupt nicht in Relation steht, vor allem da die Wahrscheinlcihkeit ja laut Aussage des Arztes nicht höher ist als bei jedem anderen Menschen. Warum sollte ich dann nicht Autofahren dürfen (zumal die meisten (in meinem Fall) vermutlich auslösenden Faktoren wie Alkohol beim Fahren eh wegfallen). Wie wären die rechtlichen Folgen wenn ich trotzdem fahre und es z.B. zu einem Unfall kommt? Wie soll die Versicherung überhaupt an die Information dieses "Fahrverbotes" sofern es eins ist kommen, oder handelt es sich dabei rechtlich nur um eine Empfehlung bzw. Absicherung seitens des Arztes?

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Ausländer im Ausland ohne deutsche Fahrerlaubnis

Hallo, Ich habe wirklich schon alles gelesen, was ich finden konnte, aber noch immer keine Antwort auf meine Frage gefunden.

Ich bin kein deutscher, ich komme aus dem Europäischen Ausland. Als ich in Deutschland gewohnt habe, wurde mir die Fahrerlaubnis entzogen. Den Führerschien habe ich zurückbekommen, weil da es kein deutscher FS war, konnte man ihn mir nicht entziehen.

Jetzt wohne ich allerdings wieder in einem anderen EU-Ausland, und das seit einigen Monaten. Meine Sperrfrist ist schon längst abgelaufen, ich habe es aber nicht geschafft, die MPU und auch andere Auflagen zu besorgen, da ich schon wieder im Ausland wohne und (ohne Auto) kaum zu meinem alten Wohnort in Deutschland kommen kann.

Wenn ich jetzt hier im Ausland einen neuen Führerschein bekomme, soll ich dann in Deutschland noch immer die MPU machen? Ich habe sehr viele Artikeln und Forenbeiträge gelesen, die alle was anderes sagen.

Das hier zum Beispiel; http://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/das-eu-gericht-unterbindet-den-fuhrerschein-tourismus

Würde mich glauben lassen, dass wenn ich, nachdem ich 6 monate (185 Tage) hier gemeldet bin, und hier einen FS besorge, dass man mir den auch in Deutschland anerkennen muss.

Kann irgendjemand mir bitte (mit Nachweis!!!) sagen, ob dies stimmt oder nicht? Oder habe ich wirklich Pech und soll noch ein paar Urlaubstage (und viel Geld) dem Dekra widmen und alles so machen, als würde ich noch in Deutschland wohnen?

Alles, was mir weiterhelft, wird SEHR geschätzt! Ich verzweifle mittlerweile, weil niemand mir deutlich sagen kann, was meine möglichkeiten sind, ausser die fast unmögliche Lösung um alles trotzdem in Deutschland zu klären.

Vielen Dank!!!

MPU, Führerschein, Dekra, EU-Führerschein, Fahrerlaubnis, straßenverkehrsamt

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