Hallo,

mein vorderes Kennzeichen ist Ende letzten Jahres vermutlich entwendet worden. Im Dezember stellte ich Anzeige bei der Polizei und wenige Tage später wurde mir vom Straßenverkehrsamt ein neues Kennzeichen zugeteilt. Die Fahndung nach dem alten Kennzeichen wurde einen Monat später aufgehoben. Nach 4 Monaten erhielt ich Post vom Straßenverkehrsamt, dass die Sperrung des Kennzeichens vom Kraftfahrtbundesamt aufgehoben wurde.

Wenn ich das Kennzeichenschild besitze muss ich es entwerten lassen, ansonsten einen Nachweis der Polizei zum Verbleib des Kennzeichens erbringen.

  1. Ich habe keinerlei Informationen zum Verbleib des alten Kennzeichens. An mich ist niemand herangetreten.
  2. Denke ich, bin ich nicht mehr für das alte Kennzeichen zuständig, da eine Ummeldung stattgefunden hat und ich bereits für das neue Kennzeichen Steuern zahle.

Persönliche Meinung:

Nach 4 Monaten an mich heranzutreten und mir eine einwöchige Frist zu setzen, einen Nachweis zum alten Kennzeichen zu erbringen ist mehr als dreist. Es gibt auch Menschen, die arbeiten müssen und keine Zeit für Nachforschungen haben. Wofür auch?

Bin ich verpflichtet nach meinem alten Kennzeichen zu suchen?