B196 sofort fahren?

3 Antworten

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Du hast vielleicht die Prüfung bestanden, aber Du hast damit noch nicht die Fahrerlaubnis erhalten. Somit wäre es fahren ohne Fahrerlaubnis mit den entsprechenden Folgen.

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Bikerin mit 'ner rassigen 1000er

Ich schließe mich mal unterstützend an die Communitymitglieder an.

Die Bescheinigung ist für die eintragende Stelle, sie erlaubt nicht das Fahren. Erst die Eintragung im Führerschein erlaubt das Fahren mit deiner 125er.

Ich mache im Urlaub jetzt auch diese Erweiterung und habe mich quer durchs Netz gelesen und mit der Fahrschule/Eintragungsstelle gesprochen.

Erst, wenn es im Führerschein steht.

Aber.. wo kein Kläger, da kein Richter.

Woher ich das weiß:Hobby – Seit 8 Jahren Motorradfahrer on- & offroad
diewoelfin0815  29.07.2021, 20:13
Aber.. wo kein Kläger, da kein Richter.

Und wo der übliche doofe Zufall, da Einbehalt der Fahrerlaubnis + weitere Strafen...

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