B196 sofort fahren?
Hey :)
ich habe vor kurzem den B196 Lehrgang absolviert und die Bescheinigung dafür erhalten doch da ich für die Eintragung erst nächste Woche einen Termin beim zuständigen Amt bekommen habe ,ich mein Bike ganz gerne aber schon morgen abholen würde wäre meine Frage jetzt ob es ausreicht wen ich mit der Bescheinigung des absolvierten Lehrgangs fahre
3 Antworten
Du hast vielleicht die Prüfung bestanden, aber Du hast damit noch nicht die Fahrerlaubnis erhalten. Somit wäre es fahren ohne Fahrerlaubnis mit den entsprechenden Folgen.
Ich schließe mich mal unterstützend an die Communitymitglieder an.
Die Bescheinigung ist für die eintragende Stelle, sie erlaubt nicht das Fahren. Erst die Eintragung im Führerschein erlaubt das Fahren mit deiner 125er.
Ich mache im Urlaub jetzt auch diese Erweiterung und habe mich quer durchs Netz gelesen und mit der Fahrschule/Eintragungsstelle gesprochen.
Erst, wenn es im Führerschein steht.
Aber.. wo kein Kläger, da kein Richter.
Aber.. wo kein Kläger, da kein Richter.
Und wo der übliche doofe Zufall, da Einbehalt der Fahrerlaubnis + weitere Strafen...