Straßenverkehrsamt ordnet Urinprobe an nach Anfrage auf Fahrerlaubnis...?

3 Antworten

Zieh den Antrag zurück, musst du keine Probe abgegen. Aber sobald du wieder einen Antrag stellst, ploppt das Thema wieder auf.

Also entweder mit dem Kiffen aufhören und den Führerschein machen. Auf eines von beiden musst du verzichten


MikeMike228 
Beitragsersteller
 23.01.2021, 20:29

Also kann ich dann im Nachbarland den Führerschein machen ?

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DerBayer80  23.01.2021, 20:32
@MikeMike228

Nein. Da du in Deutschland ja scheinbar den Lappen nur unter Auflagen machen darfst und du ja deinen Wohnsitz hier in Deutschland hast wäre ein Führerschein aus einem anderen Land bei uns für dich ungültig

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MikeMike228 
Beitragsersteller
 23.01.2021, 20:32
@DerBayer80

Ich muss doch erstmal 6 Monate Wohnsitz im eu Ausland gemeldet sein damit ich überhaupt dort den Führerschein machen darf

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Stadewaeldchen  23.01.2021, 20:40
@MikeMike228

Nur gemeldet sein reicht nicht, du musst dort deinen Lebensmittelpunkt haben. In Usti nad Labem den Wohnsitz anmelden aber in Kiel arbeiten dürfte auffallen.

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Wenn du im Nachbarland für mindestens 185 Tage deinen Wohnsitz hast, kannst du auch dort den Führerschein machen

wenn ich den Antrag auf den Führerschein zurück ziehe wäre es rechtlich für das Straßenverkehrsamt möglich mit eine mpu aufzudrücken?

Nein, erst wenn du in den nächsten 10 Jahren einen Führerschein haben willst, müsstest du eine MPU machen.


MikeMike228 
Beitragsersteller
 23.01.2021, 20:29

das ergibt kein Sinn,

mich habe doch gar keine mpu warum hab ich eine wenn ich in 10 Jahren mein Führerschein machen wlll

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furbo  24.01.2021, 08:08
@MikeMike228

10 Jahre sind die Tilgungsfristen. Offenbar ist das Straßenverkehrsamt der Auffassung, dass du ungeeignet bist, ein Kfz im öffentlichen Straßenverkehr zu führen und ordnet deswegen eine MPU an, bzw. will diese anordnen.

Wenn du den FS-Antrag zurückziehst passiert gar nichts, sie legen den Fall zu den Akten. Diese Akten werden 10 Jahre aufbewahrt, d.h. wenn du innerhalb der nächsten 10 Jahre ab Beginn der Tilgungsfrist erneut den Antrag stellst, dann wäre eine MPU fällig. Nach 10 Jahren werden die Akten vernichtet. Allerdings liegt der Beginn der Tilgungsfrist oft im Unklaren, so dass du richtig sicher nach 15 Jahren sein kannst.

Solltest du also erst in gut 10 Jahren ab Fristbeginn eine Fahrerlaubnis beantragen, sind deine dich belastenden Unterlagen vernichtet und du fängst bei 0 an, ohne MPU aber mit Fahrprüfung.

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