Läuft die Führerscheinprobezeit vom (A1) Motorradführerschein auch für das Auto?
Hab den a1 und müsste dann doch mit 18 aus der Probezeit sein , oder läuft das anders ab ?
9 Antworten
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Motorrad, Auto
Wie schon geschrieben: Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis plus 2 Jahre - außer du hast dir irgendwas erlaubt was eine Probezeitverlängerung zur Folge hatte.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selberschrauber und -macher.
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Auto
Verkehrsvergehen, das ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich zieht die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre nach sich und es zählt die Zeit der Tat und wen es 5 Min. vor Ablauf ist .
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Führerschein, Verkehrsregeln, Führerschein & Fahrschule
Ab Tag der bestandenen A1 Prüfung hast du 2 Jahre Probezeit .. solang es keine Verlängerung gab, bist du 2 Jahre später aus der Probezeit raus (Tag der Erteilung zählt, nicht Alter!)
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule
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Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Wenn Du 2 Jahre eine A1 Fahrerlaubnis besitzt, ist die Probezeit um, es sei denn Du hast eine Verlängerung bekommen. Dann hast Du bei einen anderen Führerschein auch keine erneute Probezeit.
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In der Tat läuft die Probezeit mit Erwerb an. Also ist die nach 2 Jahren vorbei solange man nichts macht was sie verlängert.