Läuft die Führerscheinprobezeit vom (A1) Motorradführerschein auch für das Auto?

9 Antworten

Wie schon geschrieben: Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis plus 2 Jahre - außer du hast dir irgendwas erlaubt was eine Probezeitverlängerung zur Folge hatte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selberschrauber und -macher.
Führerscheinprobezeit beginnt mit  A1 / B / A2 und mit dem Kinderschein BF17 .

Verkehrsvergehen, das ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich zieht die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre nach sich und es zählt die Zeit der Tat und wen es 5 Min. vor Ablauf ist .  

Ab Tag der bestandenen A1 Prüfung hast du 2 Jahre Probezeit .. solang es keine Verlängerung gab, bist du 2 Jahre später aus der Probezeit raus (Tag der Erteilung zählt, nicht Alter!)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule

Wenn Du 2 Jahre eine A1 Fahrerlaubnis besitzt, ist die Probezeit um, es sei denn Du hast eine Verlängerung bekommen. Dann hast Du bei einen anderen Führerschein auch keine erneute Probezeit.

In der Tat läuft die Probezeit mit Erwerb an. Also ist die nach 2 Jahren vorbei solange man nichts macht was sie verlängert.