Was genau prüft die Führerscheinstelle bei einem Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis?
Mir wurde gesagt, dass die zuständige Führerscheinstelle einen Auszug aus dem Fahreignungsregister und dem Bundeszentralregister beantragt. Stimmt das?
Und haben die Führerscheinstellen Zugriff auf die Krankenakten einer Person bzw. können die da reinschauen bezüglich der Fahreignung?
Und wie verhält sich das, wenn man einen gerichtlichen Betreuer hat? Haben die Zugriff auf irgendwelche Urkunden bzw. Unterlagen?
Ich wäre sehr dankbar für jede Antwort!
2 Antworten
Ja, stimmt. Krankenakte nur wenn sie dort, Sicherheitstechnisch relevant, gemeldet sind. Ein "gerichtlich bestellter Betreuer" ist auch dort erfasst
Auf Gesundheitsdaten/Krankenakte hat die Führerscheinstelle keinen Zugriff. Und von der gesetzlichen Betreuung erfährt die Führerscheinstelle nur, wenn du es angibst.
Die werden in Flensburg eine Abfrage machen, ob du Einträge bzw. Punkte hast - z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis oder schon mit dem Fahrrad Punkte gesammelt hast....
Ok, danke für die Antwort. Was genau ist mit 'sicherheitstechnisch relevant' gemeint?