Hallo,

erstmal - es geht um einen etwas kuriosen Fall, nämlich, Person A wird wegen einigen Fällen in Untersuchungshaft genommen, einige Zeit später aufgrund Regelungen seines Anwalts aus der Haft entlassen.

Während Person A auf sein Gericht und weitere Erkentnisse wartet kommen Fall A noch einige andere Delikte und Fälle hinzu, wodurch sich die Polizei dazu entschliesst die U-Haft wieder zu beantragen.

Person A merkt dies aber vor der Umsetzung und sieht sich gezwungen zu fliehen - nicht nur aus dem Land sondern direkt raus aus der EU. A befindet sich also nun mit mehreren offenen Strafdelikten auf Flucht.

Neuen Erkentnissen zu Folge wurden beim ersten Gericht 2 Komplizen zu jeweils 4 Jahren Bewährung verurteilt - über Person A wurde aber nur erwähnt, dass diese auf Flucht sei und vom Verfassungsschutz gesucht werde - gleichzeitig auch dass ein Haftbefehl laufe. Keine Angabe ob national oder europaweit.

Nun, welche Möglichkeiten hat die Person jemals wieder in das Land zurückzukehren? Was hat es mit der sgnt. Verjährung auf sich? Und wenn in dem Fall eine Verjährung möglich ist, woher soll Person A ohne Erkentnisse zu der ausgetragenen Haftstrafe wissen, wann diese zu Ende ist?

[Hierbei geht es um Vorkomnisse eines bald 18 jährigen (somit immernoch minderjährig) - in den Delikten handelt es sich unter anderem um Betrug, Raub.]

Wer meint eine unnötige Antwort abgeben zu müssen wird gemeldet.

Grüße