Mein Freund hat mich damals geschlagen. Ich habe eine einstweilige Verfügung beantrag dies wurde übers Gericht mit einem Urteil bestätigt und wir dürfen uns 20m nicht mehr näheren. Monate lang hatten wir dann auch kein Kontakt. Aber nun hat es wieder angefangen wir haben durch seine Familie (wo ich zu Besuch war kam er plötzlich auch an diesem Tag dahin) ich bin dann zwar sofort nachhause gegangen aber er hat mich dann später übers Handy abgeschrieben und nun haben wir wieder Kontakt er hat sich oft genug dafür entschuldigt und mir auch Kleinigkeit geschenkt. Er hat auch schon eine Strafe bekommen und die auch abgesessen. Er ist auch vom Verhalten ganz anders geworden liebevoller und aufmerksamer. Nun würde ich gern wissen ob ich die einstweilige Verfügung zurück nehmen kann. Und ob dann auf mich aber Kosten zu kommen können.