Anfahren, wenn die Person sich vor dein Auto steht und dich bedroht?

7 Antworten

Dein Freund könnte wegen Körperverletzung angezeigt werden. Es sei denn, dass es Notwehr war (was es wahrscheinlich auch ist). Dann passiert ihm da nichts


oOEiChiALOo 
Beitragsersteller
 14.04.2015, 08:48

ja war es Danke 

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Ich kenne das beim Parken. Falls eine Person dich am parken hindert, z.B um ein anderen denn Parkplatz zu reservieren, darfst du in an stupsen. Da es sich um eine evtl. Bedrohung handelt, denke ich mir das es gerechtfertigt ist.

Unterscheide: Strafbarkeit Deines Kumpels und Führerscheinverlust

Als Strafbarkeit kämen für Deinen Kumpel Nötigung, Fahrerflucht und Körperverletzung in Betracht. Fahrerflucht scheidet aus, weil die euch bedroht haben, dann müsst Ihr selbstverständlich nicht dort Eure Personalien mitteilen. Nötigung kann gut unter Notwehr gegen deren Nötigung eingeordnet werden, führt damit auch nicht zur Strafbarkeit. Körperverletzung sollte auch ausscheiden, wenn er sehr langsam gefahren ist, so dass ihm bei vernünftiger Handlungsweise nichts passiert sein dürfte (selbst bei Verletzung des Typen: wohl Einstellung oder Freispruch).

Führerscheinverlust: Selbst wenn Dein Kumpel bestraft werden würde (was wohl nicht der Fall ist, siehe oben), wird er mit Sicherheit seinen Lappen nicht verlieren, da er in der Strafbarkeit keine Fahrunfähigkeit und kein mangelndes Verantwortungsbewusstsein im Straßenverkehr gezeigt hat. Dafür war die Situation zu besonders.

Die Person durfte sich NICHT vor das Auto stellen.

Was machen? Abwarten, ob etwas kommt von denen, Wenn ja, sofort zu Fachanwalt / zur Fachanwältin für Strafrecht.


oOEiChiALOo 
Beitragsersteller
 14.04.2015, 08:57

Unerklärlichen gründen bekamen sie die Nummer von meinem Kumpel heraus worauf sie rein schrien beleidigten und drohten obwohl vor ort eine Streife hätten stehen sollen. Da haben sie gemeint das er jetzt im kh liegt und was am Fuß hat. das Festival war vor 3 tagen und bis jetzt kam kein Anruf von der Polizei oder sonst was wenn das so wäre das er jetzt verletzt wurde weil er sich vor das auto gestellt hat wie sieht es dann aus ? 

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oOEiChiALOo 
Beitragsersteller
 14.04.2015, 09:05
@oOEiChiALOo

Haben auch gleich einen Antrag gemacht das wir verhört werden... Was mich noch wundert ist das die uns nochmal angerufen haben und gemeint haben wir sollen keine Polizei rufen etc. 

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nobytree2  14.04.2015, 09:05
@oOEiChiALOo

Wie gesagt: Wenn der Kumpel sehr langsam fuhr, dürfte ihm nichts passieren, denn man kann nicht gezwungen werden, unter Drohung von anderen stehen zu bleiben. Bei Drohung besteht auf jeden Fall ein Recht zur Flucht. Demnach halte ich eine Bestrafung für sehr unwahrscheinlich.

Was bleibt: Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche von dem Verletzten (wenn es überhaupt stimmt mit dem kh) oder von der Krankenversicherung. Ich halte solche Schadensersatzansprüche für unbegründet, weil die Mitschuld des Verletzten (bewusstes Eingehen in das Risiko) sehr groß ist. Aber in diesem Fall: Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin nehmen, sobald eine Zahlungsaufforderung, Mahnbescheid oder Klage kommt.

Es kann zwar lästig werden, jedoch müsstet Ihr ohne Probleme wieder herauskommen.

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nobytree2  14.04.2015, 09:08
@oOEiChiALOo

"keine Polizei rufen" ist das die Dorf-Mafia :-)? Selbstverständlich Polizei rufen! Ich bin überzeugt, Ihr kommt da gut heraus aus.

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Die Polizei direkt vor Ort rufen. Eine Bedrohung ist nicht in Ordnung. Dazu kamen noch eine Nötigung, indem sie euch nicht wegfahren lassen wollten. Wenn ihr ihn anfahrt, wäre das eine Körperverletzung, falls er dabei verletzt wird. Den Führerschein verliert man nicht einfach so.

Es steht natürlich immer noch im Raum, wer was und warum. Nur, weil du es so beschreibst, muss es nicht wirklich so gewesen sein.

da passiert euch schon nix...

erstens müssen sich die typen einer anzeige stellen, der die polizei ja bereits nachgeht.

die zeugenaussagen von euch reichen aus, das verhalten von euch als angemessene notwehr auszulegen.

selbst wenn euch einer der typen anzeigen sollte, dass ihr ihn angefahren habt, wird er damit keinen erfolg haben, da er sich erstens selbst in die lange gebracht hat, mit absicht und mit dem ziel euch zu nötigen, zu bedrohen und damit seit ihr aus dem schneider.


oOEiChiALOo 
Beitragsersteller
 14.04.2015, 08:50

oke Danke das klinkt beruhigend 

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greendayXXL1  14.04.2015, 08:52
@oOEiChiALOo

Wird eben nur schwer die Typen wieder zu finden die euch bedroht haben ^^ ansonsten müsstet ihr eine Anzeige an unbekannt stellen. Und ob ihr da so viel erfolg habt...NAJA

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oOEiChiALOo 
Beitragsersteller
 14.04.2015, 08:59
@greendayXXL1

Wir kennen die Namen mein Freund wurde ja nicht von jemand fremden bedroht 

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