Mit 17 Realschulabschluss gemacht- keine Ausbildung gefunden- muss ich wirklich das eine Jahr die Schulbank wegen der Schulpflicht drücken?

4 Antworten

Deine Schulpflicht hat nichts mit deinem Alter zu tun, sondern mit den ableisteten Schuljahren. In Niedersachsen sind es 12. Gezählt werden alle von der Einschulung an.

Schule ist Ländersache. Manche BL haben nur 8. Da muss man aber gucken, ob die Grundschulzeit mitzählt oder erst ab Sekundarstufe. Die kommen dann auch alle auf 11-12.

Gruß S.

Nimm es als Chance und mache lieber Handelsschule, oder eine andere berufsbildende Fachschule, die Dir im nächsten Jahr die Chancen auf eine Ausbildung verbessert.

In welchem Bundesland lebst du denn? Das ist überall anders. Hier in BaWü wärst du zum Beispiel mit 16 oder Abschluss der 10. Klasse (Realschulabschluss) nichtmehr schulpflichtig.
Bei dir scheint das ja anders geregelt zu sein, also wäre es hilfreich wenn du uns diese Info gibst.


Sirius66  10.11.2016, 11:35

Meiner Meinung nach ist das nicht so ganz richtig.  Man musss VOLLZEITschulpflicht und TEILZEITschulpflicht unterscheiden.

Auch in BaWü schließt sich an die 9jährige VOLLZEITschulpflicht eine 3jährige TEILZEITschulpflicht an.

Wiki:

4 Jahre Besuch der Grundschule, danach 5 Jahre Besuch einer weiterführenden Schule (§§ 73 - 76 SchG); zusätzlich für 3 Jahre Berufsschulpflicht oder bis zum Ende des Schuljahrs, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird oder einjähriger Besuch des Berufsvorbereitungsjahres (danach Befreiung von der Berufsschulpflicht, wenn nicht wegen eines Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig) oder Besuch einer weiterführenden Schule (§§ 77 ff SchG) oder Besuch der Berufsschulstufe an einer Sonder- oder Förderschule

Gruß S.

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lollypop2740 
Beitragsersteller
 10.11.2016, 17:14

Ich wohne in Sachsen und müsste halt noch ein Jahr meine Schulpflicht erfüllen...

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lollypop2740 
Beitragsersteller
 10.11.2016, 17:19
@lollypop2740

Und da es ein Berufsgrundbildungsjahr ist, besuche ich das 1. Ausbildungsjahr einer Bürokauffrau und das kann dann auch als erstes Ausbildungsjahr angesehen werden, wenn ich mich in diesem Gebiet weiter bewerbe.. aber  ich habe da kein Interesse mehr.. 

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Dann mach ein FSJ, in der Zeit ruht die Schulpflicht ganz offiziell.


Sirius66  10.11.2016, 11:25

Na, wenn sie RUHT, bleibt er ja drauf sitzen. Er will sie los werden. Da ist das wenig hiflreich. Aufgeschoben, nicht aufgehoben.

Für ein FSJ ist es auch zu spät. Die werden alles zentral verwaltet und beginnen 01.10. - da wird alles belegt sein.

Wenn man eine Ausbildung macht, erfüllt man zwar automatisch seine Schulpflicht, aber noch hat er ja nichts.

Gruß S.

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Sanja2  10.11.2016, 18:15
@Sirius66

in manchen Bundesländern entfällt die Schulpflicht aber ab 18 Jahren, damit ruht sie halt jetzt und mit 18 ist er raus.

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