Hallo liebe Community,

während des Studiums habe ich knapp 26000€ als Verlustvortrag geltend machen können. Nun habe ich im September begonnen zu arbeiten (Teilzeit), befinde mich aber weiterhin in einer kostenpflichtigen Weiterbildung. Nun meine Frage: für diesen Jahr (Sep.-Dez.) komme ich auf ca. 13000€ brutto. Allerdings sind meine Werbungskosten für 2019 aufgrund der Weiterbildungskosten + Pendlerpauschale ausreichend, um die 13000€ abzudecken. Wie sieht es nun mit dem bisherigen Verlustvortrag aus? Wird der erst mit der nächsten Einkommenssteuererklärung (2020) verrechnet oder verpufft dieser mit der Erklärung für 2019?

Vielen dank und Grüße!