„Verpufft“ der Verlustvortrag?
Hallo liebe Community,
während des Studiums habe ich knapp 26000€ als Verlustvortrag geltend machen können. Nun habe ich im September begonnen zu arbeiten (Teilzeit), befinde mich aber weiterhin in einer kostenpflichtigen Weiterbildung. Nun meine Frage: für diesen Jahr (Sep.-Dez.) komme ich auf ca. 13000€ brutto. Allerdings sind meine Werbungskosten für 2019 aufgrund der Weiterbildungskosten + Pendlerpauschale ausreichend, um die 13000€ abzudecken. Wie sieht es nun mit dem bisherigen Verlustvortrag aus? Wird der erst mit der nächsten Einkommenssteuererklärung (2020) verrechnet oder verpufft dieser mit der Erklärung für 2019?
Vielen dank und Grüße!
Steuern,
Steuererklärung,
Einkommensteuer,
verlustvortrag,
Ausbildung und Studium,
Wirtschaft und Finanzen,
Beruf und Büro