Legal Steuern Sparen durch Bitcoin?

Der Rapper Negaiitv OG Rappt in seinem Song Bend it https://www.youtube.com/watch?v=u0zxD5MCbv8

"Zu viel Geld, ich komm nicht klar, Steck alles in Bitcoins und nicht an den Staat"

Zur Info er hat vor kurzem einen Deal bei Universal unterschrieben wo er ca. 900000€ als Vorschuss bekommen hat. Da fragt man sich natürlich ob das nur dummes gelaber in seinem Song ist weil der Vorschuss muss ja auch schon versteuert werden, oder gibt es da Ausnahmen wie zB das er selbst eine Firma hat und darüber den Vorschuss erhalten hat und deswegen die Steuer erstmal legal umgeht um das ganze, oder einen großen teil des Geldes in Bitcoins zu Investieren, oder gilt ein Vorschuss als eine Art Kredit worauf man vielleicht keine Steuern Zahlen muss? Angenommen er konnte wirklich den ganzen vorschuss unversteuert in Bitcoins stecken dann muss er ja sowieso im endeffekt wenn er die Bitcoins wieder verkauft diesen Betrag versteuern, oder nicht? Oder denkt ihr das er immer nur kleinere Summen an Bitcoins verkauft und zu Euros macht und dadurch einfach weniger Steuern Zahlen muss, da durch die geringere Summe der Prozentsatz den er abgeben muss niedriger ist, als er bei der gesamten summe wäre.

Oder glaubt ihr das es möglich ist das er einfach nur Bitcoins im text sagt damit es eben in den Song passt und er eigentlich über andere mehrere Währungswechsel versucht Steuern zu sparen/ zu umgehen.

Hoffe ich habe das ganze relativ verständlich erklärt und dass sich hier jemand finden lässt der sich gut mit der Materie auskennt.

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IPad im Dualen Studium von Steuer absetzen WENN unter Steuerfreibetragsgrenze?

Hallo an alle!

Ich hätte eine kurze Frage zur Versteuerung eines IPads im Dualen Studium. Ab Oktober beginne ich mein Duales Studium. Hierfür möchte ich mir ein IPad zulegen. An sich kann ich ja das IPad zumindest zu einem gewissen Anteil von der Steuer absetzen (Als dualer Student wird man wie ein Zweitstudent behandelt - dementsprechend unbegrenzte Werbungskosten) JEDOCH stellt sich mir die Frage: In diesem Jahr komme ich nicht über den Steuerfreibetrag von 9408€. Ich befinde mich zurzeit in einem Minijobverhältnis. Im Juli beginne ich für einen Monat einen "Vollzeit-Ferienjob" und ab September erhalte ich dann das Gehalt für mein Duales Studium.

Da ich nun aber für das Jahr 2020 nicht über den Steuerfreibetrag komme, kann ich das IPad nicht von der Steuer absetzen? Es heißt ja, dass ich etwas für mein Studium nur von der Steuer absetzen kann, wenn ich im selben Jahr zu versteuernde Einkünfte habe. Oder gilt das nur für "Erststudenten", sprich Sonderkosten? Zudem ich ja mit einer Steuererklärung die gezahlten Steuern für mein Gehalt zurückerlange und sich somit wieder das Recht auf Teilfückerstattung für das IPad aufhebt, oder sehe ich das falsch?

Entschuldigt bitte die lange Frage, ich komme aber diesbezüglich echt nicht weiter.

Danke im Voraus!

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