Hallo liebe Antwortgeber.

Sachverhalt: Wir wollen eine Wohnung in Pattensen / Niedersachsen kaufen, die uns als 86qm EG Wohnung mit 24qm Dachgeschosswohnung (vermitiet) mit Keller und Garage angeboten wurde.

Mit dem Verkäufer sind wir soweit Übereingekommen, bis wir den Grundriss erhalten haben und die Dachgeschosswohnung nicht aufgeführt war.

Der Verkäufer hat sich beim Bauamt darum gekümmert, und nachdem auch dort nur ein Dachboden erwähnt war, hat dieser sich um eine Genehmigung kümmer wollen.

Die Wohnung gehörte der Mutter und der Bruder hat sie Verwaltet. Die Dachgeschosswohnung soll schon lange Vermitet sein und die anderen Eigentümer haben das auch alle ohne Genehmigung gemacht. "Das wurde damals so gemacht", wurde uns gesagt.

Nach einiger Zeit trat er an uns erhan und erklährte, dass das mit der Genemigung denen zu lange dauert und auch ein weiteren Stellplatz bereitgestellt werden muss.

Sie wollen jetzt die Wohnung nicht mehr mit zusätzlicher Dachwohnung sondern Dachraum verkaufen und uns beim Kaufpreis 5000€ entgegenkommen.

Da wir auf die Mieteinnahme angewiesen sind überlegen wir nun, ob wir kaufen und die Wohnung genehmigen lassen oder vom Kauf zurücktreten.

Nun meine Frage: - Können wir die Dachgeschosswohnung so übernehmen und vermietet lassen ohne uns strafbar zu machen? - Was muss gemacht werden um eine Genehmigung zu bekommen? - Benötigen wir wirklich einen weiteren Stellplatz? Im Hof gibt es keine Möglichkeit einen Stellplatz zur Verfügung zu stellen. Auf der Strasse gehören die Parkpläzte der Stadt. - Was können für Kosten auf uns zukommen? (bestenfalls und schlimmstenfalls) - Was sollten wir im Kaufvertrag mit aufnehmen?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.