Sichtschutzzaun an Grundstücksgrenze (Hessen)?

Hallo liebe community. Ich habe leider ein wachechtes A. loch als Nachbarn der zwielichtige Leute bei sich empfängt. Stören täte es mich nicht, wenn dieser nicht extrem aggressiv und lästig wäre und jede kleinste Gelegenheit nutzen würde um einen Streit vom Zaun zu brechen. Er hat vorher in einer Wohnwagen Kolonie gelebt und die Leute waren alle sehr froh, als er dort endlich weggezogen ist. Er hat sich dort über alle Leute beschwert und das Leben zur Hölle gemacht und dort auch den Hausmeister als dieser nicht mehr wollte mit Anzeigen und Drohungen überhäuft.

Jetzt möchte ich das ganze beenden indem ein Sichtschutzzaun gezogen wird aber so viel ich weiß ist die Bauhöhe aus dem Nachbarschafts- oder Gemeinde- recht nur mit 1,5m angegeben in Hessen. D.h. solange man den sieht, wird er immer Streß machen. Schlägerei gab es auch schon, wo er angegriffen und verloren hat. Sowohl physisch als auch beim Gericht. Trotzdem macht er weiter mit seinen täglichen Schikanen. Wie könnte man das Gemeinderecht austricksen ?

Die einzige Möglichkeit die ich kenne ist eine lebende Hecke zu ziehen was aber leider aufgrund von Platzmangel nicht geht. Es wäre nur Platz für einen Sichtschutzzaun oder eine Mauer aber leider nur 1,5m hoch. Die bebaubare Breite beträgt nur 20cm und ist 20 Meter lang.

Deshalb als Ausweg : Könnte man auch ein Hochbeet von 1,5m errichten und auf diesem eine kurze aber dichte Hecke pflanzen die sagen wir mal 50cm hoch ist ? Ich möchte wirklich diese Hackf**esse von dem nicht mehr sehen, noch weder angespuckt oder mit Bierflaschen beworfen werden. Polizei war auch schon da und der "edle Herr" war auch schon mehrmals im Gefängnis wegen Drogen- als auch Alkoholmißbrauchs und anderen Dingen. D.h. er hat Straftaten unter Alkoholeinfluß begangen. Die Situation ist unerträglich. Freunde oder Verwandte kommen schon garnicht mehr vorbei und wollen sich nur außerhalb mit mir treffen. Trotzdem davonlaufen möchte ich auch nicht. Wäre also die Idee mit dem Hochbeet machbar ?

Rein rechtlich gesehen erlaubt das Grünflächenrecht oder auch Baurecht die Errichtung bis 2m aber das Nachbarschaftsrecht verbietet es wieder. Das ist es was die Lage so schwierig macht.

Baurecht, Nachbarschaftsrecht
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