Hallo, für mein Auto habe ich vor 6 Jahren einen Stellplatz angemietet. Jetzt wurde mir fristgerecht zum 31.3.2013 gekündigt. Da es wichtig ist, einen neuen Parkplatz anzumieten (das wird schwierig, wenn man bis zu diesem gesetzten Termin wartet), sollte es also doch möglich sein, nach einer vermieterseitigen Kündigung, selbst einen Kündigungstermin festzulegen, um nicht doppelte Kosten zu haben. Dieses will mein Vermieter nicht akzeptieren und beharrt auf die Kündigungsfristen.

Wie sieht hier die Rechtslage aus?