Liebe Leute - eine Frage: Bin selbstständig und habe Elterngeld bezogen - nun wird das abschließend geprüft - soweit so gut - nun aber taucht ein riesen Problem auf, da meine Bearbeitern eine Einnahme-Überschuß Rechnung von mir möchte und sich mit meiner - vom Steuerberater angefertigten - BWA nicht zufrieden gibt. Folgende Frage: Weiß jemand ob sie dazu berechtigt ist? ImNEtz habe ich gefunden, daß entweder Bilanz oder BWA zum Beleg genügen - kann mir evtl. jemand mit Paragrafen weiter helfen? Ich habe ganz stark den Eindruck das die Frau sich nicht mit der BWA auseinandersetzen möchte und es sicht einfach macht, indem sie sagt, BWA wäre nicht ausreichend. Für Hilfe bin ich schon im Voraus unendlich dankbar. Beste Grüße an alle :)