Strafarbeit Hausordnung abschreiben?

Hallo ich habe heute im unterricht eine Papierkugel geworfen weil mich ein Schüler aus meiner klasse genervt hat ( ich weiss des is doof aber wenigstens geb ich es zu) so nun hat mein Lehrer mich gesehen und ich muss eine Hausordnung schreiben -.- So und da sagt er noch frech das er mich davor oft gewarnt hatte was widerrum nicht der Warheit entspricht, er hatte vorher meinen Sitznachbarn verwarnt. Ich meine ich hab ja etwas mist gebaut und das weiss ich aber es geht darum das er mich noch nicht davor verwarnt hatte und mir gleich ne Hausordnung rein drückt. So einen Vorfall hatte ich bei diesem Lehrer schonmal, andere werden 2-3 mal verwarnt und bekommen garnichts und ich bekomme immer sofort was. Durch den Vorfall habe ich auch gelernt das man nach dem unterricht nicht mehr mit ihm sprechen kann er blockiert das Gespräch und droht mit doppeltem abschreiben. So nun weigere ich mich das zu schreiben und ihm morgen abzugeben ich meine in Rheinland-Pfalz gibts ja das Gesetz das die Arbeiten einen "Sinn" haben müssen, also ich sehe da keinen Sinn, vorallem das einem dann die Finger weh tun und sie irgendwann eh wieder im müll landet, zudem wäre ich mit einer anderen strafe zufrieden gewesen z.B mich zu entschuldigen oder dem Hausmeister etwas zu helfen. SO und jetzt frage ich mich ob der das darf und was ich machen soll ich meine wir haben in der Stunde sowieso "keinen" unterricht gemacht weil er ein Projekt bewertet hat dabei konnten wir uns leise unterhalten undso deswegen denk ich hab ich den unterricht auch nicht gestört. Zudem kenne ich die leier, morgen dreht der die ganze Geschichte wieder völlig um sodass er recht hat, kann mir da jemand irgendwie Tipps geben was ich da machen soll? Thx im vorraus!

Schule, Lehrer, schulgesetz, Strafarbeit
Fachabi Prüfung geschrieben, gefährdet durch Fehlzeiten?

Hallo, ich mache gerade das Kaufmännische BK 2 und habe letzte Woche meine letzten Prüfungen geschrieben. Zu meinem Problem :

Ich habe eine Allergie gegen Lactose, welche sehr stark ist ( und damit ist auch sehr stark gemeint, fast extrem...), deshalb habe ich auch viele Fehlzeiten in der Schule bis zum heutigen Datum. Wenn ich mich nicht irre sind das ca. um die 60 Fehltage... Ich habe deshalb bei meinem Artzt einen Artest welches zugleich eine Bescheinigung meiner Allergie darstellt, extra für die Schule geholt und diese meinen Klassenlehrer gegeben ( das war kurz nach dem 1. Halbjahr, als ich dachte ich sollte das lieber machen bevor es Probleme gibt...) Auf dem Artest stand dass ich wegen meiner Allergie oft in der Schule fehlen könnte und wäre gleichzeitig auch entschuldigt, wenn er deshalb wäre.

Ich habe nun sehr große Angst, dass mir was wegen den Fehlzeiten droht, z. B. Sachen wie, ich müsste das Jahr wiederholen oder sowas. Kann mir mein Lehrer bzw. die Schule jetzt denn überhaupt noch was sagen ? Er hatte damals vor ca 3 monaten mal darauf hingedeutet gehabt, aber nun sind die Prüfungen geschrieben und die Einreichungsnoten stehen auch fest. Ich warte halt nur noch auf die Prüfungsnoten und mein Zeugnis.

Von diesen ganzen Fehltagen waren nur 3 unentschuldigt und das war am Anfang des Jahren, wo ich einfach eine Bemerkung per Post nach Hause bekommen hatte. Danach waren alle entschuldigt. Die Schule geht ja noch bis zum 1. Juli bei uns, was meint Ihr dazu ?

PS: Sagt bitte nicht, das ich zum Amtsartzt oder sowas gehen sollte bezüglich meiner Beruflichen Zukunft. Diese Allergie habe ich seit der 8.Klasse und ich bin bis hierher gekommen also schaffe ich den Rest auch noch (Studium, Ausbildung oder... )

Schule, Prüfung, Recht, Gesetz, Abschluss, Abitur, Krankmeldung, schulgesetz, fehlzeiten
Lehrerin fordert auf schüler jacken auszuziehen

Hallo zusammen die der Titel schon sagt geht es um das thema das unsere Lehrerin uns kan man sagen zwiegt die jacken im klassenraum auszuziehen und es ist etwa so abgelaufen alle sasen im klassenraum da kam die Lehrerin rein gind an den pult dan kam das jacken ausziehen wo alle dan etwas verwundert waren dan wiederholte die das nochma dan begangen die ersten die jacken auszuziehen einige leute habens nicht gemacht so auch wie ich dan hatt die gesagt wer die jacken nicht auszieht soll aus der klasse gehen und drausen warten bis der unterricht beendet ist. Als wir dan gefragt haben weswegen und wehalb wir die jacken ausziehen sollten sagte die nur weil die es so will.

Was ich nicht recht verstehe nur wen die nicht will das jemand jacken in der klasse tregt sollen jetzt alle die ausziehen, und ich will jetzt wiesen ob das ihrgend wo im schulgesetz/ordnung der schule steht das man die jacken ausziehen soll die hat uns dan diesen § 42, Abs. (3): "(3) Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen." an die tafel geschrieben aber ich glaube nicht das ihr dieser paragraph ihr das recht gibt uns dazu zu zwiegen unsere jacken auszuziehen wen wir es nicht wollen und wen wir es nicht tun und vom unterricht auszuschlissen.

Schule, Jacke, Lehrer, schulgesetz, Paragraph, Schulordnung
„Rauswurf“ aus Gymnasium (11.Kl.) nach 2 Jahren Krankheit!

Heute wurde meinem 19-jährigen kranken Sohn von seiner Schule (Gymnasium) angeraten, sich zum Ende dieses Schuljahres selbst von der Schule abzumelden (Originaltext Schule: „Das sieht besser aus, als wenn wir dich rausschmeißen“), weil der Schuldirektor beschlossen hat „bei uns geht es hier für dich nicht weiter!“ Zur Vorgeschichte: Der Schüler war 17 Jahre alt und in der 11. Klasse eines nieders. Gymnasiums, als er im Herbst 2010 an einer mittelschweren Depression erkrankte. Er befindet sich seitdem in Behandlung bei div. Ärzten, Neurologen und Psychologen. Die Erkrankung besserte sich gegen Ende der (ersten) 11. Klasse. Wir beantragten bei der Schule eine Wiederholung der Jahrgangsstufe aufgrund von Krankheit gem. §3 (1), Satz 4 der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe ohne Anrechnung auf die Verweildauer, die uns auch genehmigt wurde. Im Sommer 2011 begann der inzw. 18jährige Schüler zum 2. Mal die 11. Kl. und erst sah ja auch alles noch ganz gut aus. Im Winter bekam er dann einen starken Rückfall, er brachte noch das erste Halbjahr zu Ende, bevor dann wieder nichts mehr ging. Der Schulbesuch war wieder über Wochen und Monate nicht möglich. Inzwischen hat sich gesundheitlich vieles verbessert. Er macht wieder Aufbautraining und eine Reha von der Krankenkasse ist auch bewilligt. Ok, ich gebe zu, dass der Schulbesuch von ihm doch etwas vernachlässigt wurde. Es ist für ihn sehr schwer zu ertragen, dass er als früher guter Schüler schon wieder ein Schuljahr aufgrund seiner Erkrankung verliert und ich als Mutter hatte nach 1,5 Jahren Kampf gegen die Depression und die Antriebsschwäche auch nicht mehr die Kraft ihn jeden Morgen in die Schule zu jagen. Wir haben uns aber immer darum gekümmert, dass der Schule die nötigen ärztlichen Bescheinigungen vorliegen. Er fehlte nicht unentschuldigt. Mein Sohn hat seinen Arzt sogar von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden, damit die Schule genau Bescheid weiß und seine schwierige Erkrankung besser verstehen kann. In dem heutigen Gespräch wurde klar und deutlich zu verstehen gegeben, dass die Schule ihn nicht mehr haben will, weil

  1. mit Ende des Schuljahres 2011/2012 seine 12jährige Schulpflicht endet,
  2. angeblich die Verweildauer in der Oberstufe sonst überschritten wird,
  3. er bereits einen Schulabschluss hat (Erw. Sek. I, das wäre dann sein Abgangszeugnis), und
  4. der Direktor beschlossen hat, dass es an dieser Schule nach den Sommerferien für meinen Sohn nicht mehr weiter geht und, falls er sich nicht abmeldet, eben rausgeschmissen wird.

Ich habe mich bereits mit dem niedersächsischen Schulgesetz beschäftigt. Fakt ist: Es gibt eine maximale Verweildauer in der Oberstufe (Kl. 11 und 12) von 3 Jahren und die Schulpflicht meines Sohnes endet im Sommer. Ein Jahr Wiederholung ohne Anrechnung auf die Verweildauer haben wir bereits erhalten.

Können die das mit einem jungen (erkrankten) Menschen machen? Welche Rechte hat er als Schüler? Bitte helft uns!

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Bundeswettbewerb Fremdsprachen - Ein Muss?

Ich hab jetzt eine wirklich wichtige Frage. Letztens hat uns unser Englisch-Lehrer (wir sind neunte Klasse Gymnasium, bilingual) gesagt, wir müssen beim Bundeswettbewerb für Fremdsprachen teilnehmen und sollen schonmal die Gruppen bilden etc., weil wir bisher nie an diesem Wettbewerb teilgenommen haben (Jedes Jahr neuer Klassenlehrer und neuer Englischlehrer, ein Dreck ist das). Jetzt will er uns ja quasi dazu zwingen, da wir sonst eine 6 dafür kassieren würden, und nebenbei nochmal 'ne Doppelstunde lang Anschiss aus seinem verdammten Maul. Ich möchte jetzt gerne von euch wissen, ob er uns dazu zwingen darf, am Wettbewerb teilzunehmen bzw. ob es Erpressung (Nötigung?) wäre, wenn er uns sagt "Teilnehmen oder 6". Nochmal, wir sind 9.Klasse, Gymnasium, billingual und unser Klassen/Englisch-Lehrer ist Schulleitungsmitglied und eine Doofnuss (Ar*** darf ich ja leider nicht verwenden) :p .

Wäre sehr dankbar, wenn jemand gute, rechtskräftige Antworten parat hätte :) . Ganz im Ernst, ich hab gar keinen Bock, für die ganzen Fucking Arbeiten zu lernen, meine Geschichtspräsentation noch vorzubereiten, für die Englisch-Präsentationen (was anderes...) muss ich mich mit meiner Gruppe auch noch mal treffen, um nicht sein nächstes Opfer zu werden ("Alles muss streng nach Methodenfibel gemacht werden, sonst gibt's direkt ne 6." - wer hat diesen Teil erstellt in der Fibel? Er natürlich) und hab auch privat ein paar Pflichten, die mir persönlich wichtiger sind als meine gesamte "Schulbildung" ("Ich hasste die Schule, und sie hasste mich, Kamikaze, doch ich bereue nichts"). Bin hier echt grad ein bisschen am verzweifeln. X-|

Keep Oi!

Englisch, Schule, Fremdsprache, Recht, Gesetz, schulgesetz, Schulrecht

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