Kann der Lehrer mich schlechter benoten weil ich krank bin?

9 Antworten

Wenn Du durch Deine Abwesenheit Lücken im Unterrichtsstoff hast, wäre eine andere Benotung gerechtfertigt. Aber wenn Du die volle Leistung bringst, muss das auch honoriert werden.


garfild250 
Beitragsersteller
 11.11.2010, 22:39

Naja sie meinte ja genau das das sie jemanden der immer gut ist aus diesem grund seiner krankheit schlechter benoten kann und sogar muss aber nicht wegen seiner leistung

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Also ganz sicher, die Lehrerin lehnt sich da viiiieeeel zu weit aus dem Fenster. Sie kann nur verlangen, dass jemand anderes als nur deine Eltern deine Krankheit bezeugen, wenn es öfter vorkommt- also ein Arzt. Und sie kann schauen, ob bei langer und häufiger Krankheit nicht weitere Förderungen nötig werden und falls sie das Gefühl hat, dass deine Eltern sich nicht genug um deine Gesundheit kümmern dies auch dem Jugendamt mitteilen.

ABER sie darf dir keinesfalls aufgrund deiner Krankheit eine schlechtere Note geben. Im Gegenteil muss sie dir sogar Gelegenheit geben, versäumtes Nachzuholen, wenn direkt nach deiner Krankheit eine Arbeit ansteht.

Im Schulgesetz kannst du nichts dergleichen finden, weil es ja nicht erlaubt ist so zu handeln- sie ist Lehrerin und muss beim lehrern bleiben und der ARZT ist der, der für deine Gesundheit zuständig ist und darüber entscheidet. Abgesehen davon steht in jedem Zeugnis doch eh, wieviele Fehltage es gab und ob entschuldigt oder unentschuldigt. Alles andere wäre doppelt gemoppelt.

Das EINZIGE, was das Ministerium nicht mehr zulässt sind Lehrer, die nach vielen unentschuldigten Fehltagen nichts unternehmen- etwa Elterngespräche oder Jugendamt einschalten. Eben damit der Schulabschluss nicht gefährdet wird.

Ich bin bei solchen "darf der lehrer das" fragen ja selten auf der Seite der Schüler, weil meist so viel unsinniges gefordert wird, aber in diesem Fall ganz klar, entschuldigte Krankheit ist kein Grund für eine schlechtere Benotung. Wende dich an deinen Direktor.

wirste nich finden gibt es aber auch so nicht wie sie es sagt wenn sie es so sagt. sie kann halt nur mündlich weniger stunden bewerten normalerweise rechnet sie daraus ne sominote also kann sie leute nicht schlechter bewerten nur weil sie nicht da sind

Wenn man ständig fehlt ist es klar das man nicht so neh gute note bekommst wie jemand der immer da ist und immer gut mitarbeitet.Und da man ja auch viel verpasst wenn man längere zeit fehlt kann man auch nicht mehr im unterricht so gut mitkommen und schreibt schlechtere arbeiten.Wenn du aber krank warst und wenn du da bist immer super mitarbeitest und alles.Müsste sie dir eig neh gute note geben,egal ob du nun gefehlt hast oder nicht,da du die selbe leistung wie die anderen gebracht hast.

Ja Normalerweise darf er wegen ofter Abwesenheit einen wirklich schlechter benoten wenn du über die Hälfte der Schulzeit fehlen würdest z.b wenn du im Krankenhaus liegst über die hälfte der Schulzeit fehlst dann kannst du sogar durchfallen.


guinan  12.11.2010, 00:26

Nein! Wer so oft im Krankenhaus ist, der hat sogar den Anspruch auf Hausunterricht! Schulgesetz; $48 (4) Werden Leistungen aus Gründen, die von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertreten sind, nicht erbracht, können nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt und kann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden.

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guinan  12.11.2010, 00:27

Beschluss der Kultusministerkonferenz Niedersachsen vom 20.3.1998 zum Förderschwerpunkt kranker Schüler: 1.1 Allgemeines

Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Erkrankung für längere Zeit oder in regelmäßigen Abständen im Krankenhaus bzw. in ähnlichen Einrichtungen stationär behandelt werden oder die Schule nicht besuchen können, erhalten nach den jeweiligen landesrechlichen Bestimmungen während dieser Zeit Unterricht. 6. Leistungsbewertung

6.1 Die Leistungsbewertung erfolgt nach den geltenden Regelungen in den Ländern.

Über Art, zeitlichen Umfang und Anzahl der schriftlichen Arbeiten entscheidet die unterrichtende Lehrkraft in Abstimmung mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt. Dabei ist die individuelle Situation der kranken Schülerin oder des kranken Schülers besonders zu beachten.

6.2 Sofern die Dauer der Teilnahme am Unterricht eine Beurteilung zulässt, erhält die Schülerin oder der Schüler zu den für die Ausgabe von Zeugnissen festgelegten Terminen einen Nachweis; dieser enthält:

* Angaben über Inhalte, Dauer und Umfang des Unterrichts,
* Bewertungen der Leistungen in den erteilten Unterrichtsfächern durch verbale Beurteilungen oder durch Noten,
* allgemeine Aussagen über die erbrachten Leistungen und das Lernverhalten unter Berücksichtigung der Erkrankung.

Unter Beachtung landesrechtlicher Regelungen können im Einzelfall auch Zeugnisse erstellt werden.

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guinan  12.11.2010, 00:31
@guinan

6.3 Bei Beendigung des Besuchs des Krankenhausunterrichts, einer Schule für Kranke oder des Hausunterrichts erhält die Schülerin oder der Schüler einen Nachweis, der die in Nr. 6.2 genannten Angaben sowie eine Feststellung darüber enthält, welcher Leistungsstand erreicht wurde.

6.4 Die Feststellung kann eine Versetzung einschließen, sie ist für die aufnehmende Schule verbindlich. Die Schülerin oder der Schüler ist in die Klasse bzw. die Jahrgangsstufe aufzunehmen, die sich aus der Feststellung ergibt, sofern nicht die Erziehungsberechtigten oder die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler aus besonderen Gründen die Aufnahme in eine vorhergehende Klasse bzw. Jahrgangsstufe beantragen. (Wieviel mehr gilt das dann, wenn jemand dem Unterricht normal folgen kann und solche Extraförderung nicht nötig ist)

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