Muss ich Klassenarbeiten während der Schulzeit aufbewahren?
moin, ich bin jetzt in der 10. klasse und mein englischlehrer wollte neulich zusammen mit der berichtigung für die 1. klassenarbeit des halbjahres noch die arbeiten der 9. klasse haben und weil ich die nicht mehr habe, hat er dann irgendwas von "dokumente verloren" gefaselt..
jetzt meine frage: muss ich, wenn er das im voraus nicht angesagt hat, jetzt immer noch die arbeiten des letzten schuljahres besitzen? (falls ja, könnt ihr bitte einen link zu dem schulgesetz wo das drinsteht angeben)
9 Antworten
vom letzten schuljahr nein, von diesem schuljahr auch nein (aber es könnte dir noch etwas nützen, falls ein lehrer die noten falsch aufgeschrieben hat oder so)
Währe schon von vorteil, die arbeiten für 2 jahre etwa zu behalten, denn dann kann man sicher sein, dass der lehrer sie nicht mehr haben will. ich denke aber nicht, dass das i-wie gesetzlich geregelt ist.
Im Zweifelsfall bekommst du eine schlechtere Note, weil du keinen beweiß hast
Macht man das nicht allgemein so? Da kannst du immer nachweisen, welche Note du hattest..
:D also ich kann mir nicht vorstellen dass das Pflicht ist...