Guten Tag, Ich kenne Schüler in der 10. Klasse eines Gymnasiums und in der neulich geschriebenen Klassenarbeit hat er bei einer Aufgabe komplett den Inhalt 1:1 wie im Unterricht besprochen und auch aufgeschrieben, aufgeschrieben, doch er hat hier mit der unaussagekräftigen Begründung: "Das im Unterricht war nur Wiederholung" nur die halbe Punktzahl erreicht und seine Lehrerin weigert sich, das zu ändern.
Besteht hier die Möglichkeit, rechtlich vorzugehen? Es gibt eine Vielzahl von beweisen, dass sie eine persönliche Abneigung gegen ihn hat. Ist das strafbar?