Wann darf der Provider die IP Adresse herausgeben?
Ivh habe gehört, dieses wird nur angeordnet wenn ein schwere kriminelle Handlung vorliegt oderso
Beispiel: Jemand beleidigt jemand anderem im Internet. Unter seinem Kommentar schreibt die beleidigende Person "fik dich" oder "lutsch meinen Lümmel".
Reicht das, das ein Richter entscheidet die IP beim Provider abzufragen?
Anderes Beispiel: Jemand betrügt jemand anderes um 10€ im Internet.
Wäre das schon ein Vergehen, wegen dem die Polizei über die IP und Ermittlungen an den Beteüger herankommen wollen würde?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/herja/1444745908_nmmslarge.jpg?v=1444745908000)
So sieht die Strafprozessordnung (StPO) dies nur in bestimmten Fällen vor. Hier muss der Provider die Daten nur dann herausgeben, wenn der Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung besteht (vgl. Amtsgericht Offenburg, 20.07.2007, Az. 4 Gs 442/07, das eine solche erhebliche Bedeutung bei einem Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz wegen des Anbietens einiger weniger Songs in einer Internet-Tauschbörse für nicht gegeben ansieht). https://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-auf-datenschutz/wann-darf-der-provider-die-ip-adresse-herausgeben.html
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
So schwer müssen die kriminellen Handlungen gar nicht sein. es reicht, wenn jemand eine Staftat begangen hat.
Das was Du angeführt hast, sind allesamt Straftaten. Da würde das sxhon gehen.
Wei Du sicherlich weißt, wurden nicht nur Mörder durch die IP überführt, sondern auch Menschen, die etwas hoch oder heruntergeladen haben, was gegen das Urheberrecht verstieß
![](https://images.gutefrage.net/media/user/MrAmazing2/1562539605664_nmmslarge__63_0_466_466_da6195808c107c57ce2a8b233a2bcf4f.jpg?v=1562539606000)
Denke mal das liegt beim Richter.
Aber weger einer so leichten Beleidigung einen richterlichen Beschluss? Glaub der lacht dich aus. Aber vielleicht spricht er ja echt zu.
Aber wegen 10€ sicher, ja. Wie sollst du das Geld sonst wiederbekommen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/MrAmazing2/1562539605664_nmmslarge__63_0_466_466_da6195808c107c57ce2a8b233a2bcf4f.jpg?v=1562539606000)
Oha. Da legt man Wert auf das Leben eines Tieres und muss direkt paar Tausend Strafe zahlen. Schon ungerecht diese Welt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nicht wirklich. Kritik kann man auch üben, ohne auf Beleidigungen und Drohungen zurückgreifen zu müssen.
Hier mal eine kleine Preisliste, was so "leichte" Beleidigungen kosten können. Ich glaub, da hat niemand gelacht. Vorallem nicht die, die zahlen duften :D
https://www.spiegel.de/panorama/waidfraeulein-mit-totem-fuchs-hasskommentare-auf-facebook-kosten-tausende-euro-a-bc1232cb-76e1-4786-abda-cf8bf04a32a3