Hallo,

ich bekomme noch wenige Monate ''Übergangsgebührnisse'' von der Bundeswehr.

Ich melde mich zum ersten mal in meinem Leben im zivilen Krank, weil es mir sehr schlecht geht. Die Versicherung verlangt informationen über ''Beziehen Sie eine Rente oder rentenähnliche Leistungen?''

Sind Übergangsgebührnisse eine solche Leistung? Und wenn ja, inwieweit wird das dann angerechnet? Ich verdiene 1400 € Netto plus eben diese Übergangsgebührnisse von 1200 €, ist zusammen echt megaviel, aber ich muss auch ''für andere'' hohe Kosten mittragen, was aber ''nicht offiziell'' ist :( .

Ich hätte Anspruch auf 90% meines Nettolohns in form von Krankengeld. Aber gilt das dann auch dann, wenn ich immernoch 1200 € Übergangsgebührnisse jeden Monat bekomme? Oder wird so gerechnet 1400€ Netto x 90% = 1260 € Krankgeldanspruch. Aber weil ich schon 1200 € Übergangsgebührnisse bekomme wird das abgerechnet, ganz oder teilweise? Bsp 1260 € - 1200 € = 60 €, also fast garkein Anspruch auf krankengeld? Oder nur teil des Krankengeldes?

Kennt sich da jemand aus?

Wenn Übergangsgebührnisse nicht als Rentenähnliche leistung gilt, dann haben sich meine Sorgen schon erledigt, oder? Dann müsste ich das ja nicht angeben. Aber ich weiß, dass meine GKV Kontakt zu Stellen in der Bundeswehr haben, die mir das Geld überweißen. Oder so ähnlich. Die werden das sicher prüfen. Aber wenn Übergangsgebührnisse keine Rentenähnliche Bezüge sind, dann will und muss ich das doch nicht angeben und wenn doch, dann muss ich wissen, inwieweit das Angerechnet wird.

Danke schonmal.