Jobcenter verbietet Probearbeit! Rechtens?

Erst mal die Fakten zu mir:

  • seit 09/2006 arbeitslos und im ALG2-Bezug (vorher selbstständig, berufsunfähig in dem ausgeübten Bereich, Amt hat bisher jede Art von Umschulung abgelehnt)
  • mittlerweile 48 Jahre alt, alleinerziehend, 2 Kinder
  • seit 1 Jahr 40% GdB(Gehbehinderung)
  • zurzeit im befristeten Minijob, der endet diesen Monat!

Rund um den Job:

Gefunden habe ich über die Zeitung ein Stellenangebot als Aushilfe in einem Autohof ab nächsten Monat, anfangs im 400€-Verhältnis. Ich soll an die Kasse, dort könnte ich sitzen (Behinderung). Dieser große Autohof ist brandneu, hat vor 4 Wochen erst eröffnet, überall wird noch gewerkelt. Mitarbeiterstamm ist erst im Aufbau. Geplant lt. AG sind pro Schicht 4-5Leute (sobald der Betrieb voll läuft), derzeit hat er pro Schicht 1 Vollzeitler, stockt jetzt erst mal mit Minijobbern auf. Aus diesen will er dann, wenn es nötig wird, weitere Voll- und Teilzeitlern "rekrutieren" und neue Minijobber holen.

Ich bekomme da die Chance, als in dieser Branche unerfahrene Quereinsteigerin zuerst auf 400€-Basis arbeiten zu können. Wenn ich mich nicht grad saublöd anstelle, könnte es dann mit etwas Glück zumindest mit Teilzeit klappen. AG ist mir (zufällig) aus dem persönlichen Umfeld her bekannt... das ist auch der Grund, warum er mir eine Chance gibt.

Da er alle anderen Bewerber, die er in Betracht zieht, um eine einmalige Probearbeit bittet (4 Stunden), wurde das gestern im Vorstellungsgespräch auch mit mir vereinbart.

Das Jobcenter:

Habe heute brav die beabsichtigte Probearbeit und den in Aussicht stehenden Job gemeldet. Jetzt der Hammer: Wird nicht genehmigt, weil nicht sozialversicherungspflichtig. Das Ganze im persönlichen Gespräch, habe nichts schriftliches. Angeblich wäre das laut Gestz so.

Hab mich hingesetzt und gefunden:

  • § 2 SGB 2: Bin zu allem verpflichtet, wasdie Hilfsbedürftigkeit verringert.
  • § 10 SGB 2: Habe jeden zumutbaren Job anzunehmen.
  • § 16 Abs. 3 SGB 2: Zur Eingliederung in Arbeit erbringt die Agentur für Arbeit Leistungen nach § 35 SGB 3 (als Kann-Leistung)

Aber die angebliche Rechtsgrundlage, dass Probearbeit bei 400€-Job NICHT genehmigt werden darf, habe ich nicht gefunden. Dem Geschwafel des SB entspricht nur der § 16b des SGB2. Nur: ich WILL ja gar kein Einstiegsgeld! Ich will nur nicht bei einer möglichen Kontrolle wegen Schwarzarbeit hingehängt werden! (Bei uns sind die Kontrolettis sehr eifrig)

Der Mitarbeiter des Jobcenters sagte: Dieser Arbeitgeber sei ja in der Datenbank gar nicht vorhanden (Kunststück, Firma ist brandneu). Auch hat er die in der Zeitungsanzeige angegebene Telefonnummer angerufen und ist meinem möglicherweise zukünftigem Chef telefonisch auf den Pelz gerückt.

Der ist jetzt vermutlich reichlich angekäst...

Meine Frage:

Hat das Jobcenter überhaupt das Recht, mir die Probearbeit zu untersagen? Wir reden hier von 4 Stunden! Existiert die mündlich behauptete, aber nicht spezifizierte "Rechtsgrundlage" überhaupt? Im SGB2 konnte ich jedenfalls nichts finde

Minijob, ALG II, Jobcenter, Probearbeiten
nach der probearbeit kein bescheid....

hi leute , 

ich hatte vor 2 wochen ein vorstellungsgespräch das auch sehr gut verlief( als bürokauffrau)

die leiterin sagte mir dann ich solle 3 tage probearbeiten.die arbeit gefiel mir sehr gut , mit den kollegen kam ich super zu recht und am ende der probezeit holte ich mir ein kleines feedback ab und fragte wie sie mit mir auskamen und ob sie zufrieden seien

.alle 4 mitarbeiter sagten das sie meine arbeitsweise sehr gut finden und sich einsetzten wollen das ich die ausbildungsstelle bekäme.am letzten tag kam die leiterin ins büro und gab mir ein gutes praktikumszeugnis und sagte sie würde sich  in dieser woche melden und mir ihr endgültiges ergebnis dann berichten, weil noch eine weitere  praktikantin käme.ich bin jetzt total nervös , weil mein freund mir die sache negativ redet , indem er meint wären sie zufrieden mit mir gewesen hätten sie mir den ausbildungsvertrag sofort gegeben und mich nicht warten lassen.ich habe immer nachgefragt und aufgaben die ich bekommen hae so gut es ging erfüllt , manchmal mit kleinen fehlern aber ich denke das ist ja ok wenn man noch nie in solch einem betrieb geareitet hat.was ichvon euch wissen will , ist es ein schlechtes zeichen das ich erst später bescheid bekomme und den vertrag nicht sofort bekommen habe und kann ich evtl diese woche mal im betrieb angrufen um zu fragen wie realistisch meine chancen wirklich sind?

 

Vertrag, Probearbeiten

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