Wer ist auf eBay dafür verantwortlich, wenn ein Paket verloren geht, der Käufer oder der Verkäufer?

ich habe aktuell ein Fall in dem ich einen Artikel ersteigert habe. Artikel wurde am 12. Mai ersteigert und das Lieferdatum wurde mit 19-20 Mai per deutsche Post (unversichert also ohne Sendenummer) angegeben. Kam nix an. Hab daraufhin den Artikel als nicht erhalten markiert und den Verkäufer kontaktiert. Da er antworten musste, hat er irgendeine Sendenummer hinzugefügt und das hat mit meinem Artikel nix zutun. Lieferant war die DHL und die Adresse war auch nicht meine. Hab den Käufer daraufhin nochmal angeschrieben und er meinte passiert halt, er versendet gerade viel und meine Post müsste schon unterwegs sein. Der Artikel wurde am 17. als versandt markiert und die deutsche Post arbeitet selten so verzögert, außer es ist wieder irgendein Streik den ich nicht mitbekommen habe.

Jedenfalls hat er seiner Nachricht noch hinzugefügt, und deshalb die Frage hier, "Bei Verlust der Ware übernehme ich keine Haftung". Nehmen wir an das Paket ist wirklich verloren gegangen, wer muss sich dann darum kümmern? Muss ich zur Post und mich melden oder der Verkäufer? Ich habe keinerlei Daten, was soll ich der Post also für eine Auskunft geben? aus der logischen Sicht müsste der Verkäufer doch zur Post und sich um das "verloren gegangene" Paket kümmern, da er zumindest noch den Beleg dafür hat und man so den Brief noch eventuell irgendwie in irgendeiner Art und Weise noch nachverfolgen könnte?

Und was passiert, wenn der Brief tatsächlich verloren gegangen wäre? Muss ich dann dafür blechen oder kann ich mein Geld zurückverlangen? Ich meine der Käufer hat 3€ an Versandkosten berechnet, es liegt ja nicht in meiner Macht mit welcher Methode er die Ware versendet.

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