Wer ist auf eBay dafür verantwortlich, wenn ein Paket verloren geht, der Käufer oder der Verkäufer?
ich habe aktuell ein Fall in dem ich einen Artikel ersteigert habe. Artikel wurde am 12. Mai ersteigert und das Lieferdatum wurde mit 19-20 Mai per deutsche Post (unversichert also ohne Sendenummer) angegeben. Kam nix an. Hab daraufhin den Artikel als nicht erhalten markiert und den Verkäufer kontaktiert. Da er antworten musste, hat er irgendeine Sendenummer hinzugefügt und das hat mit meinem Artikel nix zutun. Lieferant war die DHL und die Adresse war auch nicht meine. Hab den Käufer daraufhin nochmal angeschrieben und er meinte passiert halt, er versendet gerade viel und meine Post müsste schon unterwegs sein. Der Artikel wurde am 17. als versandt markiert und die deutsche Post arbeitet selten so verzögert, außer es ist wieder irgendein Streik den ich nicht mitbekommen habe.
Jedenfalls hat er seiner Nachricht noch hinzugefügt, und deshalb die Frage hier, "Bei Verlust der Ware übernehme ich keine Haftung". Nehmen wir an das Paket ist wirklich verloren gegangen, wer muss sich dann darum kümmern? Muss ich zur Post und mich melden oder der Verkäufer? Ich habe keinerlei Daten, was soll ich der Post also für eine Auskunft geben? aus der logischen Sicht müsste der Verkäufer doch zur Post und sich um das "verloren gegangene" Paket kümmern, da er zumindest noch den Beleg dafür hat und man so den Brief noch eventuell irgendwie in irgendeiner Art und Weise noch nachverfolgen könnte?
Und was passiert, wenn der Brief tatsächlich verloren gegangen wäre? Muss ich dann dafür blechen oder kann ich mein Geld zurückverlangen? Ich meine der Käufer hat 3€ an Versandkosten berechnet, es liegt ja nicht in meiner Macht mit welcher Methode er die Ware versendet.
3 Antworten
Der Verkäufer trägt das Versandrisiko und muss sich an den Versandienstleister wenden.
Eben ja! Erhält der Käufer (Ersteigerer) seinen Artikel nicht, so darf er es bei eBay als nicht erhalten melden. Dann wird sich eBay drum kümmern, sollte aber das Ergebnis sein, das sich der Versender (Verkäufer) nicht meldet, so erhält der Käufer sein Geld anstandslos zurück.
Das ist ebay, nicht aber BGB. Und da ebay nicht über dem Gesetz steht ...
Grundsätzlich gilt: Der Verkäufer muss nachweisen, dass er die Ware auch verschickt hat. Da kannst du dein Geld zurückverlangen. Denn der Verkäufer trägt sämtliche Haftung! Du hast einen kleinen Fehler in deiner Fragebeschreibung gemacht:
Hab den Käufer daraufhin nochmal...
Es muss heißen: Hab den Verkäufer...
Bei Verlust der Ware übernehme ich keine Haftung
Solche Floskeln sind ungültig!
Wenn das Paket beschädigt werden sollte oder vielmehr der Inhalt.
Dann wäre, bei richtiger Verpackung, der Versanddienstleister dran. Und auch da gilt § 447 BGB
Wenn er es nachweislich zur Post gebracht hat, ist alles weitere dein Bier. Das Verlustrisiko geht auf den Käufer über.
Nö, eben nicht.