Wärmemengenmesser Heizung manipuliert? Weniger kwh geheizt, mehr Öl verbraucht?

Wir wohnen seit 2017 in einem Zweifamilienhaus. Alle Bewohner sind Eigentümer.

Jetzt ist uns beim Ablesen der Zählerstände zum Jahresende erneut aufgefallen, dass mit den Wärmemengenmessern etwas nicht stimmt. Bereits 2017 zählte ein von zwei Zählern der anderen Eigentümern nicht korrekt, bzw. zählte irgendwann gar nicht mehr. Daraufhin wurden komplett neue, geeichte Wärmemengenmesser eingebaut. 2018 klappte soweit alles gut.

Jetzt Ende 2019 ist uns wieder eine extreme Unstimmigkeit aufgefallen. Unsere eigenen Heizverbräuche variierten nur in geringem Maße in den letzte zwei Jahren (ca.200kwh).

Nun zu den anderen Eigentümern. Diese haben in 2017 knapp über 8.000kwh Heizleistung verbraucht, wir knapp 4600kwh. In 2018 haben die anderen ca. 7800kwh vebraucht, wir ca. 4500kwh (Ölverbrauch in 2018 gesamt=1800Liter).

Und 2019 verbrauchen die plötzlich nur noch 4900kwh. Wir 4700kwh. Ölverbrauch in 2019 gesamt= 2050Liter.

Wir mit dem geringeren Verbrauch sind zwei Erwachsene, die viel außer Haus sind, am Arbeiten oder bei der Familie 200km entfernt. Die anderen sind zwei Erwachsene und zwei kleine Kinder (mittlerweile 3 Jahre und 6 Jahre alt).

Die anderen waren nicht länger im Urlaub oder haben auch nicht länger die Wohnung verlassen. Daher können wir uns nicht ausmalen, wieso man von einem auf das andere Jahr plötzlich weit über 2000kwh weniger verbrauchen kann. Komisch ist auch, dass wir insgesamt mehr Öl in 2019 im Vergleich zu 2018 verbraucht haben, obwohl weniger geheizt wurde laut den Messgeräten. An mehr Warmwasserverbrauch kann es nicht liegen, der ist sogar geringer geworden wie im Jahr davor.

Nun denken wir, dass entweder die Wärmemengenmesser der anderen Eigentümer manipuliert wurden oder Öl geklaut wurde.

Die Heizung wird regelmäßig gewartet, an der Ölverbrennung kann es also nicht liegen.Anbei ein Foto von den Wärmemengenmessern, die bei uns verbaut sind.

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Heizkosten, Heizung, Ölheizung, Mehrfamilienhaus, Wärmemengenzähler
Was kann man gegen Schikane in einem Mehrfamilienhaus tun?

Hallo zusammen,

meine Freundin und ich wohnen seit etwas mehr als einem Jahr in einem Neubau. Es handelt sich um einen Erstbezug mit 6 großen Wohnblöcken und vielen Aufgängen. In unserem Aufgang wohnen neben uns noch 13 andere Parteien.

Zu Beginn lief alles ohne Probleme, aber seit dem vergangenen Sommer werden wir schikaniert..

Zunächst wurde unsere Fußmatte vor der Tür klaut. Wir haben uns zwar geärgert, dachten aber an einen blöden Scherz und haben nichts weiter gemacht.

Ein paar Monate später wurde die neue Fußmatte dann ebenfalls geklaut und wir ahnten, dass hier jemand gezielt vorgeht.

Wir setzten also ein Schreiben auf, in dem wir die Situation schilderten und die Frage stellten, ob jemand ein Problem mit uns habe. Bei uns beschwert hatte sich bis dahin nämlich niemand. Das Schreiben hing eine Woche lang im Hausflur aus.

Einen weiteren Monat später kam die nächste Aktion: Im Kellerabteil haben wir einen kleinen Gefrierschrank. Die Kellerabteile sind nur durch Gitterstäbe geschützt und so war es für jemanden möglich, in unser Abteil zu greifen und den Stecker zu ziehen. Wir bemerkten es zu spät und hatten einen Schaden von ca. 100€.

Daraufhin wendeten wir uns an den Vermieter, der aber bis heute nicht reagiert hat.

Heute mussten wir dann feststellen, dass der Stecker erneut gezogen wurde - diesmal ca. 60€ Schaden.

Da meine Freundin bei der Polizei ist, weiß ich, dass eine Anzeige keinen Sinn macht. Wir haben weder Zeugen, noch einen Verdächtigen und damit wird die Sache nach kurzer Zeit einfach fallen gelassen.

Den Gefrierschrank haben wir jetzt in unsere Wohnung geholt, bis der Vermieter uns erlaubt, die Abtrennung so auszukleiden, dass niemand mehr in unser Kellerabteil greifen kann. Aber wir stellen uns die Frage, was als nächstes passiert...

Habt ihr Ideen, was wir tun können?

Recht, Mietrecht, Mehrfamilienhaus
Nachbar legt gebrauchte Windel vor die Kellertür?

Hallo,

habe seitdem meine Nachbarsfamilie eingezogenen ist vor 2 Jahren nur Ärger. Anfangen von sein Auto direkt vor der Haustür parken bis hin zu das die sich die Köpfe bald einschlagen war alles dabei. Von letztes Jahr September bis Juli hatten die immer ihren Hund über 6-7 Stunden alleine gelassen der massiv am Bellen und am Jaulen war. Beschwerde bei der Hausverwaltung eingereicht, Veterinäramt wurde informiert und vor 1 Monat auch das Ortnungsamt nach einem Jahr. Jetzt ist da Ruhe, im Moment. Anfang des Monats feierten die von 20 Uhr an eine Geburtstagsparty ist ja auch inordnung, aber mit massiv aufgerehter Musik das man das Gefühl hat in der Disco zu sein, da hört der Spaß irgendwann auf! Höflich um Ruhe gebeten, aber die machten feucht fröhlich in der extremen Lautstärke weiter, um 21:40 Uhr ist mir der Kragen geplatzt und ich habe die Polizei angerufen. Die kahm auch schnell, dann war Ruhe. Im Sommer haben diese eine Griechische Feier vor der Tür gemacht, schmeißten ihren Grill an und versauten die Wäsche einer Nachbarin. Mein Vater hat direkt vor der Haustür eine E-Scooter der angekettet gewesen war stehen gehabt und dieser Nachbar hatte 2 Tage bevor der E-Scooter geklaut wurde seinen Roller vor der Haustür abgestellt! Wir können nichts beweisen, aber da sein Roller noch vor der Tür stand und der angekettet E-Scooter für Senioren gestohlen wurde, glauben wir das er seine Finger mit im Spiel hat.

Es ist ein Mehrfamilienhaus und ich wohne mit den Nachbarn im 1 Stock meine Eltern wohnen im Erdgeschoss direkt unter denen und man kann die Uhr danach stellen, dass jeden Sonntag der Teppich über die Balkonreling gehängt wird und kräftig aus geklopft wird, obwohl wir draußen extra dafür Teppichstangen haben wo man das machen kann. Heute gehe ich in den Keller und sehe eine gebrauchte Windel in einer Tüte eingepackt direkt vor meiner Tür liegen.

Es wurden schon unzählige Beschwerden an die Hausverwaltung geschickt, aber diese machen überhaupt nichts!

Mit keinem um Haus haben wir Stress, kommen mit allen gut aus.

Was kann man noch tun, damit es nicht noch schlimmer wird, Reden mit den Nachbarn bringt nichts, weil diese kaum bis gar kein Deutsch außer ein paar Wörter verstehen.

Nachbarn, Mehrfamilienhaus
Wer ist für die korrekte Mülltrennung in einem Mehrfamilienhaus zuständig ?

Hallo zusammen, bei uns bahnt sich eine für mich momentan unverständliche Situation an. Vor 1,5 Wochen wurden die Biotonnen des 4 Familienhauses stehengelassen weil diese mit Plastikbeuteln etc. vollgestopft waren in denen der Biomüll und anderes enthalten war. Weiterhin wurde angedroht die Tonnen bei einem weiteren Verstoß einzuziehen. Da sich hier niemand in dem Haus damit ausseinander gesetzt hat habe ich Kontakt mit der Wohnungsbaugesellschaft aufgenommen und die haben mir durch dir Blume gesagt es wäre nicht deren Problem. Sie gaben mir noch Infoflyer und ein Plakat für den Hausflur. Ich habe das Plakat aufgehangen, die Flyer verteilt und auch mit einer Mietpartei darüber gesprochen. Da sich keiner der Sache angenommen hatte habe ich die Tonnen beide ausgekippt und diese per Hand (mit Handschuhen) sortiert und davon auch Bilder gemacht. Wir leeren unseren Biomüll täglich in Papiertüten und bringen diese zum Abend in den Biomüll. Nun stelle ich fest dass sich wieder alles mögliche in der Tonne befindet. Hierraus ergeben sich folgende Fragen für mich:

  1. Wer ist zuständig wenn die Mietparteien den Müll nicht korrekt trennen ?
  2. Was mache ich wenn die Biomülltonnen eingezogen werden ?
  3. Ist der Vermieter für das zur Verfügung stellen der Biotonnen verantwortlich ?

Von Seiten der Vermieter wird gern die Aussage getroffen dies sollen die Mietparteien regeln aber ist das wirklich meine Aufgabe ?

Ich würde mich über eure Antworten freuen. Gern auch mit Urteilen oder Artikeln aus dem Netz.

Danke, Andy

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Mülltrennung, Biotonne, Mehrfamilienhaus
Nachbarin nervt wegen Hausordnung. Was kann ich tun?

Hintergrundinfo: MFH mit 6 Parteien.

Haus-/Putzordnung ist nicht im Mietvertrag hinterlegt und wird wöchentlich zwischen den Parteien durchgegeben.

In der Putzordnung wird festgelegt, dass die Mieter einmal in der Woche den Garagenhof, Gehsteig, Treppenhaus und Keller putzen muss.

Seit einigen Wochen geht uns die im EG wohnende Nachbarin (ebenfalls Mieter, Anfang 50, alleinstehend) auf den Sack, weil wir das Haus nicht Samstags obwohl wir seit Einzug immer an Sonntagen putzen. In der Hausordnung ist auch nicht festgelegt an welchem Tag die Reinigung erfolgen muss.

Uns ist auch aufgefallen, dass einige der Parteien überhaupt nicht putzen. Langsam reicht es uns, dass ausgerechnet wir, die sorgfältig unseren "Pflichten" (wie gesagt, nicht im Mietvertrag hinterlegt) nachgehen gepiesackt werden und wir sehen es langsam nicht mehr ein warum wir uns überhaupt die Mühe machen.

Frage 1: Der Keller besteht aus zwei Räumen. Links und rechts im Treppenhaus (Kann man sich wie zwei Wohnungen vorstellen). Unser Kellerabteil ist im kleineren, rechten Raum. Sind wir verpflichtet den ungenutzten linken Raum zu putzen? Im linken Raum befindet sich auch ein Waschkeller. Unsere Waschmaschine ist aber in der Wohnung.

Frage 2: Gleiche Geschichte gilt für den Garagenhof. Wir haben kein Auto und nutzen demnach auch nicht den Hof. Muss ich da kehren?

Frage 3: Was kann ich gegen diese Mieterin tun? Ich habe langsam das Gefühl, dass sie es nur tut, weil wir die neuen und jüngsten Mieter sind und uns nicht wehren können. Sie hat uns auch damit gedroht, der Vermieterin zu "petzen" falls wir weiterhin unseren Pflichten nicht nachgehen. Wtf?

Wir verzweifeln und haben uns auch schon überlegt auszuziehen, aber es muss eine bessere Lösung geben um die untervögelte Dame in ihre Schranken zu weisen.

Danke im Voraus!

Recht, Mietrecht, Hausordnung, Nachbarn, Streitigkeiten, Mehrfamilienhaus
Waschplan im Haus funktioniert nicht?

Ich habe folgendes 'Problem': Ich bin Mitte Dezember ausgezogen. Nun hat es hier im Haus für meins und das Nachbarhaus mit insgesamt 18 Parteien einfach eine Waschküche für das Haus. Es sind viele alleinstehende Personen die nicht viel waschen und von dem her geht es ganz gut und ist auch oft frei.  Die Waschküche enthält 2 Waschmaschinen und einen Tumbler, und es hat einen Kalender in den man sich einträgt. Ich hatte grad in den letzten Monaten hin und wieder einen ganzen oder halben Tag frei, welche ich dann zum waschen nutzen wollte. Leider habe ich in diesen Monaten auch festgestellt, dass die Maschine zu meinen eingetragenen Zeiten von jemand anderem benützt wird. Und man sieht auch dass die Wäsche nicht einfach vergessen wurde.
So hatte ich mich heute von 13-16 Uhr eingetragen und als ich um ca. 13:15 runter ging war eine Wäsche in beiden Maschinen die noch je knapp 40 Minuten ging. Und es ist ja nicht Ziel des eintragens, dass sie dann nicht frei ist. Wie mache ich meine Nachbarn denn am besten darauf aufmerksam dass sie doch bitte auf dem Waschplan schauen sollten? Anfangs dachte ich es kann ja mal passieren, aber so langsam wird es richtig mühsam. Und ich weiss ja auch nicht wer es war, und mich unten hinzustellen und zu warten ist mir auch zu doof.  Einzig meine Wäsche liess ich jedes mal unten stehen, in der Hoffnung dass sie es merken.

Haus, Waschmaschine, Kalender, waschen, Mehrfamilienhaus
Wohngebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung Verträge, was passiert beim Besitzerübergang nicht Eigentümerwechsel?

Hallo,

sagen wir mal der Verkäufer (Eigentümer) hat die Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung Verträge nicht gekündigt. Es läuft von 01.01.2018 - 01.01.2019 (wenn nicht vor 3 Monate gekündigt wird verlängert es sich um 1 Jahr weiter). Es würde zu monatliche Zahlung gewechselt, also man zahlt nicht mehr 1800€ jährlich, sondern 150€ monatlich und es wird monatlich per Lastschrift abgebucht.

Was, wäre wenn der Verkäufer am 02.2018 die Immobilie verkauft, und nur der Besitzerübergang erfolgt am 04.2018. Im Kaufvertrag steht es übernimmt nach der Zahlung des Kaufpreises alle Verträge, ab nächsten Monat des 1 Tag, sagen wir mal er zahlt am 20.03.2018 und ab 01.04.2018 ist der Käufer der neue Besitzer.

Wer muss jetzt die monatliche Zahlung (ab 01.04.2018) vornehmen? Falls der Käufer die Verträge weiter behält?

Edit: Ich hab die Lösung gefunden um es besser zu verstehen mit Zeitangaben hier die Info.

Nehmen wir einfach, die Beispiele dich ich genannt habe. Die Verträge von Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung laufen von 01.01.2018 - 01.01.2019, sonst wurde sofort in der ersten Januar Woche den vollen jährlichen Beitrag abgebucht von 1800€. Aber von 2018 - 2019 hat man mit der Versicherungen vereinbart, auf monatliche Zahlung zu wechseln. In diesem Beispiel Fall 150€ monatlich wird abgebucht.

Nehmen wir den Beispiel hier weiter, im Kaufvertrag steht der Käufer übernimmt ab Besitzerübergang Nutzen und Lasten ab nächsten Monat des 1 Tag (das heißt, er kriegt die Mieten und alle Verträge). Aber, weil bei Wohngebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung es anders geregelt ist, gilt der Wechsel erst, wenn der Eigentumwechsel statt gefunden hat, bis dahin ist der bisherige Eigentümer (Verkäufer) für die Kosten zu ständig.

Sagen wir mal der Besitzerübergang erfolgt, wenn der Käufer den Kaufpreis zahlt, also nehmen wir das Beispiel nochmal, also am 20.03.2018 den Kaufpreis gezahlt. Ab 01.04.2018 der neue Besitzer, weil der Käufer einverstanden ist bis zum Eigentumwechsel die monatliche Kosten der Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung zu übernehmen, wird seine Bankverbindung, für den Bankeinzug dafür verwendet. 

Dann sagen wir mal, die Stadt war so schnell und der Eigentumwechsel ist am 15.04.2018 erfolgt, man sieht es im Grundbuchauszug. Ab hier ist der Käufer der neue Eigentümer, und für die Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung zu ständig. Weil er vorher gesagt hat, er möchte nicht kündigen, wird er ab 01.05.2018 die nächste monatliche Zahlung weiter übernehmen müssen.

Aber der Verkäufer ist erst raus, wenn der Käufer oder Verkäufer der Versicherungen meldet mit dem Eigentumwechsel. Wichtig hier nochmal die Versicherungen sofort darum bitten, es zu erledigen, ist auch ihre Pflicht. Nur dadurch ist der Verkäufer nicht mehr Inhaber des Vertrages. Damit man keine Probleme in der Zukunft bekommt, wie sie haben den Beitrag nicht bezahlt oder so.

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Wie funktioniert eine Waschmaschine mit Münzeinwurf?

Hallo alle zusammen ich hab mal eine ganz doofe Frage: also ich wohne seit kurzem in einer WG und einem Mehrfamilienhaus. Wir haben keine eigene Waschmaschine dürfen aber im Keller eine mitbenutzen, sowie auch einen Trockner. Naja soweit so gut. Die Waschmaschine hat so einen Münzeinwurf, d.h der Strom geht nur an, wenn man Geld drin hat. Wie viel Geld man da reintun muss steht da nur leider nicht mehr... das ist komplett unleserlich. Tja was soll ich sagen bis jetzt sind meine Waschvorgänge kläglich gescheitert. Hatte immer 0,50 oder 1€ drin, ja und es wird jedoch nicht angezeigt wie viel Geld man reingeschmissen hat, sondern nur eine 1 auf der Anzeige. Joa bis jetzt hab ich noch nicht rausbekommen wie teuer welches Programm oder für wie lange wie viel Geld hält.... hatte letztens ein Kurzprogramm 15min mit einem 1€ hätten aber wahrscheinlich auch 0,50€ gereicht ^^ Naja das größere Problem ist jedoch das nach der Waschgang der Strom der Maschiene ausgeht und man diese nicht mehr aufbekommt, also trotz Beendigung des Waschvorganges. Man muss dann jedes Mal Geld nachwerfen damit die Maschiene wieder Strom hat und man die Tür aufbekommt. Meine Mitbewohne habich schon gefragt, die nehmen ihren Kram jedes Wochenende mit heim.... ich will das aber nicht, wäre ja auch mega umständlich. Nachbarn haben wir zwar auch, aber da hab ich noch nicht so viele gesehen und möchte auch nicht einfach aufdringlich sein. Ich kann doch nicht so blöd sein und keine Wäsche waschen können oder. Fühle mich gerade wie der erste Mensch auf der Welt der Wäsche versucht zu waschen. Vielen Dank für eure Antworten.

Haushalt, Waschmaschine, waschen, WG, Mehrfamilienhaus
Haustüren in Mehrfamilienhäusern dürfen lt. Urteil des LG Frankfurt nicht abgeschlossen werden?

Guten Tag, Haustüren in Mehrfamilienhäusern dürfen lt. Urteil des LG Frankfurt (Az: 2-13 S 127/12) nicht abgeschlossen werden. Brandschutz geht vor Einbruchschutz. Der Fluchtweg muss ohne Schlüssel zu öffnen sein. Dies heisst im Klartext: Einbau von Panikschlössern ist eine mögliche Alternative - andere Alternativen habe ich nicht gefunden.

Hierzu möchte ich folgende Fragen stellen:

  • Ist dieser Beschluss rechtlich für alle Eigentümergemeinschaften von Mehrfamilienhäusern bindend ?

  • Wenn anderweitige Beschlüsse gefasst sind z.B: Abschließen der Haustür nach 22 Uhr und immer einen Schlüssel bei sich führen - müssen diese Beschlüsse geändert werden?

  • Ist der Einbau von Panikschlössern nach dem o.g. Urteil zwingend? Sind die Hausgemeinschaften also verpflichtet Panikschlösser einbauen zu lassen?

  • Was ist, wenn der Fluchtweg gleichzeitig auch der Rettungsweg ist und niemand von außen im Notfall (Notarzt o.ä, eben auch die Feuerwehr.) in das Haus gelangen kann.

Im konkreten Fall handelt es sich um 2 zusammengehörende 3-geschossige Mehrfamilienhäuser - eines mit 10 und eines mit 11 Wohneinheiten. 3 Einheiten sind von Eigentümern bzw. Mietern dauernd bewohnt. Der Rest sind Ferienwohnungen, die nicht fremdvermietet sind, sondern von den inzwischen meist älteren Eigentümern (Ü65!!!) sporadisch genutzt werden. Es handelt sich um eine Wohneinheit in einer Ferienregion einer kleinen Schwarzwaldgemeinde. Eines der Häuser hat eine Tiefgarage mit direktem Zugang zu den Wohnungen. Es gibt pro Haus eine Ausgangstür, in dem Haus mit Tiefgarage ein Garagentor mit separat verschließbarer Seitentür, eine Stahltür als Zugang zum Treppenhaus und eine weitere Zwischentür zwischen Keller, Vorratsräumen, Waschküche Hobbyraum und den eigentlichen Wohnungen.

Für eine fundierte Antwort wäre ich sehr dankbar. lareina53

Brandschutz, Mehrfamilienhaus
Nachbarn verklagen uns wegen Wasserschaden, hilfe?

Hallo, ich hätte da mal eine Frage. Und zwar, meine Nachbarn drehen wieder völlig am Rad und wollen uns Anzeigen, weil bei denen die Kücher unter Wasser steht. Also das sind die Nachbarn die unter uns eine Wohnung haben und deren Küche ist direkt unter unserer Küche. Ich habe es mir nicht selbst angesehen, aber so wie ich das mitbekommen habe, läuft das Wasser von der Wand runter.

An dem Tag, hat meine Mutter zufälligerweise den Eisschrank aufgetaut und als der Nachbar das gesehen hatte, war für ihn sicher, dass meine Mutter schuld an dem Schaden hatte. Dazu meinte er auch, dass unsere Küche ebenfalls komplett nass wäre und es zu ihm runter läuft. Jedoch war unsere Küche trocken, da meine Mutter jede halbe Stunde das aufgetaute Wasser aufgewischt hatte.

Der momentane Freund meiner Mutter versucht auch ständig mit rumtelefonieren und alles, das wieder zu richten und so, aber ich glaube meine Mutter hat da nicht wirklich schuld, weil:

Am selben Tag nur früh am Morgen, haben wir die Heizung in unserer Wohnung aufgedreht. Auch die in der Küche. Das ist eine Fußbodenheizung. Durch Google habe ich auch mal gelesen, dass dieser Wasserschaden dadurch auftreten kann. Und dazu noch in den Erdgeschoss runterlaufen kann.

Also mal zusammengefasst, meine Nachbarn wollen uns für den entstandenen Schaden verklagen der durch diesen Wasserschaden entstanden ist.

Meine Frage: Können die Nachbarn direkt uns verklagen, oder sollte man das an den Vermieter schicken, da der Schaden möglicherweise an der Heizung liegt?

Der Anwalt meiner Mutter sagt auch, dass durch das Auftauen des Kühlschrankes, gar nicht so viel Wasser im Erdgeschoss landen kann. Es würde eigentlich überhaupt kein Wasser zu denen runterlaufen! Ich bin da sicher, dass es an der Heizung liegt. Vielleicht kann mir das auch jemand beantworten, ob es wegen der Heizung ist oder nicht.


Jo, das wars. Hoffe es kann mir dabei jemand helfen, da diese Nachbarn mir langsam richtig auf den * gehen. Die versuchen uns sowieso schon für jeden * verantwortlich zu machen und wenn wir mal einen Film etwas zu laut schauen, kommen die hoch und drohen uns damit, dass sie sich beim Vermieter melden. Aber wenn die da unten selbst den ganzen Tag sich gegenseitig anschreien und die Kinder zum heulen bringen, sagen wir leider nichts. (Jetzt übrigens auch, diese Mutter kann Liebe anscheinend nur durch Geschrei ausdrücken -.-)

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Mehrfamilienhaus - Klingel defekt. Was nun?

Hallöchen!

Für mein Studium habe ich eine kleine Wohnung in Köln gemietet und vor ca. 2 Wochen haben mein Freund und ich renoviert, möbliert wird dieses Wochenende. Nun haben wir festgestellt, dass MEINE Klingel am Haupteingang defekt ist. Kurz zur Erläuterung: Das Haus ist ein Eckhaus und bietet mehreren Wohnungen Platz. Diese befinden sich hinter dem Haupteingang, so wie man es bei Mehrfamilienhäusern kennt. Man klingelt, durch einen elektrischen Türöffner wird geöffnet und man geht ins Treppenhaus zur entsprechenden Wohnung, die auch nocheinmal über eine separate Klingel verfügen. Bei mir sieht es etwas anders aus. Ich habe einen eigenen Eingang um die Ecke. Zwar ist am Haupteingang ein Klingelschild für meine Wohnung, dieses funktioniert nur leider nicht. Ich habe provisorisch mit Kreppband einen Hinweis angebracht, dass man bitte direkt an meiner Wohnung um die Ecke klingeln soll... Allerdings habe ich ein wenig Kummer, dass der Hinweis übersehen wird... (Und heute soll noch meine neue Küche kommen...) Mein Freund hat sich das ganze mal näher angesehen und meint, dass gar keine Kabel für die Klingel verlegt sind. Heißt: Klingeln am Haupteingang für meine Seperatwohnung ist überhaupt nicht möglich. Ich habe mich mal mit meinem Vormieter in Verbindung gesetzt und dieser meinte, er hätte das Problem auch schon gehabt.

Nun, DAS ärgert mich ein wenig. Als ich die Wohnung besichtigt habe wurde mir davon nichts gesagt und auch beim Unterschreiben des Vertrages nicht. Das sind so "Selbstverständlichkeiten" , die man nicht nachprüft.

Ich wollte daher fragen, ob ich dazu berechtigt bin, eine Funkklingel am Haupteingang anzubringen. Ich bezweifle, dass mein Vermieter für die Originalklingel nochmal Kabel legen lässt.

Oder hättet ihr eine andere Idee?

Grüße aus dem schönen Köln :D

Mieter, Vermieter, Klingel, Mehrfamilienhaus
Darf ich nach 22 Uhr mit dem Hund raus?

Hallo,

wir haben eben ein Schreiben im Briefkasten gehabt, wo man uns hingewiesen hat ab 22 Uhr die Nachtruhe doch einzuhalten. So, da wir keine Musik o.Ä. anhaben können wir uns nur vorstellen, dass sie das Gassi gehen mit dem Hund meinen. Wir gehen abends/nachts nämlich immer nochmal raus, wenn wir ins Bett gehen. Somit haben wir unsre 8 Stunden schlaf und der Hund ebenfalls.

Wir wohnen im 2. OG, in einem Altbaumehrfamilienhaus. (nur noch ca. 5 Monate, dann ziehen wir zum Glück sowieso um). Das Haus ist leider etwas hellhörig, man hört sehr deutlich wenn sich Nachbarn unterhalten und im Treppenhaus gibt es eben nur eine Holztreppe.

Jetzt meine Frage, können die Mieter einem "verbieten" mit dem Hund nach 22 Uhr rauszugehen? Ich meine, was haben die für einen nutzen, wenn man morgens um 6 Uhr dann wieder Lärm veranstaltet und das auch am Wochenende? Und unsrer Meinung nach, handelt es sich nur um eine Familie die so dumm rum macht. Die neben uns, haben ein Kind und von daher sind die ebenfalls mit uns tolerant und die, die unter dem Nachbarn mit Kind wohnen, haben sich schon über das Kind damals beschwert und auch vorgestern über unsren Hund, weil er die Fußmatte vor derer Haustür betreten würde. Eine Nachbarin hat ebenfalls einen Hund und die, die ganz unten wohnen, haben sich ebenfalls noch nie beschwert.

Wer kann mir also eine Antwort zu dem Thema geben? Ich meine, wenn der Hund auch mal Durchfall hätte, kann ich ihm ja nicht verbieten rauszugehen bzw zu müssen.

Wohnung, Hund, Mieter, Mietrecht, Gassi, Mehrfamilienhaus
Änderung des Bebauungsplans...

Hallo,

ich hoffe es kann mir hier wer weiterhelfen. Wir wohnen seit 2 Jahren in einem EInfamilienhaus dass von uns gebaut worden ist. Die Gegend hier ist eine Neubausiedlung. Lt. Bebauungsplan sind die einzelnen Parzellen mit lauter EInfamilienhäuser zu bebauen. Nun wurde das an uns anliegende Grundstück verkauft. Der Käufer beabsichtigt nun (wie wir durch Zufall von einem Stadtradtmitglied erfahren haben) ein 4-Parteinmehrfamilienhaus dort zu bauen. Er weicht mit 8 Punkten vom Bebauungsplan ab. Unter anderem damit: Er verbaut um 30m² mehr wie erlaubt, er wird um 1 Meter höher als vorgeschrieben, anderes Dach etc..... Dieses Haus würde uns das ganze Licht nehmen, statt beispielsweise 5 FEnster würde evtl. dann 16 Fenster auf unseren Garten gerichtet sein..... Nun hat eben dieser Käufer bei der Stadt einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes gestellt. Wir wurden von offizieller Seite gar nicht darüber informiert. Geht das? Am Donnerstag ist dann offizielle Ortsbesichtigung durch die Stadträte und anschließend wird abgestimmt... Was sollen wir nun tun? Gleich eine Beschwerde bei der Stadt einreichen? Falls die Stadt der Änderung zustimmt, können wir dann noch was tun? Ich meine uns und unseren Nachbarn betrifft es ja, wir wohnen ja da und nicht die Menschen die über uns entscheiden???

Vielen Dank für die hoffentlichen Antworten.

Mit freundlichen Grüßen Andrea E.

Haus, Änderung, Baurecht, Bebauungsplan, Mehrfamilienhaus
Probleme im Mehrgenerationenhaus

Ich möchte gern bei Euch Rat suchen bzw. einfach über meinen Kummer schreiben. Ich wohne mit meinen zwei Kindern und meinem Partner in einem Haus in der oberen Etage mit seinen Eltern zusammen. Riesen Problem bei der Sache es gibt keine getrennten Eingänge und somit müssen wir um in unsere Wohnung zu kommen immer durch deren Flur. Das geht nun mittlerweile schon seit zwölf Jahren so. Probleme habe ich nur damit, mein Partner sieht es nicht als solches. Es sind ja auch seine Eltern;). Nach langem betteln wurde nun nach zehn Jahren eine Schiebetür eingebaut welche zumindest ein paar Geräusche von unten abhält. Schalldicht konnte nicht erreicht werden. "Schwiegereltern" nutzen dies mit ständigen Rufen nach ihrem Sohn oder meinem großen Kind. Einfaches herumlaufen im Flur kann also auch beidseitig wunderbar mitgehört werden. Spontanen Besuch von meinen Eltern oder Freunden erhalten wir kaum, da es allen unangenehm ist durch den Flur der "Schwiegereltern" zu gehen. Dies gilt komischerweise auch für meinen Partner. Aber es vergeht kein Tag an dem mein Partner nicht zig mal unten ist um zu quatschen. Das nervt schon ganz arg. Schlimm ist auch die Situation, wenn wir wegfahren oder wiederkommen. Mein Partner besteht darauf, dass wir immer Guten Tag sagen und uns brav beim wieder kommen anmelden. Und auf Grund der Kinder suchen sie natürlich ständig das Gespräch oder schenken kleine Sachen. Und das geht mir total gegen den Strich. Ich möchte auch mal nach Hause kommen und einfach vorbei gehen denn ich habe keine Lust mich immer "anzumelden oder abzumelden". wie ein kleines Kind. Hierbei gibt es ständige Konflikte mit meinem Partner. Ich habe nichts gegen den Kontakt aber mehrfach täglich?? Mittlerweile kann ich es schon gar nicht mehr aushalten und schimpfe auch mit meinem großen Kind, wenn sie zu lange unten quatscht, was mir natürlich nachträglich leid tut. Eskaliert ist die Situation schon mal vor sechs Jahren, da bin ich kurzzeitig mit meinem Kind ausgezogen. Aber ich liebe meinen Partner und möchte unsere Familie nicht verlieren. Damals hat er klipp und klar betont, dass sich an der wohnlichen Situation nichts ändern wird , da er seine Eltern mit dem großen Haus nicht alleine lassen möchte. Einzig, wenn seine Oma mal nicht mehr ist, bestehe die Möglichkeit eines Durchbruches und mein sehnlichster Wunsch einer Familie die in Ruhe ohne Überwachung und Rechtfertigung leben kann wäre erfüllt. Aber wie lange kann ich noch durchhalten ohne meine "Schwiegermutter" anfangen ganz zu hassen und vor allem mein Kind nicht zu verbieten seine Großeltern ohne mit meiner zu gegebener maßen schlechte Laune anzustecken? Momentan spitzt es sich für mich sehr zu. Ich möchte eigentlich nicht mehr mit dieser Konstellation leben aber meinen Partner natürlich auch nicht verlassen. Ich glaube an unsere Vierer Familie;).

Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht. Ich wäre für alles sehr dankbar.

Haus, Wohnung, Nachbarn, Mehrfamilienhaus
Mietrecht / Benutzung des Treppenhauses ins DG von fremden Leuten

Bei uns liegt folgendes Problem vor:

Wir wohnen im DG eines 4-Familien-Hauses. Auf dieser Etage befindet sich nur unsere Eingangstür, gegenüber unsere Schuhschränke und dazwischen eine Raumspartreppe, die zu weiteren Räumen auf dem Dachboden eins drüber führt, die ausschließlich uns zur Nutzung überlassen sind. Die Raumspartreppe führt zuerst in einen kleinen Vorraum, den wir auch nutzen (gehört auch zu uns), und von dort aus in 2 abgeschlossene Räume mit minderwertigen Türen, die man theoretisch mit wenig Gewalt aufbekommen könnte. In besagtem Vorraum lagern wir auch noch (wenig wertvolles) Eigentum. Dieser Vorraum ist vom Treppenhaus aus leider über die Raumspartreppe frei zugänglich.

Nun das Problem: In unserem Haus wohnen seit 3 Jahren (wir wohnen dort seit 21 Jahren) Leute, die keinerlei Hemmschwelle vor fremdem Eigentum haben, und der Meinung sind, sie dürfen alles. Die haben schon den Gemeinschaftsgarten als ihr Eigentum auserkoren und mit Kinderaußenspielsachen vollgebaut (mindestens 10 Teile - das steht aber auf einem anderen Blatt und gehört nicht zur Frage). Desweiteren haben die nichts anderes zu tun, als uns hinterher zu spionieren. Wir hatten schon so ein ungutes Gefühl, als wir letzten Sommer in den Urlaub gefahren sind, und haben deswegen damals so eine kleine Kamera installiert, die auf Bewegung Bilder oder 30 sec.-Videos macht. Diese Kamera nimmt wohlbemerkt keinen Bereich auf, wo andere Leute etwas verloren haben, da geht es nur zu uns (was die aber nicht interessiert). Mit Beginn des Letzten Urlaubs haben wir mindestens 10 mal Mitglieder dieser Familie auf den Bildern. Und mindestens 2 mal davon ist sicher, dass diese Leute bei uns auf dem Dachboden waren (Jugendliche von denen), sprich, die Raumspartreppe hochgestiegen sind in unsere Privaträume. Dass letzteres Hausfriedensbruch ist, habe ich mich bereits bei einem Polizisten informiert. Jedoch weiß ich nicht, wie das gesetzlich aussieht mit der Nutzung des Treppenhauses. Wir haben auch auf halber Etage einen Podest, auf dem auch noch ein Schrank und Pflanzen von uns stehen, und erst noch eine halbe Etage runter ist Gemeinschaftsbereich. Dürfen denn Leute, die NICHT im DG wohnen, einfach dort die Treppe hoch gehen bis vor unsere Tür? Die tun das wie gesagt nicht, um uns ´nen Blumenstrauß vorbei zu bringen, sondern, um zu spionieren, oder zu klingeln (man könnte auch unten klingeln) und zu schimpfen. Ich bin der Meinung, da es auf dieser Treppe ausschließlich zu unseren Räumen geht, und absolut nichts gemeinschaftliches dort oben ist, dass außer uns, und vielleicht dem Paketdienst, dort oben keiner was verloren hat. Ich habe schon gegoogelt, finde aber leider nichts passendes. Weiß jemand sicher, wie sich das mit der Nutzung eines Treppenhauses verhält, wo es nur zu einer einzigen Mietpartei geht? Dürfen Mieter, die da theoretisch nichts zu suchen haben, dort hoch laufen (an unseren Privatsachen vorbei)? Ich wäre sehr erleichtert, wenn jemand etwas wüsste. DANKE!

Mietrecht, Hausfriedensbruch, Mehrfamilienhaus, Treppenhaus
Nutzung Treppenhaus

Ich wohne seid einigen Monaten in einem Mehrfamilienhaus im Erdgeschoß. Das Treppenhaus ist eigentlich groß genug. Eine Nachbarin allerdings nutzt das Treppenhaus großzügig als Abstellplatz für ihre Pflanzen, von kleinen Pflanzen bis zu riesigen Pflanzen. Da ich eine Gehbehinderung habe muss ich einen Einkaufsroller benutzen und stelle den nach Nutzung neben meine Wohnungstür, da ich ihn nicht ständig in den Keller tragen und holen kann. Lange habe ich den Roller deshalb nicht genutzt, aber momentan kann ich keine Tüten mehr nach Hause tragen (habe kein Auto). Nun regt sich diese Nachbarin auf, das der Einkaufsroller vor meiner Türe steht, da das Treppenhaus kein Ablageplatz für Taschen usw. wäre. Das ist ja grundsätzlich richtig. Nur, sie hat ca. 10 z.T. riesige Blumenkübel im Treppenhaus stehen, teilweise direkt vor meiner Wohnungstüre, und das ist dann erlaubt? Auch im Keller stehen mehrere riesige Blumenkübel, die sogar größer sind als ich selbst. Egal, wo ich meinen Einkaufsroller im Keller hinstelle, wird er immer weggestellt. Einmal hab ich ihn dann sogar an ein Rohr mit einem Schloß befestigt, da ich ihn nicht jedesmal suchen will. Dann wurden die riesigen Blumenkübel so davor gestellt, das ich den Einkaufsroller fast nicht mehr rausziehen konnte. Nun besteht die Frage, ob es einerseits erlaubt ist, das Treppenhaus mit riesigen Blumenkübeln zuzustellen, während gleichzeitig mein Einkaufsroller nicht dastehen darf. Der Einkaufsroller ist nicht mehr oder weniger im Weg wie die Blumenkübel. Ich kann schon nicht mehr sagen, wie oft ich schon über die Blumenkübel gestolpert bin, fast dringelegen, meine fast blinde Mutter hat damit auch ihre Probleme und kommt deshalb nur sehr ungern zu mir zu Besuch. Wie kann ich da argumentieren. Natürlich ist mir klar, das es auch einen Brandschutz im Treppenhaus gibt. Dennoch gilt der ja für Alle und für alle Gegenstände. Wenn also meine Nachbarin im Treppenhaus ca. 10 Blumenkübel stehen hat, kann sie nicht gleichzeitig verlangen, das ich meinen Einkaufsroller in den Keller stellen muss. Der Einkaufsroller steht nicht mehr oder weniger im Weg als die Blumenkübel bzw. muss sie ja nicht so viele Blumenkübel hinstellen, dann hätte auch noch mein Einkaufsroller Platz. Was kann ich da machen? Oder wie argumentieren. Gibt es da eine eindeutige Rechtsprechnung oder kennt sich Jemand aus? Vielen Dank.

Pflanzen, Mehrfamilienhaus, Treppenhaus

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