Haustüren in Mehrfamilienhäusern dürfen lt. Urteil des LG Frankfurt nicht abgeschlossen werden?

Guten Tag, Haustüren in Mehrfamilienhäusern dürfen lt. Urteil des LG Frankfurt (Az: 2-13 S 127/12) nicht abgeschlossen werden. Brandschutz geht vor Einbruchschutz. Der Fluchtweg muss ohne Schlüssel zu öffnen sein. Dies heisst im Klartext: Einbau von Panikschlössern ist eine mögliche Alternative - andere Alternativen habe ich nicht gefunden.

Hierzu möchte ich folgende Fragen stellen:

  • Ist dieser Beschluss rechtlich für alle Eigentümergemeinschaften von Mehrfamilienhäusern bindend ?

  • Wenn anderweitige Beschlüsse gefasst sind z.B: Abschließen der Haustür nach 22 Uhr und immer einen Schlüssel bei sich führen - müssen diese Beschlüsse geändert werden?

  • Ist der Einbau von Panikschlössern nach dem o.g. Urteil zwingend? Sind die Hausgemeinschaften also verpflichtet Panikschlösser einbauen zu lassen?

  • Was ist, wenn der Fluchtweg gleichzeitig auch der Rettungsweg ist und niemand von außen im Notfall (Notarzt o.ä, eben auch die Feuerwehr.) in das Haus gelangen kann.

Im konkreten Fall handelt es sich um 2 zusammengehörende 3-geschossige Mehrfamilienhäuser - eines mit 10 und eines mit 11 Wohneinheiten. 3 Einheiten sind von Eigentümern bzw. Mietern dauernd bewohnt. Der Rest sind Ferienwohnungen, die nicht fremdvermietet sind, sondern von den inzwischen meist älteren Eigentümern (Ü65!!!) sporadisch genutzt werden. Es handelt sich um eine Wohneinheit in einer Ferienregion einer kleinen Schwarzwaldgemeinde. Eines der Häuser hat eine Tiefgarage mit direktem Zugang zu den Wohnungen. Es gibt pro Haus eine Ausgangstür, in dem Haus mit Tiefgarage ein Garagentor mit separat verschließbarer Seitentür, eine Stahltür als Zugang zum Treppenhaus und eine weitere Zwischentür zwischen Keller, Vorratsräumen, Waschküche Hobbyraum und den eigentlichen Wohnungen.

Für eine fundierte Antwort wäre ich sehr dankbar. lareina53

Brandschutz, Mehrfamilienhaus
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