In unserem 8Parteienhaus ist nicht nur die Einganstür von 22:00 bis 7:00 abzuschliessen, sondern nun wurde im 1.OG ein Fenstergriff gewechselt, so daßeine Fensterseite nicht mehr zu öffnen ist. Durch den neuen Griff lässt sich der zweite Fensterflügel nicht öffnen und kann bei Gefahr nicht mehr als Fluchtweg auf das Vordach genutzt werden. Ist es überhaupt statthaff, daß die Bewohner bei z.B. Brandgefahr nur noch aus dem Haus gelangen, indem sie Tür aufschliessen oder eine Fensterscheibe einschlagen müssen? Für Hilfe wäre ich sehr dankbar, möglichst mit genauen Angaben aus einer Brandschutzverordnung. Ich habe leider keinen genauen Hinweis in den Verordnungen für NRW gefunden. Vielen Dank!!!