Hauptforderung von Vodafone beglichen. Inkasso-Büro infoscore nicht bezahlt, jetzt Rechtsanwalt Haas eingeschaltet. Wie weiter vorgehen?

Hallo,

hier also die Fortsetzung meiner vorigen Frage/n, zu finden unter:

https://www.gutefrage.net/frage/hauptforderung-beglichen-weiteres-schreiben-von-infoscore-inkasso-wie-weiter-reagieren?foundIn=user-profile-question-listing

Kurzer Abriss: Die Hauptforderung sowie alle Gebühren für Lastschriftrückläufer und Mahnungen wurden direkt an Vodafone bezahlt. Der Erhalt und das nun ausgeglichene Kundenkonto wurden seitens Vodafone schriftlich per E-Mail bestätigt. Ebenso wurde von Vodafone per E-Mail mitgeteilt, dass keine weiteren Forderungen ihrerseits mehr bestünden. Die Inkasso-Schreiben, die in der Zwischenzeit reinflatterten, habe ich wie empfohlen ignoriert. Nun wurde die Sache an Rechtsanwalt Haas aus Baden-Baden (ist ja scheinbar ein alter Bekannter in dem Metier) weitergegeben, der nun die Forderungen aus dem Anhang stellt.

Ich weiß, ich muss das nicht beantworten, aber mir stellt sich die Frage: Wäre ein kurzes und prägnantes Schreiben, indem man auf die rechtlichen Unstimmigkeiten (Zinseszins, Inkasso- und Anwaltskosten zugleich, etc.) eingeht, sinnvoll? Oder soll ich die Schreiben wieder als tote Bäume abheften und auf den dann evtl. eintrudelnden Mahnbescheid warten?

Wie wahrscheinlich seht Ihr nun, dass die Geschichte weiterverfolgt wird (mit Erfolg)?

Danke und Grüße

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Rechtsanwalt, Recht, Gericht, Forderung, Inkasso, Klage, Mahnbescheid, Einklagen, Wirtschaft und Finanzen
Hauptforderung beglichen, weiteres Schreiben von infoscore Inkasso. Wie weiter reagieren?

Hallo,

ich versuche mich kurz zu fassen: Angefangen hat die Geschichte mit einer Forderung (Abschlussrechnung DSL-Vertrag) seitens Vodafone. Das eingerichtete Lastschriftverfahren konnte aufgrund mangelnder Deckung nicht durchgeführt werden, was im Endeffekt in einer Mahnung und dann in der Einschaltung von infoscore endete, vgl. diese Frage von mir:

https://www.gutefrage.net/frage/leider-gerechtfertigte-inkasso-forderung-nach-umzug-und-nicht-erhalt-von-mahnungen-wie-moeglichst-kostenguenstig-aus-der-geschichte-rauskommen?foundIn=user-profile-question-listing

In der Zwischenzeit wurde die Hauptforderung (29,75€) beglichen. Vor einer Woche kam ein weiteres Schreiben von infosocore, dass noch weitere Forderungen (2 Rücklastschriften à 4,50€ und eine Mahnung à 2,50€) in Höhe von total 11,50€ seitens Vodafone offen seien (diese Forderungen waren auch im 1. Schreiben bereits erwähnt; da ich unsicher war, ob man zu deren Begleichung überhaupt verpflichtet ist, wurden sie erstmal nicht beglichen). Das Inkasso stellt jetzt (nach dem 2. Schreiben) noch Forderungen in Höhe von 91,03€ (Die bereits beglichenen 11,50€ + 40,50€ Inkossogebühren + 29,70€ Inkassogebühren 2. Schreiben + 0,33€ Verzugszinsen).

Dieser Betrag (die Restforderung von Vodafone in Höhe von 11,50€) wurde nun, da ich mich noch etwas mit der Materie beschäftigt habe, ebenfalls überwiesen. Die Forderungen, die rein vom Inkasso stammen, habe ich nicht beglichen.

In dem Schreiben sind aber auch noch Verzugszinsen in Höhe von 0,33€ angegeben. Eine Rückfrage bei Vodafone ergab aber, dass nur die 11,50€ offen seien (E-Mail an Vodafone mit Bitte um Auskunft über die Restschuld und anschließender Rückruf durch die Kundenbetreuung).

Wie gehe ich nun weiter vor?

  • Verzugszinsen an Vodafone überweisen, obwohl diese (laut Kundenbetreuung und auch laut Online-Portal, auf das noch Zugriff besteht) garnicht gefordert werden?
  • Dem Inkasso nochmal antworten (möchte ich eig. nicht)? Im initialen Schreiben an das Inkasso wurde auch klar gemacht, dass keine weitere Kommunikation stattfinden wird (im Kommentar zur hilfreichsten Antwort der verlinkten Frage oben ist das genannte Schreiben zu finden). Ich bin eig. der Meinung, man sollte dann auch konsequent bei dem bleiben, was man gesagt hat, bin aber für Anmerkungen offen.

Ich möchte verhindern, dass das Ganze zum Anwalt geht (bzw. der wäre mir noch egal) bzw. später evtl. vor Gericht (ich weiß, dem Mahnbescheid würde ich sowieso erstmal widersprechen). Müssen dafür die Verzugszinsen von 0,33€ nun ebenfalls beglichen werden oder nicht?

Was kommt, wenn alle Schreiben von infoscore und evtl. eingeschalteten Rechtsanwälten ignoriert werden? Können die reinen Inkasso-Gebühren eingeklagt werden bzw. sind die Erfolgschancen realistisch? Muss ich weiteres beachten außer dem evtl. eintreffenden Mahnbescheid zu widersprechen? Benötigt dies eine Begründung oder nicht?

Danke und Grüße.

Geld, Schulden, Recht, Gericht, Titel, Forderung, Inkasso, Klage, Mahnbescheid, Wirtschaft und Finanzen
Mahnbescheid trotz Bezahlung?

Die Zahlungsfrist war bis zum 01.05.2017, ich habe am 02.05.2017 mit Expressüberweisung überwiesen. Das Geld war nachweislich am 02.05.2017 auf dem Empfängerkonto.
Am 03.05.2017 wurde dennoch ein Mahnbescheid erstellt.

Nun muss ich natürlich einen Widerspruch machen. Die Frage ist nur, muss ich dem Mahnbescheid komplett oder nur teilweise widersprechen? Teilweise bedeutet die Gerichtskosten wären noch zahlbar aber die Hauptforderung natürlich nicht mehr, denn die ist ja bezahlt.

Ein Kompletter Widerspruch bedeutet, ich widerspreche ebenso den angefallenen Gerichtskosten. Erster Gedanke war natürlich komplett widersprechen, weil wurde ja vorher überwiesen.

Dann habe ich allerdings in vielen Foren gelesen, wenn die Mahnfrist überschritten war, jemand nach der Frist überweist, und es sich so überschneidet dass zwischenzeitlich ein Mahnbescheid erstellt wurde, sind die Gerichtskosten trotzdem zu zahlen.

Das war natürlich eine fiese Sache (Versicherung), weil ich ja nur einen einzigen Tag nach der Frist bezahlt habe, für mich war die Sache eigentlich erledigt, aber gleich einen Tag nach der Zahlung halt noch ein Mahnbescheid erstellt wurde. Und das obwohl ich in 15 Jahren noch nie einen Schaden gemeldet habe, immer schön gezahlt. Mir gehts jetzt darum was nun wirklich stimmt. Denn wenn ich dem ganzen Ding widerspreche geht es ja automatisch vor Gericht, und wenn ich nicht im Recht wäre, müsste ich noch deren Anwalts- und Gerichtskosten zahlen.

Also, ganz- oder teilweise widersprechen?

Mahnbescheid, Zahlung
Kann man eine Kautionsrückzahlung mit einem Urkundenmahnbescheid versuchen?

Hallo,

ca. vor 10 monaten habe ich einen Wohnungsmietvertrag abgeschlossen,

Die Vermieterinen waren ein Paar.

im Dachgeschoss gab es 3 wohnung und damals wohnte ein Junge schon.

er besaß 2 wohung und nach 3 monaten wollte er ausziehen.

Weil es schwierig zu eine Mietwohnung zu finden, ich und meine frau entschieden in eine wohnung bis Auszug des Junge zu warten.

nach 3 Monaten sagte Vermieterin dass, müssen wir noch 15 tage warten. Also haben wir noch 15 tage warten. Und plotzlich versuchte der Vermieter Selbstmord.

Gerade davor hat Der Vermieter uns schon eine Kündigungsbrief wegen der Eigennutzung geschickt.

darüber hinaus habe ich mit die Vermieterin geredet. Aber wollte Sie die Miete erhohen, weil sie vor jetzt an zwei Kindern alleine erziehen müssen.

die Situation schockierte mich und in 7 tage habe ich die neue Wohnung gefunden und dank einem Anwalt die Fristlosekündigung geschickt und sauber reinigte wohnung übergeben.

das war schon vor 6 monate.

Und bis heute kann ich nicht die Mietkaution zurück bekkommen.

Wenn ich teleforniere, antwortet die Vermieter nicht oder einfach auflegt.

Keine Ahnung was kann ich tun.

schon vor 16 tage habe ich einen Mahnbrief geschickt und reagiert sie auch nicht.

Deswegen heute habe ich einen Urkundenmahnbescheid gefunden und ausgedrückt und nach zentrales Mahngericht geschickt.

ich habe schon 2 mal solchen Betruge erfahren, erstmal war die vermieter nach südkorea geflogen. (naja komme ich aus südkorea... )

Meine Frage ist dass, ob der Urkundenmahnbescheid in diesem fall gültig ist,

und was kann ich tun mehr? bitte helfen Sie mir..

Mietrecht, Kaution, Mahnbescheid
Schüler schuldet mir Geld, will es mir aber nicht zurückzahlen, da er vermutlich denkt dass ich wohlhabend wäre?

Hallo, ich habe vor ca. 3 Monaten einem (damals noch) Freund 35€ geliehen. Er meinte er würde es mir Anfang März wiedergeben. Doch dies war jedoch nicht der Fall, habe dann versucht ihn mehrmals zu kontaktieren, mit dem Ergebnis, dass er mir versprach mein Geld in der Schule (nach einer Abiturklausur) wiederzugeben. Doch auch damit war's wohl nichts... Habe ihn dann versucht mehrmals auf whatsapp zu kontaktieren und ihn etliche Male angerufen... Doch er ging nicht ran und blockierte mich auf whatsapp. Dann hatte ich wirklich die Nase voll und fuhr mit meinem Freund zu ihm nach Hause, dort habe ich es dann erstmal versucht der Mutter ganz nett zu erklären, die hat dann den Schuldner (Schüler) zur Tür gerufen, hier meinte er von wegen es sei total unverschämt und unerhört vor seiner Haustür aufzutauchen und das Geld zu verlangen und hat darauf einfach nur die Tür zugeknallt... Dann habe ich nochmal geklinget, worauf der Schuldner über die Sprechanlage meinte, dass ich sofort weg gehen sollte sonst wolle er die Polizei rufen... Ich habe ihm darauf hin geantwortet, dass er doch die Polizei rufen soll... Ich habe dann nur noch ein weiteres mal bei ihm geklingelt und habe dann erstmal meinen Wut über ihn etwas weiter weg von seinem Haus ausgelassen... Was ich total behindert finde, ein weiterer Schüler/Freund hatte ihm auch 20€ geliehen, die hat er jedoch wiederbekommen... Und jetzt steh ich hier so blöd da und habe mein Geld immer noch nicht... Habe jetzt irgendwie geschafft mit ihm am Telefon abzumachen, dass ich mein Geld bis zum 03.05 überwiesen haben will, gehe jedoch davon aus, dass er dies zu 99,9% nicht machen wird... Ich nehme an der Hauptgrund weshalb er mir das Geld nicht wiedergeben will, ist da er denkt dass ich so oder so schon Geld habe und total reich ist was 1. totaler Schwachsinn ist und 2. die Tatsache nicht ändert, dass er mir 35€ schuldet... Bin dann auch mal bei der Polizei gewesen, die meinten ich solle ihm einen Brief schreiben, in dem ich ihm mit einer Klage drohen soll (Klage dient nur zur Drohung, realistisch gesehen nicht umsetzbar).... Ich will ihn jetzt erstmal morgen nochmal anrufen (wenn er überhaupt rangehen sollte, wovon ich nicht ausgehe)... Hatte aber auch gedacht, wie es wäre wenn ich ihn nochmal mit meinem Vater besuche, sodass er mal ein Gespräch mit seinen Eltern führt... Aber ich bezweifle, dass auch das was bringt, da ich ja schonmal bei ihm zu Hause war und die Mutter dann die Tür auch nicht mehr aufgemacht hat, obwohl sie wusste worum es geht jedoch auf der Seite ihres Sohnes war bzw. der sie wahrscheinlich angelogen hat und gesagt hat, dass das alles totaler Quatsch wäre... Was ich ohnehin schon total asozial und unverschämt finde!!

Ich bitte um Rat!

Freundschaft, Schulden, Mahnbescheid
Wie erfahre ich, wann ein Mahnbescheid zugestellt wurde?

Hallo,

ich würde mich freuen, wenn jemand, der sich mit dem Mahnverfahren auskennt die Zeit nehmen würde,meine Frage zu beantworten. Danke!

Ich habe zwei Mahnverfahren am laufen, d.h. habe jeweils einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ausgefüllt, habe dann Post vom Amtsgericht bekommen und daraufhin die Gebühr zeitnah entrichtet.

Das erste Mahnverfahren ist jetzt durch. Der Schuldner hat die gesammte Summe inklusive Gebühren und Zinsen überwiesen und sich in einen etwas unfreundlichen Brief bitterlich darüber beklagt, dass ich ein Mahnverfahren eingeleitet habe. So weit so gut.

Beim zweiten Mahnverfahren hat sich bisher noch nichts getan und ich vermute, mein Antragsgegner wird es einfach aussitzen, d.h. keinen Widerspruch einlegen und nicht bezahlen.

Sollte das passieren kann ich nach einer Frist von 2 Wochen einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragen.

So, jetzt zu meiner Frage - ich habe bisher vom Amtsgericht keine Nachricht darüber erhalten, wann der Mahnbescheid jeweils beim Antragsgegner eingegangen ist. d.h. Wann genau diese 2-Wochen Frist beginnt, bzw eventuell schon begonnen hat.

Ist es normal, dass man vom Amtsgericht nicht informiert wird, wann ein Mahnbescheid an den Antragsgegner zugestellt wurde? Ich hatte das so verstanden, dass das automatisch geschehen würde? Das scheint hier bei beiden Mahnverfahren nicht geschehen zu sein. Muss ich jetzt das Amtsgericht anschreiben um das Datum der Zustellung zu erfahren?

freundlicher Gruß October

Mahnbescheid, Mahnverfahren, Frist
Schuldner bezahlt nicht und ist zurzeit nicht auffindbar. Wie soll ich am besten vorgehen, da ich einen Mahnbescheid ausstellen will?

Einen schönen guten Morgen zusammen =)

Die Geschichte, welche ich hier geschildert habe https://www.gutefrage.net/frage/kautionsschulden-von-1000-wie-bekomme-ich-das-geld-schriftlich-sicher-und-schnell-zurueck?foundIn=user-profile-question-listing, ist so ausgegangen, dass ich einen Darlehensvertrag mit der Person abgeschlossen habe, wie in der Grafik unten nochmal zu lesen ist.

Er hat auch für 2 Monate bezahlt, obwohl er da leider auch nicht pünktlich bezahlt hat... Ich habe ihm gesagt, dass wenn er Probleme hat wenigstens bescheid sagen soll, was er jetzt seit letzten Monat nicht gemacht hat und auch nicht mehr auf mich reagiert.

Von seinem Bruder weiß ich, dass er vor kurzem wohl Streit mit seiner Freundin hatte und dann erst bei seiner Familie war, nun wohl aber vorübergehend bei einem Freund wohnt. Bei welchem weiß auch die Familie nicht.

Da er nicht kooperativ ist, mich anlügt, mich nicht informiert und scheinbar denkt ich würde nichts machen, werde ich jetzt wohl einen Mahnbescheid ausstellen lassen müssen. Ich habe ihm trotz den ganzen miesen Aktionen immer wieder 'ne Chance gegeben, aber jetzt ist Schluss.

Meine Frage hierzu ist erstmal, wie ich das am besten mit dem Mahnbescheid mache und wie das läuft, wenn er gar nicht die Post dort liest usw.

Ich bedanke mich schonmal fürs lesen.

Gruss Malestrome

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Schulden, Mahnbescheid
Muss ich das zahlen? - Ksp Rechtsanwälte/Inkasso

Guten morgen zusammen, Ich habe seit Januar 2014 unheimliche Probleme mit der ksp Anwaltskanzlei in Hamburg. Hatte im Dezember 2013 vergessen meine neue Bankdaten der Lifeline handyversichrung zu übermitteln. Die haben mir eine Erinnerung geschickt, die leider auch abhanden bzw vergessen wurde. Bevor ich aber den ersten Brief von der ksp Kanzlei bekam, wurde die Hauptforderung beglichen, da es mir selbst wieder eingefallen ist, dass ich das ganze noch begleichen muss. Die Hauptforderung war knapp 38€. In der Woche, in der ich das ganze bei Lifeline beglichen habe bekam ich den ersten Brief von ksp. Mit der Hauptforderung von 38€ und ein haufen weitere Kosten. Unter anderem: Verzugszinsen=0,39€;vorgerichtl. Kosten=12,50€; Gebühr in Höhe von=45,00€; Auslagepauschale=9,00€;Mehrwertsteuer=10,26€. Der Gesamtbetrag liegt nun bei knapp 130€. Ich habe darauf hin erstmal gar nichts gemacht. Eine Woche später kam dann wieder ein Brief von ksp in dem stand, dass die Hauptforderung beglichen wurde, sie aber auf ihre Kosten bestünden. Habe dann mit einer sehr "netten" Dame von ksp Tel, die einen als kindisch und unfreundlich bezeichnet....(die gute Frau hat mich noch nie unfreundlich erlebt). Es wurde mir dann mit einem gerichtlichen Mahnbescheid gedroht, dem ich zugestimmt habe, mit der Begründung, dass ich sowieso dagegen widersprechen werde. So weit so gut... Den Mahnbescheid habe ich bis heute nicht, stattdessen bekomme ich in regelmäßigen abständen Post mit weiteren Kosten und eine neues Datum genannt, ansonsten kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid. Seit neustem werde ich auch per SMS angeschrieben. Was würdet ihr denn in so einem Fall machen bzw reagieren? So langsam geht mir das ganze nämlich gegen den Strich!!

Mahnbescheid, Mahnung, KSP Rechtsanwälte
Versicherung gekündigt, Forderung nach Kündigung durch Anwälte inkl. Mahnbescheid

Hallo, habe mal wieder eine Frage bezüglich meiner ehemaligen Versicherung und zwar habe ich eben zuerst bei den zuständigen Rechtsanwälten angerufen, diese stellten gerichtlich eine Forderung und letzte Woche kam ein Pfändungs und Überweisungsbeschluss, demnach wurde mein Konto gesperrt, allerdings aufgrund einer falsch vorliegenden Forderung, die Forderung ist ein Folgebeitrag vom 01.01.14 bis 31.01.14, allerdings kündigte ich bereits rechtzeitig zum Ende letzten Jahres und es ist tatsächlich noch eine Forderung seitens der Versicherung offen, in etwa derselbe Betrag, allerdings vom Vorjahr während ich bei der Versicherung noch versichert war, dies möchte ich natürlich bezahlen. Ich hatte anschließend bei der Versicherung angerufen und die bestätigte mir das genannter Vertrag fristgerecht gekündigt/ aufgehoben wurde zum 31.12.2013, zusätzlich lass ich mir dies schriftlich bestätigen, soll heißen, ich lass mir das letzte Schriftstück zukommen in dem alles vermerkt ist, inklusive der erledigten Forderung vom 01.01.14 bis 31.03.14.

Wie soll es nun weiter gehen? Aufgrund der Kontosperre und der titulierten Forderung bin ich nun ratlos, kann man so etwas aufgrund falscher Forderung rückgängig machen? Benötigt Ihr noch Info's?

Hoffe Ihr könnt mir da schnell weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Versicherung, Inkasso, Mahnbescheid, Mahnung, Pfändung, Vollstreckungsbescheid
Was tun, wenn mir jemand Geld schuldet?

Hallo, eine Person schuldet mir Geld!

Ich habe vor ca. 1,5 Jahren einer ehm. Arbeitskollegin 800 Euro geliehen. Dumm nur, dass ich mir dieses nicht schriftlich bestätigen lassen habe, jedoch lief die Transaktion via Überweisung und das sogar vom Konto meiner Mutter. Nun hat sie mir in laufe der Zeit bereits 50 Euro zurück überwiesen, da wir eine Ratenzahlung ausgemacht hatten, da sie das Geld nicht in einer Summe zurück zahlen konnte. Dieses war übrigens die einzige Rate, mit dem Verwendungszweck, nächsten Monat gibt es mehr, welche sie mir überwies.

Es ist vielleicht noch wichtig zu erwähnen, dass die Summe auf das Konto ihres Sohnes ging.

Normalerweise habe ich das ganze bereits vergessen und unter Lebenserfahrung abgehakt. Nun ist es aber so, dass mir dieses gelegentlich nicht aus dem Kopf geht und ich mir darüber Gedanken mache und sogar davon Träume...

Nun kam mir die Überlegung, dass meine Mutter die nötige Zeugin sein könnte, dass ich der besagten Arbeitskollegin Geld geliehen habe. Im Internet bin ich bereits über den Begriff "Vollstreckungsbescheid" gestolpert und das ich damit evtl. die Möglichkeit habe, einen Teil des Geldes wieder zu sehen. Jedoch las ich, dass ich ersteinmal in Vorleistung gehen muss (Gerichtskosten, Anwaltskosten ...)

Was habe ich als privat Person für Möglichkeiten, unter Beachtung der Gegebenheiten, das Geld zurück zubekommen?

Im endeffekt ist es mir sogar egal, wenn ich von den 800 Euro nur einen geringen Teil wiedersehen würde, solange sie es nicht behält. Meinetwegen können sich Anwälte, Gericht, Inkasso usw. vom Geld bedienen und sich die nötigen Gebühren nehmen.

Ich wäre für Tipps, Hinweise und evtl. für gemachte Erfahrungen dankbar.

Schulden, Mahnbescheid, Mahnung, Privat, Vollstreckung, Arbeitskollegen
Nebenkostenabrechnung - Frist - Mahnbescheid innerhalb dieser Frist

Guten Tag,

folgende Fragestellung habe ich, was passiert im folgenden Fall

Mieter zieht bei dem Vermieter aus. Der ehemalige Vermieter schickt dem Mieter eine Nebenkostenabrechnung und stellt dort eine Frist zur Begleichung innerhalb einer Zeitspanne von 17 Tagen. Mieter gibt diese Abrechnung an den Mieterverein, um alles prüfen zu lassen. Mieterverein rät dem Mieter noch nicht zu zahlen, sondern erst die Überprüfung abzuwarten. Das Ergebnis der Überprüfung kommt dem Mieter am Tag des Fristablaufes zu.

Mieterverein rät dem Mieter den Vermieter um Fristverlängerung.

24 Tage nach Erstellung der Nebenkostenabrechnung (nicht nach Zugang!) bekommt der Mieter einen Mahnbescheid über die Höhe der Abrechnung inkl. anfallender Gebühren. Am nächsten Werktag (27 Tage nach Erstellung der Abrechnung) hat der Mieter die Nebenkostenabrechnung beglichen, allerdings ohne die geltend gemachten Verfahrenskosten.

Laut § 535 BGB hat der Mieter eine Frist von 30 Tagen. Kann der Vermieter eine eigene Frist setzen, die dann über dem BGB steht? Bei dem Mahnbescheid anfallenden Kosten, wer von beiden Parteien kommt dafür auf? Welche Partei befindet sich im Recht? Mieter hat schließlich innerhalb der Überprüfungsfrist laut BGB die Rechnung beglichen.

Welchen Weg muss der Mieter nehmen, um gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzureichen? Muss der Mieter dem kompletten Mahnbescheid widersprechen oder nur einen Teil?

Vielen Dank im Vorraus

Mahnbescheid, Mahnung, Nebenkostenabrechnung, Mieterverein
Mahnbescheide/Vollstreckungsbescheide bei nicht gültiger Adresse!

Am 01.02.2014 bin ich mit meinem Verlobten in eine gemeinsame Wohnung gezogen. Zuvor wohnten wir Beide in einer WG! Die Meldungen bei sämtlichen Gesellschaften und eine Ummeldung bei der Stadt liegen selbstverständlich vor! Die alte Wohnung ist in Besitz einer Wohnungsgesellschaft (Mehrfamilienhaus ca. 14 Parteien). Nach fast einem halben Jahr, ziehen die ehemaligen Mitbewohner meines Verlobten aus und haben ihn gebeten nochmals vorbei zu schauen. Gesagt, Getan! Ein riesen Berg an Post wartete auf uns! Darunter Mahnungen bis hin zu Mahnbescheiden, Vollstreckungsbescheiden, Vorladung zum Gericht etc. Vorort haben wir gesehen, dass das Klingelschild nicht verändert wurde! Dieses kann lediglich durch die Wohnungsgesellschaft verändert werden, da es sich hier um ein Schloss handelt, welches aufgemacht werden muss, dieses sollte bei Auszug vom Hausmeister erledigt werden! Es sind wirklich ganz böse Briefe darunter! Natürlich ist heute der erste Gang zum Anwalt. Allerdings bin ich etwas ungeduldig und wollte vorab mal Fragen, was ihr davon haltet. Können die Verfahren eingestellt werden? Könnte man die Wohnungsgesellschaften und die Mitbewohner auf Schadensersatz verklagen? Immerhin haben die Mitbewohner die Briefe, trotz Vermerk auf dem Umschlag nicht an die Poststelle zurück gegeben oder meinen Verlobten über diese in Kenntniss gesetzt. Hier ensteht nicht nur ein finanzieller Schaden sondern auch ein wirtschaftlicher, da mein Verlobter in der Finanzbranche selbstständig ist.

Schadensersatz, Umzug, Anwalt, Vermietung, Haft, Mahnbescheid, Mahnung, Vollstreckung, Vollstreckungsbescheid
Vorgerichtliche Inkassokosten einklagbar?

Hallo allerseits,

ich habe folgendes Problemchen: ich als Selbständiger habe neulich eine Rechnung nicht rechzeitig bezahlen können, und nach der 3. Mahnungen per eMail habe ich die Hauptforderung einschließlich der 7,50 € Mahngebühren bezalt. Zeitgleich hat sich ein Inkassobüro bei mir gemeldet. Nicht schön, aber so etwas passiert. Die Hauptforderung betrug 67 €, angebliche Mahnkosten des Auftraggebers (bei vollautomatisiert versendeten eMail-Mahnungen) nun 20 €, Inkassokosten gut 70 €.

Da Inkassokosten in der ständigen Rechtsprechnung nicht anerkannt werden (Schadensminderungspflicht des Gläubigers), habe diese dann auch nicht mehr bezahlt.

Hier ein paar Gerichtsurteile dazu: http://alt.forum-schuldnerberatung.de/forumneu/archive/index.php/t-53663.html?s=e8d981aacba0b3fffb5fcbf9e87e13d4

Ich hatte vor Jahren einen ähnlichen Fall, da hatte das Inkassobüro dann auch recht bald aufgegeben.

Heute habe ich jedoch einen Brief eines (mit dem Inkassobüro verbundenen) RA erhalten. Das hat mich dann doch etwas erstaunt. Er fordert neben den vorgerichtlichen Inkassokosten nun auch seine Geschäftsgebühr und Auslagen. In der Summe sind wir jetzt bei 153 €.

Ich habe eigentlich keine große Lust, meinen Anwalt mit diesem Blödsinn zu behelligen. Die 153 € möchte ich natürlich auch nicht zahlen. Ich könnte mir vorstellen, die Differenz zu den 20 € angeblichen Mahnkosten noch zu bezahlen und es dann darauf ankommen zu lassen.

Es wäre nicht das erste Mal, daß ich mich vor Gericht selbst vertreten hätte. Aber besonders scharf bin ich da natürlich auch nicht drauf, zumal der Gerichtsstand laut AGB sicherlich beim Gläubiger wäre.

Wie sind Eure Erfahrungen? Wie reagieren Gerichte und Inkassodunstkreis bei "Vollkaufleuten"? Gibt's da Unterschiede? Mahnbescheid wär ja nicht das Problem - dem würde ich widersprechen. Aber eine Klage wegen vorgerichtlicher Inkassogebühren? Ist das wahrscheinlich? Bluffen die? Was meint Ihr?

Rechtsanwalt, Inkasso, Klage, Mahnbescheid
Mahnbescheid von APCOA Parking / COEO Inkasso Abzocke

Hallo Community, wir müssen aus gesundheitlichen Gründen unserer Tochter (Schwerbehinderung 100%) immer innerhalb der Uni Frankfurt parken. Diese Parkplätze innerhalb und außerhalb sind durch die APCOA Parking Gesellschaft vermietet. Hier parken wir schon seit mehreren Jahren und bezahlten mittlerweile schon mehrere hundert Euro über die letzten Jahre. Damals bezahlten wir unser Parktiket (3,60€) mit der EC Karte, da anscheinend das Konto nicht genug Deckung hatte, kam am 28.10.2010 eine Rücklastschrift an APCOA. Jetzt erhielten am 27.11.2013 ein Schreiben von COEO Inkasso, die im Auftrag von APCOA 84,16 wollten. Also mehr als 3 Jahre später. Kurz darauf die 2. und letzte Mahnung. Beide ignorierten wir, da wir uns keiner Schuld bewusst waren und auch nicht zuordnen konnten. Danach hat COEO Inkasso einen Mahnbescheid beantragt der am 23.12.2013 beim Amtsgericht Hagen eingegangen ist und bearbeitet wurde und anschließend am 02.1.2014 an uns per Einschreiben uns zugestellt wurde, mit einer Summe von insgesamt 171,47€ ! Jetzt meine Frage, greift hier die Verjährungsfrist, da das Einschreiben nach dem 01.01.2014 zugestellt wurde? Ist die COEO Inkasso berechtigt bei einem Betrag 171,47€ zu fordern, auch wenn einmalig eine Forderung von nur 3,60€ nicht bezahlt wurde? Woher hat COEO Inkasso unsere Daten und müssen diese Daten mir nicht mitgeteilt werden? Ich hoffe uns das uns jemand hier helfen kann, Danke schon mal vorab.

Inkasso, Mahnbescheid, Verjährung, coeo Inkasso
Mein Ex hat bei einem Versandhaus auf meinen Namen bestellt..was tun?

Hallo ihr lieben,

Ich habe eine Problem.

Vor über zwei Jahren habe ich noch mit meinem Exfreund in einer Wohnung gewohnt. Eines Tages kam ich nach Hause und er hatte plötzlich eine neue Playstation und Spiele dazu. Als ich ihn fragte wie er dazu kommt ( er hatte selbst nie Geld, weil er auch in einer Ausbildung war), meinte er die sich auf Raten bestellt zu haben. Ich dachte mir nichts weiter dabei. Ein Jahr später trennten wir uns. Als er auszog erhielt ich plötzlich einen Brief von einem Inkassounternehmen über eine Summe von ca 400€ und war geschockt.

Er hatte die Playstation bei Otto über meinen Account bestellt, also auf meinen Namen. An die zugangsdaten kam er leicht ran, weil ich früher immer die selben hatte ( Facebook, Email, USW.) wie dumm von mir.

Ein paar Tage später ging ich in den Keller der Wohnung und fand SÄCKEWEISE Briefe von ihm, unter anderem auch Briefe von Otto welche an mich adressiert waren. ALLE ungeöffnet. Der Mann ist wahnsinnig verschuldet, was mir nie aufgefallen ist....

Ich selber war viel arbeiten (Ausbildung + Nebenjob), meist 70 h die Woche. Demzufolge war ich nicht oft Zuhause.

Ich habe mich an das Inkassounternehmen gewandt und einige Schreiben angesetzt.

Eine Schilderung der Situation, ein Schuldanerkenntnis von meinem Ex ( er gibt zu das er auf meinen Namen ohne mein Wissen bestellt hat), eine Ratenzahlungsvereinbarung von meinem Ex.

Dann war ein Jahr ruhe....

Jetzt kam ein gerichtlicher Mahnbescheid über eine Summe von 760€ !!! Er hat wieder keine Rate bezahlt....!

Diesmal bin ich in Widerspruch gegangen und habe erneut ein schreiben angesetzt in dem drin steht, das ICH die Leistung von Otto nie erhalten habe, mein Ex auf meinen Namen ohne mein Wissen bestellt hat, er die volle Schuld trägt und diese auch einsieht, seine neue Adresse und die Bitte meinen schufaeintrag zu löschen..

Ich hoffe das reicht diesmal aus....oder habt ihr einen besseren Rat an mich? Eine Strafanzeige möchte ich nicht stellen, weil das schon so lange her ist....das hätte ich wohl eher machen müssen.

Ich habe einfach nur Angst das irgendwann mal einer vor meiner Tür steht und mir was pfänden will...

Bestellung, Ex-Freund, Inkasso, Mahnbescheid, Versandhaus, Schuldanerkenntnis
Amtsgericht Coburg - gerichtlicher Mahnbescheid = Schufa Eintrag?

Hallo Zusammen,

ich habe gestern einen gerichtlichen Mahnbescheid vom Amtsgericht Coburg bekommen. Es geht hier um eine ursprüngliche Forderung von 26 €.

Ich erhielt hierzu bereits im Mai 2013 ein Schreiben von Sirius Inkasso GmbH. Es geht bei der Forderung um eine Allianz Versicherungs-Forderung. Zu dieser Forderung war mir nichts bekannt. Daher fragte ich bei Sirius Inkasso GmbH nach, woher diese Forderung stammt, aus welcher Versicherung,..usw Das hatte 2012 auch schon mal geklappt, denn da stellte mir die Allianz eine Forderung nachträglich aus 2010. Damals erhielt ich auch Antwort. Doch dieses Mal nicht. Stattdessen folgte zwei Wochen später von einer Rechtsanwaltskanzlei ein Schreiben.

Am 11. Juni 2013 bezog ich auch hierzu schriftlich per Fax Stellung und forderte Nachweise, zu dieser Forderung.

Gestern kam dann der Mahnbescheid.

Ich habe eine Lupenreine Schufa und habe keine Lust, wegen so einem Mist einen Eintrag zu bekommen.

Als Verbraucher ist es doch mein Recht, erst einmal einen Nachweis einzufordern, woher die Forderung kommt - also aus welcher Versicherung. Denn ich habe schon lange nichts mehr bei der Allianz, bin von diesen Halsabschneidern komplett weg- mit allem.

Ich habe nun den Widerspruch ausgefüllt und meine Dokumente plus Fax-Sendebericht fertig gemacht und werde dies morgen per Einschreiben nach Coburg schicken.

Stehe ich jetzt dann dank diesem Mahnbescheid bereits in der Schufa? :(

Danke für Feedback.

Sabrina G.

Mahnbescheid, Schufa
Gmx - Bayerischer Inkasso Dienst - Hörnlein & Feyler - gerichtlicher Mahnbescheid

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe das Forum zwar schon kräftig durchforstet, bin aber doch nicht fündig geworden. Mein Briefverkehr mit GMX zieht sich nun schon seit Anfang des Jahres hin. Begonnen hat es damit das ich zu beginn des Jahres eine letzte(!!) Mahnung (Papier) von GMX in meinem Briefkasten hatte - darauf folgte ein Telefonat wo ich beteuerte mein PF bei GMX seit ewig Zeiten nicht mehr zu benutzen und es zuvor auch nie benutzt zu haben. Leider ohne Erfolg. Darauf folgte ein Schreiben meinerseits, ich habe erklärt das ich keine kostenpflichtige Mitgliedschaft wünsche oder bestellt habe. Darauf kam am 25.02 ein SChreiben das ich die AGBs online akzeptiert hätte und es daher keinen schriftlichen Vertrag gäbe.

Am 27.03 kam ein Schreiben von dem BID auf das ich mit einer ähnlichen Antwort reagiert habe. Am 19.04 kam dann das zweite Schreiben von BID mit einer Rechnungskopie von GMX.

Darauf folgte dann am 06.05 ein Schreiben von Hörnlein & Feyler, die wollten nun wieder mehr Geld von mir und kündigten an sie würden ihrer Mandantin zur Klage raten wenn ich nicht bis zum 13.05 zahle.

Schlussendlich erreichte mich dann am Samstag der gerichtliche Mahnbescheid, datiert auf den 23.05, lt. welchem ich nun 177,xx € zahlen soll.

Nun bin ich etwas verunsichert. Ich möchte keinen negativen Eintrag in der SCHUFA riskieren und weiss nicht ob ich nun nachgeben und zahlen soll oder doch besser Einspruch einlege.

Über Antworten und eigene Erfahrungen würde ich mich freuen.

Viele Grüße, Oliver

GMX, Mahnbescheid
Ex-Vermieter reagiert nicht auf meine Forderungen - was jetzt?

Hallo, ich bin vor einem Jahr aus meiner damaligen Wohnung ausgezogen und das damalige Übergabeprotokoll beinhaltete keine Mängel. Trotzdem verlangte mein Ex-Vermieter, einen Teil der Kaution für die nächste Nebenkostenabrechnung einzubehalten. Im Dez. ´12 bekam ich die Abrechnung für 2011 (mit zweifelhaften Posten, deren Einsicht ich angefordert habe - ohne Reaktion) und zudem eine "Schätzabrechnung" für 2012 (ist doch gar nicht zulässig, oder?). Zudem wurden Zahlungen meinerseits einfach "übersehen". Ich legte also Widerspruch ein, mit Bitte um Rückzahlung der Kaution und Einsicht in Belege. Er meldete sich telefonisch am Ende meiner gesetzten Frist und bat um etwas mehr Zeit. Danach erfolgte 6 Wochen lang keinerlei Reaktion mehr, sodass ich ein Schreiben aufsetzte, in dem ich erneut um Rückzahlung der Kaution, sowie Rückzahlung der zweifelhaft berechneten Posten bat. Diese Frist läuft bald ab und es erfolgte bisher keine Zahlung und auch sonst keine Reaktion. Meine Frage: Ich habe nicht explizit ´Mahnung´ über mein letztes Schreiben geschrieben, aber eine Zahlungsfrist gesetzt. Muss ich jetzt nocheinmal mahnen oder könnte ich nach Ablauf der Frist einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken? Ist es ratsam diesen eigenmächtig zu machen oder sollte man dies einen Anwalt machen lassen? Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen? Vielen Dank!

Mieter, Anwalt, Kaution, Vermieter, Kautionsrückzahlung, Mahnbescheid, Mahnung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Vollstreckungsbescheid nach 19 Jahren....Fortsetzung......Zinszahlung?

****Nochmal als Ergänzung zum Vorangegangenen (siehe Text unten); Forderungsaufstellung des RA kam heute. Hauptforderung 1.585 €. (Das war 1993/94). Diverse Auslage EMA, GV, RA, insgesamt 690 €. Zinsen seit 1993: 3.100 €. In der Auflistung wurde der Vorgang 1994 bearbeitet, dann erst wieder 2012. Muss ich diese Zinsen wirklich zahlen???????? Oder müssen diese erst erneut eingeklagt werden?????? Dank Euch für Eure Antworten!********

m319478|20.09.2012 - 19:11 Habe heute - nach 19 Jahren - ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher im Briefkasten gehabt. 1993 habe ich mir 3.100 DM für den Kauf eines Fahrzeuges geliehen, welches dann gepfändet wurde und für 250 DM in die Versteigerung kam. Nun möchte der Anwalt der Gegenseite ca. 4.100 € haben, welche sich aus der Leihsumme, Zinsen, Bearbeitungsgebühren etc. zusammensetzen. In den ganzen 19 Jahren habe ich von diesem Vorgang nichts gehört, es kam keine Post, keine Zahlungsaufforderung, kein Gerichtsvollzieher. Ehrlich gesagt, ich hatte es aus meinem Kopf verdrängt. Bin in der Zeit 3x umgezogen, habe mich jedoch immer ordnungsgemäß umgemeldet. Lt. Aussgage des Anwaltbüro´s wurde zum letzten Mal 2000 die Adresse ermittelt, und dann eben jetzt wieder. Muss ich die Zinsen/Berabitungsgebühren etc. auch zahlen, oder geht es eigentlich nur um die Forderung? Soll ich bzgl. eines Verglieches Kontakt mit dem Gläubiger aufnehmen? Habe selber nur eine Rente, möchte aber keinen EV leisten.....Freue mich über sinnvolle Antworten.

Schulden, Recht, Mahnbescheid, Vollstreckung, Zinsen
Betrug über Ebay-Kleinanzeigen

Hallo, ich habe folgendes Problem.

Ich bin über Ebay-Kleinanzeigen an einen Betrüger geraten. Es ging bei der ganze Sache um Dauerkarten für die ich insgesamt 1000 € bezahlen sollte. Die Unterlagen mit denen ich die Dauerkarten eigentlich erlangen hätte können, hab ich persönlich mit einer Freundin bei ihm, dem Betrüger, zu Hause abgeholt. Wir haben sogar einen Vertrag über den Artikel und die Bezhalung usw. gemacht. Die 1000 € hab ich in bar bezahlt. Als ich dann am folgenden Montag mit den Unterlagen meine Dauerkarten abholen wollte, wurde mir an der zuständigen Geschäftsstelle direkt mitgeteilt das ich an einen Betrüger geraten bin der dies nicht zum ersten Mal macht. Der Verkäufer geht ab jetzt natürlich auch nicht mehr ans Telefon. Ich bin daraufhin direkt zur Polizei gefahren und hab den Typ angezeigt, bei der Polizei war der auch schon als Betrüger bekannt. Ich dachte eigentlich ich hätte durch die persönliche Abholung, die Kopie des Personalausweises des Betrügers (alles stimmt mit der Adresse überein und der Typ ist auch da gemeldet wo ich ihn getroffen hab) genug Sicherheit.

Meine Frage ist jetzt, was kann ich außer der Anzeige noch machen?? Kann ich hier noch zusätzich irgendwie mit einem Mahnbescheid arbeiten? Ich bin so sauer auf en Typen das ich am liebsten zu ihm fahren würde und ........ aber davon hab ich ja auch nichts außer später vielleicht selber eine Anzeige gegen mich. Es kann aber doch nicht sein das ein Mensch mich nachweislich betrogen hat, ich weiß wo er wohnt, er eine eigene Wohnung hat und mir das Geld nicht zurückzahlen muss ...... Und wenn ich nur 200 € von meinen 1000 € bekommen würde, das wäre mir egal, wenigstens der Betrüger soll irgendwie leiden......

Betrug, Kleinanzeigen, Anzeige, Mahnbescheid
Was tun bei unberechtigter Forderung der EOS DID bzw. EOS Investment GmbH? Mahnbescheid!

Halli hallo alle zusammen,

Ich habe schon viel in diesem und auch anderen Foren von diesem Thema gelesen, doch nie hat jemand erzählt, wie es nach einer unberechtigten Forderung weiter geht??

Mir ist folgendes passiert....

Meine Vorgeschichte beginnt im März 2011, als ich das erste mal vom DID bzw. EOS investment GmbH (was ist eiegntlich der Unterschied zwischen den beiden? Sind das zwei verschiedene Unternehmen?) einen Brief erhalten habe. Die meinten, ich hätte mal ne Rate an Otto nicht gezahlt (18,65 €, anscheinend vom juli 2010). PLUS Gebühren, Zinsen usw. wurden es dann ca. 120 €. Ich zahlte gleich weil ich unwissend und ängstlich war und mir dachte, dass ich vielleicht wirklich mal etwas vergessen hatte zu zahlen. Später stellte sich heraus, dass ich nie etwas Otto geschuldet habe. Da haben sie wohl schon gemerkt, dass ich zahlungsfähig bin und dass ich leicht zu "griegen" bin....

DANN.....

.... Exact ein Jahr später im März 2012 flatterte ein neuer Brief herein. 247,63 € plus Gebühren, Zinsen, usw.... Im Juli 2011 hatte ich eine Matratze bei Otto bestellt. Die kam auch, war aber dreckig und die Zusteller nahmen sie zum reinigen wieder mit. Die Matratze kam nicht wieder zurück und ich wartete einfach ab. Ich kaufte mir woanders eine Matratze und da keine Rechnung und keine Mahnungen kamen, dachte ich, das hätte sich erledigt.

Tja im März kam dann der Brief vom EOS DID. Ich telefonierte rum. Erst rief ich bei OTTO an, die meinten, sie hätten keine Einsicht auf mein Konto, dann beim EOS DID. Die Dame an der anderen Leitung war unfreundlich und gab mir keine Auskunft. Ich solle einfach zahlen - zack zack. Nun sendete ich nochmals Emails an Otto mit der Bitte mir mitzuteilen was genau ich zu zahlen hätte. Es kam immer die gleiche Antwort, "sie seien nicht mehr für mich zuständig."

Nun ging das ganze bis zu einem Mahnbescheid, den ich widersprechen werde, denn die Forderungen werde ich nicht zahlen.

Was soll ich nun machen? Ich habe so ca. 7 Briefe vom EOS DID und von der EOS investment GmbH zu Hause liegen. Einmal drohten sie mir, dann wieder baten sie mich zu zahlen. Alles ähnliche Briefe wie von den Beiträgen vor mir.

Ich würde gerne wissen wie so ein Verfahren endete, wenn die Forderungen unberechtigt sind??

Was wird wohl nach einem Mahnbescheid kommen, dem ich widerspreche?

Viele liebe Grüße und danke schon im Vorraus für Eure Antworten!

Maggie

Inkasso, Mahnbescheid

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