Guten Tag Zusammen,

ich habe eine konkrete Frage zu einem Bescheid den ich bekommen habe. Ich weiß das es unzählige Antworten bei Google über RA Heyl gib, diese haben mir aber nicht wirklich weitergeholfen. Vorgeschichte: Ich hatte von 2001 - bis ende 2003 ein Konto bei der Postbank. Es war ein Zweckskonto, für Miete, Strom etc für eine WG, welches aber nur auf meinem Namen läuft. 2002 bin ich zwecks Studium umgezogen und habe dieses Konto nicht mehr genutzt. Es wurden noch zwei Sachen abgebucht womit ich dann ins Minus gekommen bin. Umgemeldet war ich , also per Post erreichbar. Habe allerdings nichts weiter gehört von der Postbank. Diese hat denn Ende 2003 das Konto geschlossen und es an die Kanzlei bzw. RA Ralf Heyl übergeben. Ende 2009 habe ich durch Zufall eigentlich nur gesehen, das ich einen Eintrag in der Schufa habe. Habe mich erst gewundert und dann nachgeschaut. dieser Eintrag war vom 1.4.2006 eben von Heyl. Daraufhin habe ich von der Einrede der Verjährung gebrauch gemacht und per Einschreiben an den Herrn Heyl gesendet. Heute 29.7.2010 Bekomme ich einen Mahnbescheid. Dieser ist datiert auf den 29.5.2006. Als Vermerk steht dort: Anschriftsänderung aufgrund Neuzustellung. Ich frage mich nun ob meine E.d.V. nicht greift oder ob ich gegen den Mahnbescheid vorgehen kann?