****Nochmal als Ergänzung zum Vorangegangenen (siehe Text unten); Forderungsaufstellung des RA kam heute. Hauptforderung 1.585 €. (Das war 1993/94). Diverse Auslage EMA, GV, RA, insgesamt 690 €. Zinsen seit 1993: 3.100 €. In der Auflistung wurde der Vorgang 1994 bearbeitet, dann erst wieder 2012. Muss ich diese Zinsen wirklich zahlen???????? Oder müssen diese erst erneut eingeklagt werden?????? Dank Euch für Eure Antworten!********

m319478|20.09.2012 - 19:11 Habe heute - nach 19 Jahren - ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher im Briefkasten gehabt. 1993 habe ich mir 3.100 DM für den Kauf eines Fahrzeuges geliehen, welches dann gepfändet wurde und für 250 DM in die Versteigerung kam. Nun möchte der Anwalt der Gegenseite ca. 4.100 € haben, welche sich aus der Leihsumme, Zinsen, Bearbeitungsgebühren etc. zusammensetzen. In den ganzen 19 Jahren habe ich von diesem Vorgang nichts gehört, es kam keine Post, keine Zahlungsaufforderung, kein Gerichtsvollzieher. Ehrlich gesagt, ich hatte es aus meinem Kopf verdrängt. Bin in der Zeit 3x umgezogen, habe mich jedoch immer ordnungsgemäß umgemeldet. Lt. Aussgage des Anwaltbüro´s wurde zum letzten Mal 2000 die Adresse ermittelt, und dann eben jetzt wieder. Muss ich die Zinsen/Berabitungsgebühren etc. auch zahlen, oder geht es eigentlich nur um die Forderung? Soll ich bzgl. eines Verglieches Kontakt mit dem Gläubiger aufnehmen? Habe selber nur eine Rente, möchte aber keinen EV leisten.....Freue mich über sinnvolle Antworten.