Hallo erstmal, am 10.09.2009 hat mein Mann einen Mahnbescheid bekommen, in dem er laut Fa. FKH Gbr eine Rechnung in Höhe von 327,10€ bezahlen muss. Jetzt steht aber auch drinnen, dass der angebliche Kaufvertrag am 08.12.2008 abgeschlossen wurde und die Zahlungsaufforderung am 22.01.2009 an das Amtsgericht Mayen geschickt wurde. Natürlich haben wir sofort Widerspruch eingelegt, mit der Begründung, dass mein Mann seit dem 08.08.2008 eine Namensänderung vorgenommen hat und er unmöglich zu diesem Zeitpunt mit seinem alten Nachnamen einen Kaufvertrag abgeschlossen haben kann, und haben die Jeweiligen aufgefordert, uns diesen Kaufvertrag schriftlich zukommen zu lassen. Laut Internetangaben ist diese Fa eine Betrugsfirma und nachdem man Widerspruch eingelegt hat ist die Sache erledigt. Jetzt habe ich aber heute, 15.10.2008, ein Schreiben von Ra Wehnert & Kollege bekommen, in dem mein Mann daran erinnert wird, dieser Zahlung nachzugehen. Er solle den Betrag von jetzt 370,15 € auf das Konto der UGV Inkasso GmbH in Ratenzahlung überweisen und seinen Widerspruch zurückziehen. Jetzt wissen wir leider nicht, was wir machen sollen. Wir wissen genau genau, dass wir nie etwas mit dieser Firma zu tun hatten. Können wir noch einmal Widerspruch einlegen oder müssen wir den Betrag bezahlen?

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