Liebe alle,

ich brauche bitte Euren Rat. Ich habe vor drei Jahren von der o.g. Kanzlei eine Abmahnung bekommen. Ich habe mich an die Kanzlei Werdermann von Rügen gewendet und sie haben für mich eine vorbeugende Unterlassungserklärung verschickt. Ich musste dann auch einen Teilbetrag i.H.v. EUR 150 an die abmahnende Kanzlei überweisen. Ich dachte mit der UE und der Zahlung wäre mein Problem erledigt? Heute, nach drei Jahren, habe ich einen Mahnbescheid über denselben Fall bekommen. Wie soll ich hier am Besten vorgehen? Ich bin Euch über jeden Rat dankbar.