Guten Abend!

Ich bin momentan auf der Suche nach einer Anwartschaftsversicherung als Berufssoldat. Mein Makler hat mir u.a. die Alte Oldenburger empfohlen. In den AB/KK ist formuliert "keine Leistungspflicht für Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger". Ich verstehe es so, dass ich nach einer z.B. Hüft-OP keine Reha bzw. Anschlussheilbehandlung erstattet bekomme. Mein Makler sagte: "Die zahlen, wenn Ihre Beihilfe zahlt". Nun bin ich misstrauisch, was zutrifft.

Ich danke für die Hilfe.