Hallo! Mein Partner ist aktuell bei der AOK und hat dort noch sehr hohe Beitragsschulden, die jeden Monat (seit ca. 2,5 Jahren) durch eine Lohnpfändung getilgt werden. Wobei natürlich erneut überprüft werden sollte, ob die Höhe rechtzufertigen ist (nach aktuellen rechten bezüglich Zinshöhe etc.). Hierzu wird diese oder nächste Woche noch ein Termin mit der AOK ausgemacht um über die gesamt Lage zu besprechen.

Er hat seit 3 Jahren eine Arbeitsstelle und zahlt natürlich jeden Monat die Krankenkassrnbeiträge, die immer um die 130€ betragen. Vor ca. 3 Monaten hat er eine neue Karte beantragt. Diese ist immer noch nicht gekommen, daher hat er sich diese Woche erkundigt. Ihm wurde mitgeteilt, dass er keine Karte bekommt und auch nur eine Notfallbehandlung bekommt. Hierzu müsse er erst bei der AOK vorsprechen um den Krankenschein zu bekemmen.

Ich verstehe das absolut nicht, wenn die Kasse ihm die normale Versorgung verweigert sollte sie aber dagegen den Kassenbeitrag der Schuldentilgung abrechnen.

Ist es wirklich rechtens unter den Voraussetzungen die normale Leistung zu verweigern? Wo kann man sich beraten lassen, geht das bei der Verbraucherzentrale?

Eine andere Frage ist folgende. Er möchte onehin zur DAK wechseln. Ist dies problemlos möglich bzw. besteht hier weiterhin der Leistungsstopp trotz monatlicher Beitragszahlung?

Ist man als Arbeitnehmer in dem Fall Pflicht- oder Freiwillig Versichert?

Vielen Dank schonmal fürs lesen und natürlich hoffe ich auf zahlreiche Antworten!

Rechtschreibfehler können vorkommen. Ich bin schwanger, ich darf das :-D