Ich habe ein Problem. Mein Versicherungsschutz ist erloschen wegen Nichtzahlung und meine Versicherung hat mir gekündigt. Mir ist eine Ordnungsverfügung zugegangen mit Androhung der Zwangsentstempelung. Heute war wohl ein Außendienstler des Kreises da und wollte zwangsentstempeln, aber mein Auto steht in der Garage und ich war nicht da. Ich suche nun nach einer neuen Versicherung, habe auch eine gefunden, die ich abschließen kann. Meine alte nimmt mich nicht mehr, habe ich schon geklärt. Muss ich nun das Fahrzeug vorher noch abmelden ehe ich es dann mit neuer eVB wieder anmelden kann oder ist das An- und Abmelden nicht nötig, wenn ich die Versicherung jetzt abschließe und die Versicherung die eVB unverzüglich übermittelt?

Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten! (Ich verzichte dankend auf Belehrungen zur Zahlungsmoral, ich stand kurz vor der Privatinsolvenz nach Trennung und Scheitern meines Gewerbes)