Mir wurde vorige Woche mein KFZ geklaut. Diesen habe ich über einen Händler sehr günstig erworben. Laut der Versicherung bekomme ich den Wiederbeschaffungswert zurück. Ich habe das Fahrzeug vor 3 Monaten gekauft, schaue ich nun nach gleichen Modell mit gleicher Ausstattung liegen diese 2000-3000€ höher als meiner, mit gleichen Kilometerstand, allen drum und dran. Da es heißt, es wird nach ein Fahrzeug gleicher Art und Güte geschaut und ich nicht annähernd ein Angebot in meiner erworbenen Preisklasse finde, müsste ich ja theoretisch mehr Geld bekommen, als ich gezahlt habe. Oder habe ich hier einen Denkfehler? 

Wie ist hier die Rechtslage? 

Ähnliches Beispiel, welches mir daraufhin durch den Kopf ging: Ich bekomme ein Auto geschenkt von Person X. Versichere diesen und der wird geklaut, nun hätte ich in dem Fall keine Rechnung. Bekomme ich dort auch den Wiederbeschaffungswert wieder?

Danke im Vorraus! :)