Mordwohnung mieten oder nicht?

Hallo liebe Leute,

Ich habe eine Frage wo mich die Meinung von Außenstehende interessiert?

Ich meine Frau und unsere 2 Kinder haben eine Wohnung angemietet damit die Kinder endlich jeder ein eigenes Zimmer bekommt. Einen Tag nachdem wir den Mietvertrag unterschrieben haben und den Schlüssel bekommen haben war ich vor dem Haus wo unsere neue Wohnung ist gestanden als ich einen alten Bekannten zufällig getroffen habe. Dieser Bekannte der selber nur zwei Häuser weiter wohnt erzählte mir das die Wohnung die ich vor einem Tag angemietet habe über 8 Monate leer stand weil dorten eine junge Frau ermordet wurde. Ich konnte es nicht glauben was er mir da gerade erzählt ich musste mich erst einmal setzen. Als er mir dann noch im Internet die ganzen Artikel zu dem Fall gezeigt hat war für mich in dem Moment eine Welt zusammen gebrochen. Wie soll ich das meiner Frau nur sagen dachte ich mir? Damit ich das alles besser versteht erzähle ich euch etwas zu dem Fall. Also der Ehemann hat die zwei Kinder in den Kindergarten gebracht ist nach Hause gekommen und hat seine 34jährige Ehefrau mit mehreren Messerstichen getötet und sie anschließend im Teppich eingewickelt und sie im Kinderzimmer im Bettlaken versteckt. Die Polizei hat dich Leiche erst 3 Tage später entdeckt. Ich und meine Frau fragen uns jetzt was wir tun sollen sofort wieder kündigen oder doch die Wohnung nehmen. Ich muss dazu sagen das sie Wohnung ca.30% günstiger ist als sie normal in München kosten würde. Die Sache ist die Tat an sich ist schon Wahnsinn aber die Hausverwaltung hat danach nicht einmal einen neuen Boden,bad,lichtschalter erneuert sondern nur den Boden sauber gemacht und gestrichen. Ich und meine Frau denken wir können doch nicht einer unserer Kinder in dem Zimmer schlafen lassen wo alles voller Blut war und 3 Tage eine Leiche? Wir fragen uns ob das jemals aus unserem Kopf geht wenn wir da einziehen sollten? Ich überlege mir wenn ich mit der Hausverwaltung rede und die mir entgegen kommen und wenigstens einen neuen Boden rein machen würden und ich selber streiche nochmal und mache neue lichtschalter rein und neue waschbecken die küche wir sowieso neu sein da keine gerade drinnen ist. Können wir trotzdem dorten glücklich werden und das vergessen wenn wir alles erneuern dorten? Also so eine günstige Wohnung in der Größe werde wir bestimmt nicht mehr bekommen in München.

Was sagt ihr zu der ganzen Geschichte was würdet ihr machen?

Wohnung, Recht, Mietrecht, Immobilien, Psychologie, Mietvertrag, Immobilienrecht, Jura, mieten
Arglistige Täuschung beim Wohnungskauf - lohnt sich der Weg zum Anwalt?

Hallo zusammen,

auf diesem Wege suchen wir nach Rat, eigenen Erfahrungen und Meinungen zum Thema "arglistige Täuschung". Problem sieht wie folgt aus:

  • Dezember 2021 Kaufvertrag für eine ETW beim Notar unterschrieben
  • Februar hat die Bank überwiesen und es wurde mit den Sanierungen begonnen
  • Vor wenigen Wochen ist aufgefallen, dass in zwei Zimmern die Motoren der elektr. Rollladen nicht funktionieren > Verwaltung kontaktiert
  • Verwaltung hat uns mitgeteilt, dass die Schäden bereits vom Verkäufer Mitte Oktober bekannt gemacht worden sind und dieser dies vor Verkauf reparieren lassen wollte
  • Beauftrage Fensterbauer vor Ort > Schaden festgestellt und nach Rücksprache mit den damaligen Besitzern alles bestellt
  • Fensterbauer konnte die Besitzer nicht mehr erreichen nach Bestellung
  • Wir haben die Verkäufer daraufhin kontaktiert mit der Bitte um Mängelbeseitigung, da der Schaden nachweislich vor dem Kauf vorhanden war und uns dieser wissentlich nicht mitgeteilt worden sei
  • Verkäufer weigert sich bis heute einen Cent zu bezahlen

Nun fragen wir uns natürlich, ob es sich überhaupt lohnt hierfür einen Anwalt einzuschalten. Mittlerweile war die beauftragte Firma da und hat die Motoren ausgetauscht. Preislich sind wir da leider bei knapp 800-900€.

Wir wollen weder Streit geschweige denn einen Rechtsstreit.
Wir wissen von der Hausverwaltung und vom Fensterbauer, dass der Mangel entsprechend bekannt war und uns dieser verschwiegen wurde.

Hat jemand Tipps oder ähnliche Erfahrungen gemacht und kann uns Tipps geben, ob sich der Weg zum Anwalt im Notfall doch lohnt? Recht haben und Recht bekommen sind ja bekanntlich zwei paar Schuhe.

PS: Die Motoren werden nicht vom Hausgeld bezahlt sondern bei als Sondereigentum der jeweiligen Wohnung gesehen

Recht, Immobilienkauf, Immobilienrecht
Darf der Verkäufer eines Hauses eine Hebebühne entfernen?

Ich habe eine Haus gekauft mit einer Werkstatt nebenan. In dieser befand sich bei der Besichtigung noch eine Hebebühne. Bei der Besichtigung wurde ich noch gefragt, ob die Hebebühne weg soll, das habe ich natürlich verneint, weil ich die unbedingt haben wollte. Als ich paar Wochen später wieder beim Haus war und praktisch der Kauf bereits in fast trockenen Tüchern war, habe ich festgestellt, dass die Hebebühne nicht mehr da war. Begründet wurde es damit, dass eine Reparatur von über 1.000€ ansteht und somit müsste ich eh eine neue kaufen, weil es sich wirtschaftlich nicht lohnen würde. Die Hebebühne wurde nun für angeblich 1.000€ weiter verkauft.

Ich habe den Verkäufer nun darauf angesprochen, jetzt sagt er, dass ich das ihm gesagt habe, dass die weg kann, davon war aber nie die Rede, ich habe lediglich in einem Gespräch früher zugestimmt, dass die vorhandene defekt ist. Die alte Hebebühne hatte folgende Bezeichnung: Nussbaum 2.30 SL.

Nun kam der Verkäufer an und wollte mir sagen, dass so eine neue Bühne ja nichts kostet und hat mir irgendwas von Kleinanzeigen gezeigt wo es eine Bühne für etwa 1400€ gab. Wenn man aber die Nussbaum Bühne kaufen würde, zahlt man über das doppelte, und die stand nunmal vorher drin.

Die Frage die ich mir stelle ist, ob ich ein Anspruch darauf hätte, dass die Bühne stehen bleiben sollte oder nicht? Ich habe etwas finden können, wo es heißt, dass alle fest mit dem Boden verbundene Teile auch zum Haus gehören, dazu gehören zum Beispiel auch Türen.

Klar kann das Argument ja stimmen, dass die Bühne wirtschaftlich nicht haltbar ist, aber immerhin hat der Verkäufer 1000€ dafür bekommen, diese 1000€ hätte ich bekommen können, wenn er die stehen lassen würde...

Ich möchte gerne mit dem Verkäufer im guten Verhältnis sein, doch das stört mich sehr und lässt mich nicht los, vor allem, weil das nicht das einzige war, über das andere sehe ich aber hinweg.

Haus, Anspruch, haus verkaufen, Hauskauf, Hebebühne, Immobilienrecht
Hausverkauf (Käufer springt kurz vor Übergabe ab)?

Hallo ich habe folgende Situation.

Wir verkaufen aktuell unser Haus über einen Makler. Wir hatten einen Interessenten über ihn bei un der sofort gesagt hat er kauft das Haus und möchte in einem Monat direkt einziehen. Der Rest sollte dann ja eigentlich über den Makler laufen.

Da es zwar ein sehr kurzer Zeitraum war, wir aber das Haus so schnell wie möglich los werden wollten haben wir uns auf einen Monat geeinigt. Mein Vater hat sich schnell eine Wohnung gesucht und auch bekommen und wir haben einen Termin mit einer Räumungs-Firma ausgemacht da wir das alles in dem kurzen Zeitraum sonst nicht geschafft hätten.

Wir haben uns die ganze Zeit Gedanken darüber gemacht warum es noch keinen Notar Termin gibt. Eine Woche vor der Vereinbarten Übergabe wurde uns vom Makler mitgeteilt das der Verkauf nicht zustande kommt da die Finanzierung des Käufers abgelehnt wurde. Anscheinend existierte bisher auch nichts schriftliches bezüglich des Kaufs mit dem Käufer.

Nun müssen meine Eltern 2 Wohnungen und 1 Haus bezahlen was eine kaum tragbare Finanzielle Belastung ist.

Meine Frage ist nun ob hierbei der Makler versagt hat da er eigentlich so etwas wie einen Vorvertrag hätte machen sollen (falls es das gibt) oder ob wir einfach Pech gehabt haben und sowas immer passieren kann.
Hätten wir von Käufer oder Makler Anspruch auf Schadenersatz da meine Eltern nun auf den Kosten sitzen bleiben und versuchen müssen den Zeitraum zu überbrücken?

Recht, haus verkaufen, Immobilienmakler, Immobilienrecht
wirksamer Ausschluss die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen?

Mein Großvater hatte seinerzeit das Elternhaus zusammen mit seiner Schwester überschrieben bekommen, in dessen meine Großeltern das Erdgeschoss und seine Schwester mit Gatte den 1. Stock bewohnten. Eine Teilungserklärung existiert nicht, die räumliche Aufteilung regelt allein der Notarvertrag.

Mittlerweile sind meine Großeltern verstorben, sodass meine Mutter, die als einziges Kind hervorging, die eine Hälfte am Haus erwarb, diese aber nicht bewohnt. Meine Mutter möchte nun ihrerseits ihre Hälfte an mich und meinem Bruder übertragen. Ziel ist die Erhaltung des Wohnraums und in jedem Fall die Verhinderung einer möglicherweise zukünftigen Teilversteigerung des gesamten Grundstückes. Die andere Hauspartei die noch lebt und bewohnt hat keine direkten Nachkommen, deren zukünftige Erben sind noch unbekannt.

Folgender Passus im Notarvertrag ist nun unklar:

„Die Erwerber schließen als Miteigentümer das Recht die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen solange aus, als einer von ihnen lebt, oder solange auch Kinder von Ihnen leben und bewilligen und beantragen hiermit die Eintragung dieses Auschlusses als Belastung der Miteigentumsanteile im Grundbuch gemäß §1010 BGB im Grundbuche“.

a) Gilt der Ausschluss bzw. der Aufhebung der Gemeinschaft nur für die damaligen Erwerber (Opa, Schwester) oder auch für die Nachfolger eines Miteigentümers?

b) Gesetzt den Fall, die zweite Aussage besitzt Gültigkeit, ist es dann entscheidend ob meine Mutter lediglich lebt oder muss Sie Eigentümerin bleiben um diese Klausel zu erhalten?

c) Gesetzt den Fall, allein unter den Lebenden zu weilen genügt nicht - kann dann durch Eintragung eines lebenslangen Wohnrechtes im Schenkungsvertrag einer vorzeitigen Aufhebung der Gemeinschaft vorgebeugt werden?

Wie ist die Rechtslage?

Zwangsversteigerung, Immobilien, Immobilienrecht, Teilungsversteigerung

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