Hallo,

wir haben damals beim Bau unser Haus um 50cm verkleinern müssen, weil der Nachbar keine Ausnahme gemacht hat.

Wir halten rundum 6m zu unserer Grunstücksgrenze.

Nun steht auf einem Nachbarsgrundstück ein altes baufälliges Haus, das teilweise nur 2m zur Grundstücksgrenze Abstand hat. Hat uns nie gekümmert, jedoch besteht neuerdings die Möglichkeit, dass hier ein Mehrfamilienhaus gebaut wird.

Meine Frage: Müssen die sich dann an die 6m laut Baugesetz halten oder haben die eine Freikarte (Gewohnheitsrecht) weil das alte Haus auch schon näher an der Grünstücksgrenze steht?

Bitte um Info

Grüße