Kann der IHK-Abschluss nachträglich aberkannt werden?

Ich habe vom Freund meines Cousins gehört, dass er vor einem Jahr eine Umschulung gemacht und diese mit dem IHK-Abschluss bestanden und abgeschlossen hat.

Als er die Umschulung anfing, gab es einen Umschüler, der schon länger da war, bereits die schriftlichen Prüfungen absolviert hatte und kurz vor der praktischen Abschlussprüfung stand. Daher gab es mit dem Lehrer eine Vorbereitung auf die praktische Abschlussprüfung, also eine Simulation, wo der Freund meines Cousins auch anwesend sein durfte, damit er einen Eindruck bekam, was später auf ihn selber zukam. Der Lehrer hatte dem Umschüler Fragen gestellt, die auch in der Prüfung rankamen und man hatte die Praxis geübt, also was man hier und da dann machte und worauf man achtete.

Der Freund meines Cousins durfte sich dabei auch Notizen machen und sich die Fragen und Antworten aufschreiben, wenn er wollte. Da er aber gerade keine Lust auf das viele Geschreibe hatte, hatte er die Vorbereitung mit seinem Handy auf Tonband aufgenommen.

Als er dann selber vor der praktischen Abschlussprüfung stand, hatte er sich die Tonbandaufnahmen angehört und sich dann dabei die Fragen und Antworten aufgeschrieben, um sie besser zu verinnerlichen und sich so auf die praktische Abschlussprüfung vorzubereiten.

Ist das regelkonform oder eine Art von Betrug/Täuschungsversuch? Macht es einen Unterschied, ob er sich damals die Fragen und Antworten aufgeschrieben hätte oder auf Ton aufgenommen hatte? Und der Lehrer hatte diese Vorbereitung ja gemacht. Wäre diese Vorbereitung verboten gewesen, hätte er sie ja nicht einfach so gemacht. Und in den Prüfungen hatte der Freund meines Cousins nicht geschummelt oder so. Die Prüfungen hatte er ehrlicherweise abgelegt, er hat sich eben halt nur mit Tonaufnahmen vorbereitet.

Würde das aber schon reichen, um ihn den IHK-Abschluss nachträglich aberkennen zu können?

Also die IHK kann Zweifel haben, wenn man in den IHK-Prüfungen getäuscht haben könnte. Aber könnte sie auch misstrauisch werden, wenn man sich schon in den Vorbereitungen vor den Prüfungen - ich sage mal - ungewöhnlich vorbereitet hätte?

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Muss die Abschlussprüfung direkt nach der Ausbildung abgelegt werden?

Eigentliche Frage in den Letzten Absätzen, Kontext ist nicht unbedingt nötig.

Ich bin im 3. Lehrjahr und somit fast ausgelernt. Diese Woche noch muss ich mein praktisches Prüfungsprojekt anmelden (quasi ein ganzer Auftrag der dann von mir geplant, durchgeführt und dokumentiert wird).

Ich kann alles was ich dafür brauche und denke auch dass ich gute Chancen habe zu bestehen.

Nun stehen dem ein paar Dinge im Wege

  • Der Betrieb (nicht der Beruf an sich, ist mein Traumjob) belastet mich psychisch extrem- ich wollte im April/Mai eigentlich schon Kündigen und den Betrieb wechseln, hab ne Bewerbung geschrieben und nie abgeschickt. Heute morgen stand ich extrem kurz vor der Kündigung.
  • Ich traue mir aktuell die Belastung und den Stress durch die Prüfung nicht ganz zu. Mir gings die letzten Monate halt schon echt schlecht (teilw. beding durch Betrieb) und das könnte evtl. auch das Fass zum überlaufen bringen bzw noch mehr bleibende Schäden anrichten.
  • Und weiteres schon wieder vergessen was ich auflisten wollte ich bekomm zu wenig schlaf...

FRAGE

Muss die Abschlussprüfung direkt am Ende der Ausbildung abgelegt werden

ODER
kann ich die Ausbildung ohne Prüfung beenden (sprich laut Vertrag 31.07.2024) und die Prüfung zu einem anderen Zeitpunkt anmelden und Ablegen? (die Anforderungen erfülle ich ja mit geführtem Berichtsheft, vorgeschriebener Ausbildungszeit etc.)

Würde halt ungerne Abbrechen
(wobei das in dieser Branche egal ist, kannst auch ohne Ausbildung oder nach 3x durchfallen noch gut Geld machen)
und Diagnosen gibt's auch wenige bei mir (leider, soltle ich mal dran Arbeiten).

Verfällt denn alles bisher "Ausgebildete" sobald ich den Ausbildungsbetrieb verlasse? Ich mein, ich habs ja gelernt, kann es und kanns auch nachweisen.

Wird überhaupt vorgeschrieben, dass man eine Prüfung ablegen muss? Das Ausbildungsverhältnis endet ja nach Vertrag und der Betrieb hat im normalfall alle Pflichten erfüllt (bei mir nicht lol)

Zuständig bei mir ist die IHK zu Bielefeld

Ausbildung, Abschlussprüfung, IHK, IHK-Prüfung

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