Freistellung der zwischenprüfung?

1 Antwort

 zwischenprüfung

Da hast du dein Schlüsselwort.

im Gesetz steht ja das man fertiggestellt wird den Tag davor 

Am Tag vor der Abschlussprüfung. Von Zwischenprüfung ist darin keine Rede. Siehe BBIG §15 Abs. 1 Satz 5