Freistellung der zwischenprüfung?
Guten Abend,
ich habe kommenden Dienstag meine zwischenprüfung und im Gesetz steht ja das man fertiggestellt wird den Tag davor also der Montag.Ist damit gemeint das man seinen freien Tag dafür nehmen muss oder hat man in dem Sinne 2 Tage frei. Einmal die Freistellung und der gesetzlich geregelte freie Tag.
Danke schonmal im Voraus.
1 Antwort
zwischenprüfung
Da hast du dein Schlüsselwort.
im Gesetz steht ja das man fertiggestellt wird den Tag davor
Am Tag vor der Abschlussprüfung. Von Zwischenprüfung ist darin keine Rede. Siehe BBIG §15 Abs. 1 Satz 5