Kann der IHK-Abschluss nachträglich aberkannt werden?
Ich habe vom Freund meines Cousins gehört, dass er vor einem Jahr eine Umschulung gemacht und diese mit dem IHK-Abschluss bestanden und abgeschlossen hat.
Als er die Umschulung anfing, gab es einen Umschüler, der schon länger da war, bereits die schriftlichen Prüfungen absolviert hatte und kurz vor der praktischen Abschlussprüfung stand. Daher gab es mit dem Lehrer eine Vorbereitung auf die praktische Abschlussprüfung, also eine Simulation, wo der Freund meines Cousins auch anwesend sein durfte, damit er einen Eindruck bekam, was später auf ihn selber zukam. Der Lehrer hatte dem Umschüler Fragen gestellt, die auch in der Prüfung rankamen und man hatte die Praxis geübt, also was man hier und da dann machte und worauf man achtete.
Der Freund meines Cousins durfte sich dabei auch Notizen machen und sich die Fragen und Antworten aufschreiben, wenn er wollte. Da er aber gerade keine Lust auf das viele Geschreibe hatte, hatte er die Vorbereitung mit seinem Handy auf Tonband aufgenommen.
Als er dann selber vor der praktischen Abschlussprüfung stand, hatte er sich die Tonbandaufnahmen angehört und sich dann dabei die Fragen und Antworten aufgeschrieben, um sie besser zu verinnerlichen und sich so auf die praktische Abschlussprüfung vorzubereiten.
Ist das regelkonform oder eine Art von Betrug/Täuschungsversuch? Macht es einen Unterschied, ob er sich damals die Fragen und Antworten aufgeschrieben hätte oder auf Ton aufgenommen hatte? Und der Lehrer hatte diese Vorbereitung ja gemacht. Wäre diese Vorbereitung verboten gewesen, hätte er sie ja nicht einfach so gemacht. Und in den Prüfungen hatte der Freund meines Cousins nicht geschummelt oder so. Die Prüfungen hatte er ehrlicherweise abgelegt, er hat sich eben halt nur mit Tonaufnahmen vorbereitet.
Würde das aber schon reichen, um ihn den IHK-Abschluss nachträglich aberkennen zu können?
Also die IHK kann Zweifel haben, wenn man in den IHK-Prüfungen getäuscht haben könnte. Aber könnte sie auch misstrauisch werden, wenn man sich schon in den Vorbereitungen vor den Prüfungen - ich sage mal - ungewöhnlich vorbereitet hätte?
3 Antworten
Wenn die Tonaufnahmen während er Prüfung nicht genutzt wurden, dann hat das auf den Abschluss keinen Einfluss.
GGf war eine Tonbandaufnahme nicht erlaub und sogar illegal, das spielt hierfür aber keine Rolle
Ich bin kein Anwalt, aber ich sehe nicht was der Straftatbestand einer "illegalen Vorbereitung" sein soll. Anders wäre es, wenn er sich das Tonband während der Prüfung anhören würde.
Ggf ist die Aufnahme selbst illegal, aber es geht hier doch um eine Prüfungsvorbereitung, nicht um ein vertrauliches Gespräch etc.
Und wenn dann wäre es eine zivile Sacher der Privatpersonen.
Wenn man ihm einen konkreten Betrugsversuch nachweisen kann, dann ja!
die heimlich gemachte Aufnahme KÖNNTE als solcher gewertet werden, wenn es denn heraus kommt.
sich vergangene Prüfungen inclusive Lösung anzuschauen ist übrigens kein Betrug, wenn man es nicht direkt während der Prüfung macht. die Aufgaben varieren von Jahr zu Jahr und somit ist das kein Auswendiglernen von Antworten.
lg, Anna
Also zählt es nur, wenn man ihm in der Prüfung einen Betrugsversuch nachweisen kann oder zählt auch schon das Vorbereiten auf die Prüfung?
Solche Übungen kenne ich auch - meistens werden dafür alte Prüfungen verwendet um den Auszubildenden auf die Fragestellung vorzubereiten.
Die echten Prüfungsfragen sind dann aber immer ein wenig anders und Du kannst immer noch versemmeln.
Während meiner Prüfung kam nicht eine einzige Frage so wie in den Übungsaufgaben und ich kann mir nicht vorstellen, das ein Lehrer vorab die ganze Prüfung leakt.
Danke!
Könnte er aber trotzdem für die Tonbandaufnahme angezeigt werden? Und wenn er angezeigt werden sollte, könnte dann im Zusammenhang der Abschluss aberkannt werden? Weil es in dem Fall ja dann eine illegale Vorbereitung gewesen wäre.