Fehlzeitenquote?
Ich habe 10.9% fehlzeitenquote. Werde ich zur prüfung zugelassen?
Welche Prüfung?
IHK Abschlussprüfung Teil 1
1 Antwort
Gut zu wissen: Der Ausbilder muss im Zulassungsantrag für die Abschlussprüfung schriftlich bestätigen, dass der Azubi nicht länger als den entsprechend festgelegten Zeitraum gefehlt hat. Sind die Fehlzeiten höher, muss die jeweilige Handelskammer davon benachrichtigt werden. Achten Sie also immer auf eine genaue Dokumentation der Fehlzeiten und Arbeitszeiten Ihrer Auszubildenden. Dies gehört auch zu Ihren Arbeitgeberpflichten als Ausbilder.
Die Handelskammer entscheidet schließlich über die Prüfungszulassung. Doch nicht immer bedeuten zu hohe Fehlzeiten auch automatisch den Ausschluss von der Abschlussprüfung. Sollten Sie als Ausbilder der Handelskammer darlegen können, dass die Ausbildungsinhalte trotz der Fehlzeiten vermittelt werden konnten und belegen dies auch gute Noten, dann könnte die Handelskammer in einer Einzelfallentscheidung den betroffenen Azubi trotz der hohen Fehlzeiten zur Abschlussprüfung zulassen.
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