Hallo ich hoffe ihr könnt mir helfen, habe vor aus der Bedarfsgemeinschaft zu verlassen, weil Jobcenter echt übel ist. Die wollen prüfen ob jemals Unterhalt Anspruch gab obwohl Kind schon unter 25 ist aber volljährig ist.

Mutter und Kind beziehen schon immer Leistungen. Nur Jobcenter fordert uns jetzt damit auf.

Im schreiben: Es ist zu überprüfen ob und inwieweit für sie und die mit ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ein Anspruch auf Leistungen gegen eine unterhaltspflichtete Person besteht beziehungsweise bestanden hat.

erforderlichen Unterlagen: Kopie der Vaterschaftsanerkennung

Im ganz letzten Teil: Haben sie bis zum genannten Termin nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, können die Geldleistungen ganz versag werden. Dies bedeutet, dass sie und die mit ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen keine Leistungen erhalten.

Habe dieses Jobcenter allgemein nachgefragt, wieso so gemacht wird. Die haben mir zum Glück beantwortet, obwohl keine Kundennummer abgab. Also nur als reine info. Dieses Jobcenter ist richtig übel.

Jobcenter Antwort: Es ist festzustellen, dass eine Vaterschaftsanerkennung von volljährigen Kindern gefordert werden darf, auch wenn diese nicht in einer Ausbildung sind. In der Zeit zwischen Beendigung der Schulbildung und Aufnahme einer Erstausbildung befindet sich das volljährige Kind in einer sogenannten Orientierungsphase. Während dieser Orientierungsphase besteht bereits ein Unterhaltsanspruch gem. § 1610 Abs. 2 SGB II. Um diesen Unterhaltsanspruch überprüfen zu können, sind die Daten der Eltern notwendig und somit die Vaterschaftsanerkennung bzw. Geburtsurkunde.

Was soll ich zurück schreiben, damit alle Bezieher, was davon haben. Wenn ihr mir helfen wollt und per anonym. Können wir gern gegen dieses Jobcenter belehren. Habe die email usw.. alles hier bzw auf der hompepage steht das.