Wohin muss ich gehen wenn ich ausziehen möchte?
Hallo,
Ich bin 18 Jahre und mache zurzeit mein fachabi.
Ich wohne "noch" zuhause mit meiner Mutter und meinen 4 Geschwistern.
Meine mutter bezieht Hartz 4 und wir bekommen kein Unterhalt von meinem Vater.
Allerdings bin ich mit der wohn-Situation total unzufrieden und würde sehr gerne Ausziehen, da ich im August allerdings ein freiwilliges soziales Jahr anfange und nur eine Vergütung sozusagen Taschengeld von 350€ bekomme und davon wenn ich noch zuhause wohne 250€ abgeben muss weil die Reglung ja ist das einem nur 100€ bleiben dürfen wenn man noch zuhause wohnt und die Eltern Hartz4 beziehen,ist einen Wohnung nicht wirklich drin, außerdem würde ich ja auch jetzt schon gerne ausziehen. Allerdings hab ich noch garkein eigenes Einkommen.
Meine Frage ist einfach ob ich überhaupt die Möglichkeit habe auszuziehen & wenn ja an welches Amt ich mich wenden muss, heißt ob ich vielleicht Zuschüsse oderso bekomme.
Vielen Dank für die Antworten
3 Antworten
Du solltest erstmal schauen was Wohnungen etc bei euch kosten,dann kann man evtl weiter helfen. Und dann kann man sehen ob evtl anspruch auf wohngeld besteht. Denn dafür musst du 80% vom rs ,sowie 80% der meite selber aufbringen udn das wird wohl verdammt eng.
Bis zum Ende deiner Ausbildung sind deine Eltern unterhaltspflichtig (sofern möglich). heißt sie müsste aufkommen, das dürften sie allerdings auch in naturalienunterhalt.
Des Weiteren würde dir wenn du ausziehst noch dein Kindergeld zustehen ( ca 190€)
Allerdings darfst du auch mehr als 100€ behalten ( da hat dir jemand großen Schwachsinn erzählt)
"
Mittlerweile hat die ALG II Verordnung, für die das
Bundesarbeitsministerium zuständig ist, zum 1. Januar 2015
festgeschrieben, dass für das Taschengeld von Hartz 4 Bufdis eine
Freigrenze von 200 Euro besteht. Das gilt auch für Freiwillige, die das
FSJ absolvieren.
Das Taschengeld wird also lediglich zu demTeil
angerechnet, der über 200 Euro hinausgeht. Die Abgeltung für Unterkunft
und Verpflegung muss hingegen vollständig als eigenes Einkommen des
Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft gewertet werden. Die Hartz 4 Leistung,
das Sozialgeld, wird ja gerade hierfür (Unterkunft, Verpflegung)
gezahlt." (quelle; http://www.bundes-freiwilligendienst.de/hartz-iv-arbeitslosengeld-ii-sgb.html)
Und selbst bei einem nebenjob dürftest du 150€ und nicht 100€ behalten"
eine Möglichkeit wäre - Zimmer in einer WG, so das du dein Leben eigenfinanzierst. Ansonsten musst du solange zu Hause leben bis du eigenes Geld hast oder 25 Jahre bist.
Erkundige Dich beim Sozialamt bzgl. Wohngeld und weitere Möglichkeiten!
Wohngeld kannste knicken, dafür reicht sein einkommen nciht, er muss 80% des alg2 satzes ,sowie 80der meite selber aufbringen.
Ok vielen Danke, das werde ich mal versuchen