Hallo.

Schwierige Situation bei uns. Vater und Mutter sind noch unverheiratet.

Mutter: Erhält Hartz IV

Vater: Berufstätig mit eigenem Wohnsitz (900 km entfernt)

Mutter beantragt Elterngeld, wird aber nur den Sockelbetrag von 300€ erhalten, da vor Geburt nur geringfügig beschäftigt (Hartz IV Zuverdienst).

Vater möchte im Anschluss an die Geburt 2 Partnermonate nehmen und diese Zeit bei Mutter und Kind verbringen und daher auch Elterngeld beantragen.

Kann dem Vater das Elterngeld verweigert werden, da sein Wohnsitz von dem des Kindes abweicht? In welchem Ort muss das Elterngeld beantragt werden? Am Wohnsitz des Vaters oder dem von Mutter und Kind?