Muss ich UHV benatragen auch wenn ich es nicht will?
Hallo. Ich habe Alg 2 beantragt und der Vater meines Kindes ist unbekannt. Ich selber kenne ihn, habe aber unbekannt angegeben, weil der Vater eine ernste kriminelle Bedrohung für mich und das Kind ist. Dem Jobcenter habe ich gesagt, dass mir kein Unterhalt gezahlt wird ich aber auch darauf verzichte und der Vater unbekannt ist. Also ich will nirgens UHV beantragen. Ich bin nicht dazu verpflichtet, den Vater anzugeben, wenn ich auch keinen Unterhaltsvorschuss beantrage oder? Liebe Grüße
Vater,
Hartz IV