Ich habe vor kurzem einen Onlinehandel "www.uh-holzkunst.de" eröffnet. In der Gewerbeanmeldung ist angegeben: "Onlinehandel mit Gebrauchs- und Dekorationsgegenständen aus Holz". Nun die Frage: Darf ich auch Bar-Verkaufen? D.h. Wenn jemand z.Bsp. aus meinem Ort, der meine Seite kennt, vorbeikommt und hätte gerne direkt einen Artikel bar gekauft (so wie in einem Ladengeschäft), darf ich das dann, da dies in der Regel ja ohne Rechnung ist. Möchte gerne Ärger mit Gewerbe- & Finazamt vermeiden.