Darf ich als nicht gelernter Gärtner Gartenarbeiten gewerblich anbieten?
Liebe Gemeinde,
ich arbeite seit einigen Jahren (ich glaube 4-5) immer wieder in GaLa/Pflaster/Gärtnereibetrieben. Ich mach das jetzt auch noch neben dem Studium, hab den Beruf aber nie gelernt. Wäre es für mich möglich ein kleingewerbe anzumelden, bei dem ich diese Dienstleistungen (Rasen mähen, Unkraut stechen, Einfahrten fegen/Schnee räumen, Hecken schneiden etc) die ich ja seit Jahren schon auch in den Betrieben eigenständig mache, ausübe?
Es ginge mir nur darum einigen Leuten, die mein jetziges Unternehmen nicht mehr macht weil sie zu klein sind, weiter helfen zu können und das dann eben auch rechtens mit Anmeldung/Rechnung/Versicherungen etc. Schwarz wäre mir viel zu Riskant bei ner Arbeit, wo mich jeder auf der Straße sieht....
Danke und liebe Grüße Beni
5 Antworten
Ja natürlich kannst du dies gewerblich machen, wenn du dir einen Gewerbeschein holst und diese Tätigkeit beim FiAmt angibst ist es kein Problem.
Warum nicht ? Ich wüsste nicht wer oder was Dich davon abhalten könnte Versicherung (Haftpflicht, Unfall) nicht vergessen.
Ansonsten wird Dir lediglich das Finanzamt auf die Füße treten wenn Du deine Abgaben (Steuern) nicht bezahlst .
Aber sonst ..... .
Dann eröffnest Du halt einen "Hausmeistersevice" wie Du das nennst ist denen doch egal Hauptsache Du bist registriert.,
Du trittst doch eh als Garten-helfer - Hausmeister auf (?) .
Wer will Dir z.B. Rasen mähen verbieten ? Außerdem hat sich da so einiges geändert so braucht (glaube ich) z.B. ein Fliesenleger keine Berufsausbildung mehr nachweisen etc. google doch mal
Ja, so ist es. Aber bei der Handwerksnovellierung 2004 ist der Meisterzwang für 53 Gewerke entfallen (z.B. Fliesen-, Parkett- oder Estrichleger, Raumausstatter, Rolladenbauer, Gebäudereiniger etc. Für den Garten und Landschaftsbau gilt dies allerdings schon länger. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 30.03.1993 festgestellt, dass ein Garten- und Landschaftsbauer Tätigkeiten im Zusammenhang mit (landschafts-)gärtnerisch geprägten Anlagen ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausüben darf.
Das ist kein Beruf, für dessen gewerbliche Ausübung man eine handwerksrechtliche Zulassung braucht. Du darfst es also ohne besondere Qualifikation gewerblich anbieten.
Gewerbeanzeige reicht.
Das kannst du gewerblich betreiben und wäre in etwa einem Hausmeisterservice gleich zu stellen.
Du gehst zu deiner Gemeinde und meldest das als Gewerbe an und schon kannst du loslegen. Für diese Tätigkeiten ist kein Meisterbrief Voraussetzung.
warum nicht? Weil es doch sicherlich berufe gibt, die man nicht ohne Gesellenbrief/Meisterbrief machen darf, oder?